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   BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81   

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https://dejure.org/1982,1538
BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81 (https://dejure.org/1982,1538)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1982 - II ZR 172/81 (https://dejure.org/1982,1538)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1982 - II ZR 172/81 (https://dejure.org/1982,1538)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerb von Aktien - Schadensersatz wegen unrichtiger Angaben und Verschweigens wesentlicher Tatsachen beim Kauf von Aktien - Herausgabe eines Emissionsprospektes - Herausgabe eines unrichtigen oder unvollständigen Börsenprospekts - Wertverfall von Aktien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2827
  • ZIP 1982, 930
  • MDR 1983, 33
  • WM 1982, 867
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.01.1962 - II ZR 1/61

    Stimmrechtsausschluß

    Auszug aus BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81
    Abgesehen davon, daß zweifelhaft ist, ob ein solches im Zusammenhang mit der Aufsichtsratstätigkeit stehendes Verhalten des Beklagten zu 2 mit Rücksicht auf dessen gleichzeitige Eigenschaft als Vorstandsmitglied der Beklagten zu 1 dieser nach § 31 BGB zuzurechnen wäre (vgl. BGHZ 36, 296, 309 ff [BGH 29.01.1962 - II ZR 1/61]; Werner, ZHR 1981, 262 ff), scheitert dieses Vorbringen schon an der fehlerfreien Feststellung des Berufungsgerichts, es sei nicht dargetan, daß der Beklagte zu 2 im Rahmen der Bemühungen um eine Sanierung der BuM mit Hilfe einer Landesbürgschaft vorsätzlich zu einer Schädigung der Gesellschaft und ihrer Aktionäre beigetragen habe.
  • BGH, 30.03.1967 - II ZR 141/64
    Auszug aus BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81
    Der Wert der durch die Aktie verkörperten Mitgliedschaft bestimmt sich nicht nach dem jeweiligen Börsenkurs, der spekulativ oder von sonstigen, nicht wertbezogenen Faktoren beeinflußt sein kann, sondern nach dem wirklichen Wert des Unternehmens (vgl. Urt. d. Sen. v. 30.3.67 - II ZR 141/64, LM UmwG Nr. 2).
  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 110/68

    Untätigbleiben des Gesetzgebers als Enteignung

    Auszug aus BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81
    Aus einer unerlaubten Handlung im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB ist allein derjenige schadensersatzberechtigt, dessen Schutz das verletzte Gesetz dient (BGHZ 56, 40, 45).
  • BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80

    Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu

    Auszug aus BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81
    Eine solche Aufklärungspflicht ist aber weder gesetzlich verankert, noch folgt sie hier aus irgendwelchen Vertragsbeziehungen oder vorvertraglichen Kontakten der Parteien oder einem besonders ausgeprägten Vertrauenstatbestand, wie er etwa bei der Werbung für den Beitritt zu einer Publikums-Gesellschaft in Betracht kommt (vgl. BGHZ 79, 337).
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81
    Auszug aus BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81
    Wie der Senat in seinem ebenfalls am 12. Juli 1982 verkündeten Urteil in Sachen II ZR 175/81 näher ausgeführt hat, kommt es nicht darauf an, ob in diesen Vorgängen eine verdeckte Sacheinlage zu sehen ist.
  • OLG Düsseldorf, 25.06.1981 - 6 U 79/80

    Börsengesetz. ; Haftung des Emittenten.

    Auszug aus BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81
    Mit zutreffender Begründung hat das Berufungsgericht (Urteilsabdr. in ZIP 1981, 847) verneint, daß die Beklagte zu 1 den Klägern zu 5 und 6 nach §§ 45, 46 BörsG wegen Herausgabe eines unrichtigen oder unvollständigen Börsenprospekts hafte.
  • RG, 11.10.1912 - II 106/12

    1. Zur Haftung der Verwaltungsträger einer Aktiengesellschaft gegenüber

    Auszug aus BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81
    Scheidet ein solcher Zusammenhang aber eindeutig aus, weil der Erwerb der Veröffentlichung vorausgegangen ist, so kommt, wie auch § 46 Abs. 3 BörsG zu entnehmen ist, eine Haftung aufgrund des Prospekts nicht in Betracht (RGZ 80, 196, 203; RG HoldhMonatsschr. 1904, 253; Erman, Die AG 1964, 327, 330).
  • RG, 05.03.1938 - II 104/37

    1. Liegt eine Firmenfortführung im Sinne der §§ 22, 25 HGB. vor, wenn Firmen

    Auszug aus BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81
    Dabei kann auf sich beruhen, ob in den Schutz des § 400 AktG auch spätere Erwerber von Aktien einzubeziehen sind, wenn sie auf die unrichtige Darstellung vertraut und dadurch Schaden erlitten haben (so RGZ 157, 213, 217 ff).
  • RG, 30.11.1938 - II 39/38
    Auszug aus BGH, 12.07.1982 - II ZR 172/81
    Die Vorschrift schützt jedenfalls nicht mehr das Interesse an der Werthaltigkeit von Aktien, die, wie hier, ohne jeden ersichtlichen Zusammenhang mit jenen Äußerungen in der Hauptversammlung erst wesentlich später nach einer zwischenzeitlichen Kapitalerhöhung im Zusammenhang mit Sanierungsversuchen gekauft wurden (vgl. RGZ 159, 211, 225).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2016 - 23 Kap 1/06

    Kapitalanleger-Musterverfahren 3. Börsengang der Deutschen Telekom AG:

    Diese "Anlagestimmung", die durch den Prospekt allein - und nicht durch die Werbung für die Anlage - erzeugt wird (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1982, II ZR 172/81, zit. nach juris, Rn. 8), kann danach relevant sein bei der Widerlegung der Vermutung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 BörsG a.F., soweit der Anspruchsgegner nachweisen kann, dass diese durch bestimmte Umstände in Wegfall geraten ist (Schwark, a.a.O., §§ 44, 45 BörsG, Rn. 43).
  • BGH, 12.07.1982 - II ZR 175/81

    Prospekthaftung einer Bank - Ausgabe von Inhaberaktien zur Deckung der

    Dabei wird zu beachten sein, daß ein solcher Anspruch nur in Betracht kommt, wenn der Kläger, wie er behauptet hat, seine Aktien erst nach Veröffentlichung des Prospekts bestellt hat (RGZ 80, 196, 203 ff; vgl. dazu das ebenfalls am 12.7.1982 verkündete Urteil in Sachen II ZR 172/81).
  • BGH, 14.07.1998 - XI ZR 173/97

    Unternehmensberichtshaftung der emissionsbegleitenden Bank; Begriff des böslichen

    Diese Stimmung kann der Erwerber für sich in Anspruch nehmen (BGH, Urteil vom 12. Juli 1982 - II ZR 172/81, WM 1982, 867; OLG Düsseldorf WM 1984, 586, 591, 596; OLG Frankfurt WM 1994, 291, 298 und WM 1996, 1216, 1219).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 5 U 147/04

    Haftung des Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft wegen bewusst

    Der Schaden ist nicht mit der Begründung zu verneinen, der Wert der gekauften Aktie entspreche immer dem Börsenkurs, weil der Wert der durch die Aktie verkörperten Mitgliedschaft sich nicht nach dem jeweiligen Börsenkurs, der spekulativ oder von sonstigen, nicht wertbezogenen Faktoren beeinflusst sein kann, bestimmt, sondern nach dem wirklichen Wert des Unternehmens (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1982 - II ZR 172/81, NJW 1982, 2827, Juris-Rz. 16 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2005 - 1 U 149/04

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Deliktische Haftung einer

    Ein Schaden kann auch nicht mit der Begründung verneint werden, der Wert der gekauften Aktie entspreche immer dem Börsenkurs; nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1982, 2827 ff. [juris-Rn. 13]) ist vielmehr der tatsächliche Wert des Unternehmens maßgebend.
  • OLG Frankfurt, 21.02.2006 - 5 U 78/04

    Vorsätzlich unrichtiger Verkaufsprospekt zum Aktienerwerb: Vorsätzlich

    Der Schaden ist nicht mit der Begründung zu verneinen, der Wert der gekauften Aktie entspreche immer dem Börsenkurs, weil der Wert der durch die Aktie verkörperten Mitgliedschaft nicht von dem jeweiligen Börsenkurs, der spekulativ oder von sonstigen, nicht wertbezogenen Faktoren beeinflusst sein kann, bestimmt wird, sondern von dem wirklichen Wert des Unternehmens (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1982 - II ZR 172/81, NJW 1982, 2827, Juris-Rz. 16 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2005 - 5 U 192/03

    Sittenwidrige Schädigung: Schadensersatzanspruch gegenüber einer

    Der Schaden ist nicht mit der Begründung zu verneinen, der Wert der gekauften Aktie entspreche immer dem Börsenkurs, weil der Wert der durch die Aktie verkörperten Mitgliedschaft sich nicht nach dem jeweiligen Börsenkurs, der spekulativ oder von sonstigen, nicht wertbezogenen Faktoren beeinflusst sein kann, bestimmt, sondern nach dem wirklichen Wert des Unternehmens (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1982 - II ZR 172/81, NJW 1982, 2827, Juris-Rz. 16 m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 07.03.2006 - 5 U 146/04

    Prospekthaftung: Zuständigkeit des für die Prospekthaftung zuständigen Gerichts

    Der Schaden ist nicht mit der Begründung zu verneinen, der Wert der gekauften Aktie entspreche immer dem Börsenkurs, weil der Wert der durch die Aktie verkörperten Mitgliedschaft sich nicht nach dem jeweiligen Börsenkurs, der spekulativ oder von sonstigen, nicht wertbezogenen Faktoren beeinflusst sein kann, bestimmt, sondern nach dem wirklichen Wert des Unternehmens (vgl. BGH, Urteil vom 12. Juli 1982 - II ZR 172/81, NJW 1982, 2827, Juris-Rz. 16 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2008 - 20 U 17/06

    Kapitalanlageverlust beim Aktienkauf: Schadensersatz wegen einer vorsätzlich grob

    Nach diesem von der Rechtsprechung zur Prospektverantwortlichkeit entwickelten Institut ist die Möglichkeit einer Kausalität schon dann gegeben, wenn sich unter dem Publikum "eine dem Inhalt des Prospekts entsprechende Stimmung" gebildet hat und "der Erwerber dadurch zum Erwerb bestimmt worden ist" (BGH NJW 1982, 2827 [juris Rn. 8]; Müller-Michaels/Wecker, ZCG, 2007, 207, 208; Buck-Heeb/Dieckmann, AG 2008, 681, 683).
  • OLG Frankfurt, 01.02.1994 - 5 U 213/92

    Börsenprospekthaftung der konsortialführenden Bank

    BGH WM 1982 S. 867; Canaris , Bankvertragsrecht, 1981, Rdn. 2282.
  • LG Düsseldorf, 11.12.2020 - 10 O 366/19
  • LG München I, 15.12.2006 - 32 O 25691/05

    Fehlerhaftigkeit der Entwicklungsstandsdarstellung der Laser-Display-Technologie;

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