Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1982 - V ZR 143/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1039
BGH, 25.06.1982 - V ZR 143/81 (https://dejure.org/1982,1039)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1982 - V ZR 143/81 (https://dejure.org/1982,1039)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1982 - V ZR 143/81 (https://dejure.org/1982,1039)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1039) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • WM 1982, 960
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.03.1979 - V ZR 157/77

    Nichtgenehmigte Bauarbeiten

    Auszug aus BGH, 25.06.1982 - V ZR 143/81
    Zu Recht hat das Berufungsgericht auch angenommen, dass bei Vertragsverhandlungen, in denen die Beteiligten entgegen gesetzte Interessen verfolgen, die Pflicht besteht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (vgl. Senatsurteil vom 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243 m. w. N.).
  • BGH, 12.12.1980 - V ZR 168/78

    Schadensberechnung beim Grundstückskauf - Verschulden bei Vertragsschluss

    Auszug aus BGH, 25.06.1982 - V ZR 143/81
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass die Gewährleistungsvorschriften der §§ 459 ff BGB der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches aus Verschulden bei Vertragsschluss vor dem Gefahrübergang nicht entgegenstehen (vgl. BGHZ 34, 32; 60, 319; Senatsurteil vom 12. Dezember 1980, V ZR 168/78, NJW 1981, 1035; BGB-RGRK 12. Aufl. § 459 Rdn. 29; Staudinger/Honsell, BGB 12. Aufl. Vorbem. zu § 459 Rdn. 12).
  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

    Auszug aus BGH, 25.06.1982 - V ZR 143/81
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass die Gewährleistungsvorschriften der §§ 459 ff BGB der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches aus Verschulden bei Vertragsschluss vor dem Gefahrübergang nicht entgegenstehen (vgl. BGHZ 34, 32; 60, 319; Senatsurteil vom 12. Dezember 1980, V ZR 168/78, NJW 1981, 1035; BGB-RGRK 12. Aufl. § 459 Rdn. 29; Staudinger/Honsell, BGB 12. Aufl. Vorbem. zu § 459 Rdn. 12).
  • BGH, 14.12.1960 - V ZR 40/60

    Gewährleistungsanspruch. Irrtums- und Täuschungsanfechtung

    Auszug aus BGH, 25.06.1982 - V ZR 143/81
    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass die Gewährleistungsvorschriften der §§ 459 ff BGB der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches aus Verschulden bei Vertragsschluss vor dem Gefahrübergang nicht entgegenstehen (vgl. BGHZ 34, 32; 60, 319; Senatsurteil vom 12. Dezember 1980, V ZR 168/78, NJW 1981, 1035; BGB-RGRK 12. Aufl. § 459 Rdn. 29; Staudinger/Honsell, BGB 12. Aufl. Vorbem. zu § 459 Rdn. 12).
  • BGH, 19.05.2006 - V ZR 264/05

    Rechtsfolgen der Verletzung von Aufklärungspflichten bei Vertragsschluss;

    aa) Zwar besteht auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Beteiligten entgegengesetzte Interessen verfolgen, eine Pflicht, die andere Vertragspartei über solche Umstände aufzuklären, die den von ihr verfolgten Vertragszweck vereiteln und für ihren Entschluss zum Vertragsschluss von wesentlicher Bedeutung sind, wenn sie eine solche Unterrichtung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (Senatsurt. v, 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243; v. 25. Juni 1982, V ZR 143/81, WM 1982, 960, 961; Hagen/Brambring/Krüger/Hertel, Der Grundstückskauf, 8. Aufl., Rdn. 210).
  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 285/99

    Arglistige Täuschung über Altlasten

    Das Berufungsgericht verkennt nicht, daß den Verkäufer eine Offenbarungspflicht hinsichtlich solcher Umstände trifft, die für die Entschließung des Käufers von entscheidender Bedeutung sind und deren Mitteilung dieser nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (st. Senatsrechtspr., Urt. v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243; Urt. v. 25. Juni 1982, V ZR 143/81, WM 1982, 960 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

    Bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, besteht gleichwohl für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluß von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (st. Rspr. des Senats, vgl. nur Urt. v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243; v. 25. Juni 1982, V ZR 143/81, WM 1982, 960 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.2009 - III ZR 104/08

    Rechtsfolgen der Geltendmachung des sog. "großen Schadensersatzes" wegen

    Hätte sie allein die Wandelung des Kaufvertrags begehrt, hätte sich für sie wie für die Verkäuferin dieselbe Rechtsfolge ergeben, wenn ihr Vorwurf zutraf, die Verkäuferin hätte ihr arglistig oder - etwa im Sinne eines Anspruchs wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen, der bis zum Gefahrübergang hätte geltend gemacht werden können (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1982 - V ZR 143/81 - WM 1982, 960, 961) - wenigstens fahrlässig einen ihr bekannten Mangel der Kaufsache verschwiegen: Im praktischen Ergebnis wäre die Abstandnahme vom Vertrag wegen eines von Anfang an bestehenden Mangels die Folge sowohl einer Wandelung als auch einer Anfechtung oder eines Schadensersatzanspruchs wegen Verschuldens bei den Vertragsverhandlungen gewesen.
  • BGH, 10.06.1988 - V ZR 125/87

    Arglistige Täuschung bei einem Grundstückskaufvertrag; grobe Fahrlässigkeit des

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besteht auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluß von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (u.a. Senatsurteilev. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243 undv. 25. Juni 1982, V ZR 143/81, WM 1982, 960, 961 m.w.N.).
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86

    Zusicherung von Steuervorteilen

    Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß wegen fahrlässig falscher Angaben oder Nichtangaben über Eigenschaften der Kaufsache werden hier nicht von vornherein durch die abschließende Sonderregelung der Sachmängelgewährleistung (§§ 459 ff BGB) verdrängt (vgl. insoweit zur st.Rspr. etwa BGHZ 60, 319, 321 ff; BGH Urt. v. 15. Oktober 1976, V ZR 245/74, WM 1977, 118 = LM BGB § 242 (Bb) Nr. 83); denn hiervon unberührt bleiben solche Ansprüche, die sich daraus ergeben, daß ein Vertragsteil den anderen nicht über bestimmte Umstände aufklärt, die zwar die Erreichung des Vertragszwecks gefährden, aber nicht Eigenschaften des Kaufgegenstandes betreffen (vgl. etwa die Senatsurteile v. 27. Februar 1974, V ZR 85/72, NJW 1974, 859 = WM 1974, 512 und v. 25. Juni 1982, V ZR 143/81, WM 1982, 960, 961).

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes besteht auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluß von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (Senatsurteile v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243 und v. 25. Juni 1982, V ZR 143/81, WM 1982, 860, 961 m.w.N.).

  • BGH, 27.06.2008 - V ZR 135/07

    Umfang der Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Erwerb eines Grundstücks

    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht bei den Vertragsverhandlungen, auch soweit die Beteiligten entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Verhandelnden die Pflicht, die andere Partei über solche Umstände aufzuklären, die den von ihr verfolgten Vertragszweck vereiteln können und daher für ihren Entschluss zum Vertragsschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern diese eine solche Unterrichtung nach der Verkehrsauffassung erwarten durfte (Senat, Urt. v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243; Urt. v. 25. Juni 1982, V ZR 143/81, WM 1982, 960, 961; Urt. v. 26. Januar 1996, V ZR 42/94, NJW-RR 1996, 690; Urt. v. 19. Mai 2006, V ZR 264/05, NJW 2006, 3139, 3141 m.w.N., insoweit in BGHZ 168, 35 nicht abgedruckt).
  • BGH, 10.10.2008 - V ZR 175/07

    Aufklärungspflichten des Verkäufers von Wohnungseigentum bei Übernahme einer

    2. a) Im Rahmen von Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, besteht für jeden Vertragspartner die Pflicht, den jeweils anderen über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck vereiteln können und für den Entschluss zum Abschluss des Vertrags von wesentlicher Bedeutung sind, sofern die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwartet werden kann (st. Rspr., vgl. Senat, Urt. v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243; Urt. v. 25. Juni 1982, V ZR 143/81, WM 1982, 960, 961; Urt. v. 26. Januar 1996, V ZR 42/94, NJW-RR 1996, 690; Urt. v. 19. Mai 2006, V ZR 264/05, NJW 2006, 3139, 3141, insoweit in BGHZ 168, 35 ff. nicht wiedergegeben).
  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 173/95

    Wirksamkeit eines Grundstückkaufvertrages in Bezug auf nicht vollständige

    Steht fest, daß die benachteiligte Partei im Falle pflichtgemäßer Aufklärung einen für sie ungünstigen Vertrag nicht abgeschlossen hätte, so kann sie Rückgängigmachung des Vertrages verlangen (Senat. Urt. v. 25. Juni 1982, V ZR 143/81, WM 1982, 960 f), Der durch die Pflichtverletzung verursachte Schaden liegt dann in der Eingehung des für sie nachteiligen Vertrages.
  • BGH, 26.01.1996 - V ZR 42/94

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Altenheims

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats besteht auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck (des anderen) vereiteln können und daher für seinen Entschluß von wesentlicher Bedeutung sind, sofern er die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (Urt. v. 2. März 1979, V ZR 157/77, NJW 1979, 2243; v. 25. Juni 1982, V ZR 143/81, WM 1982, 960 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1987 - V ZR 170/86

    Würdigung der Angaben einer Partei im Rahmen der Anhörung

  • KG, 28.05.2009 - 8 U 223/08

    Geschäftsraummiete: Aufklärungspflicht des potentiellen Mieters eines Ladenlokals

  • OLG Stuttgart, 27.08.1997 - 4 U 76/97

    Culpa in contrahendo ; Aufklärungspflicht der Vertragsparteien; Kauf einer

  • LG Dortmund, 17.10.2006 - 3 O 88/05

    Anspruch auf Freistellung von Darlehenslasten und auf Rückzahlung der auf das

  • OLG Düsseldorf, 22.04.2002 - 9 U 178/01

    Gewährleistungsrecht - Gewährleistungsausschluss kann auch für c.i.c. gelten

  • LG Dortmund, 15.02.2008 - 3 O 170/05
  • LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 159/05

    Badenia, CIC und unerlaubter Handlung, Vorprozess, Klage rechtzeitig, Zahlung

  • LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 799/04

    Badenia, CIC und unerlaubte Handlung

  • LG Dortmund, 30.03.2007 - 3 O 889/04

    Rechtliche Ausgestaltung eines erleichterten Berufens von Anlegern auf einen die

  • LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 149/05

    Badenia, CIC, Zahlung

  • LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 180/05

    Badenia Haustürwiderruf Rückgewähr

  • BGH, 07.02.1992 - V ZR 149/90

    Anspruch auf Auszahlung des auf Notoranderkonto hinterlegten Betrages - Ansprüche

  • LG Düsseldorf, 04.09.2008 - 16 O 346/04

    Mängelhaftung bei Veräußerung einer Eigentumswohnung in einem denkmalgeschützten

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht