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   BGH, 14.03.1983 - II ZR 102/82   

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https://dejure.org/1983,1353
BGH, 14.03.1983 - II ZR 102/82 (https://dejure.org/1983,1353)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1983 - II ZR 102/82 (https://dejure.org/1983,1353)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1983 - II ZR 102/82 (https://dejure.org/1983,1353)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Gemeinschaft nach Bruchteilen an einem Grundstück - Überzahlung bei der Rückgewähr vorausgezahlter Miete - Grundsatz der gemeinsamen Verwaltung

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • WM 1983, 604
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus BGH, 14.03.1983 - II ZR 102/82
    Für die Frage, ob eine Klageänderung sachdienlich ist, kommt es nicht auf die subjektiven Interessen der Partei, sondern allein auf die objektive Beurteilung an, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung den sachlichen Streitstoff im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ausräumt und einem andernfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGHZ 1, 65, 71) [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50].

    Deshalb steht der Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsrechtszug regelmäßig nicht entgegen, daß der Beklagte im Falle ihrer Zulassung eine Tatsacheninstanz verliert (BGHZ 1, 65, 72) [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50].

    Ohne Belang ist insoweit, daß mit der Zulassung der Klageänderung - gegebenenfalls nach entsprechenden Hinweisen durch das Berufungsgericht - weiterer Vortrag der Parteien zur Höhe der Aufrechnungsforderung sowie Beweiserhebungen zum Grund und Betrag dieser Forderung notwendig sind (vgl. BGHZ 1, 65, 71 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50] und 74).

  • BGH, 14.03.1979 - IV ZR 80/78

    Sachdienlichkeit einer in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageänderung;

    Auszug aus BGH, 14.03.1983 - II ZR 102/82
    In einem solchen Falle ist das Revisionsgericht gehalten, die Prüfung nachzuholen (BGH, Urt. v. 14. März 1979 - IV ZR 80/78, LM ZPO 1976 § 263 Nr. 3).

    Hingegen ist sie im allgemeinen zu verneinen, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozeßführung nicht verwertet werden kann (BGH, Urt. v. 14. März 1979 - IV ZR 80/78, LM ZPO 1976 § 263 Nr. 3; vgl. auch Urt. v. 20. Mai 1953 - II ZR 206/52, LM ZPO § 523 Nr. 1).

  • BGH, 20.05.1953 - II ZR 206/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.03.1983 - II ZR 102/82
    Hingegen ist sie im allgemeinen zu verneinen, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt wird, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozeßführung nicht verwertet werden kann (BGH, Urt. v. 14. März 1979 - IV ZR 80/78, LM ZPO 1976 § 263 Nr. 3; vgl. auch Urt. v. 20. Mai 1953 - II ZR 206/52, LM ZPO § 523 Nr. 1).
  • BGH, 11.07.1958 - VIII ZR 108/57
    Auszug aus BGH, 14.03.1983 - II ZR 102/82
    In einem solchen Falle schließt der Grundsatz der gemeinsamen Verwaltung (§§ 744, 745 BGB) die Anwendung des § 420 BGB auf Forderungen der Gemeinschaft gegen einen Mieter aus (BGH, Urt. v. 11. Juli 1958 - VIII ZR 108/57, LM BGB § 743 Nr. 1; BGB-RGRK, 12. Aufl. § 741 Rnr. 8 und § 743 Rnr. 2).
  • BGH, 29.01.1969 - VIII ZR 20/67

    Zahlung der Miete für eine Untervermietung - Nutzungsentschädigung aus einer

    Auszug aus BGH, 14.03.1983 - II ZR 102/82
    Die Forderungen sind auf eine im Rechtssinne unteilbare Leistung gerichtet (BGH, Urt. v. 29. Januar 1969 - VIII ZR 20/67, LM BGB § 387 Nr. 46; MünchKomm-Karsten Schmidt § 741 Rnr. 36).
  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

    Auszug aus BGH, 14.03.1983 - II ZR 102/82
    Maßgebend ist der Gesichtspunkt der Prozeßwirtschaftlichkeit (BGH, Urt. v. 21. Februar 1975 - V ZR 148/73, LM ZPO § 33 Nr. 14).
  • BGH, 19.09.2012 - XII ZR 151/10

    Erbengemeinschaft: Ermächtigung eines Teilhabers zur Einziehung einer

    Zur Verwaltung einer gemeinschaftlichen Forderung kann deren Einziehung gehören (BGH Beschluss vom 14. März 1983 - II ZR 102/82 - WM 1983, 604; MünchKommBGB/K. Schmidt 5. Aufl. § 744, 745 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 28.09.2005 - VIII ZR 399/03

    Rechtsfolgen der Veräußerung von Teilen des Mietobjekts

    Besteht aber an einem Grundstück eine Gemeinschaft nach Bruchteilen, schließt der Grundsatz der gemeinsamen Verwaltung (§§ 744, 745 BGB) die Anwendung des § 420 BGB auf Forderungen der Gemeinschaft gegen einen Mieter aus; die Forderungen sind auf eine im Rechtssinne unteilbare Leistung (§ 432 BGB) gerichtet (BGH, Urteil vom 14. März 1983 - II ZR 102/82, WM 1983, 604 unter 1).
  • BGH, 17.05.1993 - II ZR 89/92

    Nichtigkeit von Aufsichtsratsbeschlüssen - Diskriminierung der

    c) Die auf einen absoluten Reformvorrang ausgerichtete Ansicht, wonach jede hinter dem Maßstab der §§ 27 ff. MitbestG 1976 zurückbleibende unterparitätische Gestaltung der Ausschüsse unzulässig sei, hat der Senat bereits in seiner grundlegenden Entscheidung vom 25. Februar 1982 (II ZR 102/82, BGHZ 83, 144 ff., 148) unter Hinweis auf die Vorgeschichte des Mitbestimmungsgesetzes 1976 und die begrenzte Regelungsabsicht auch dieses Gesetzes zurückgewiesen.

    Ein ganz anderer Gesichtspunkt ist es allerdings, daß - wie der Senat gleichfalls schon in seiner Entscheidung vom 25. Februar 1982 (aaO S. 149) ausgeführt hat - die grundsätzliche Gestaltungsfreiheit des Aufsichtsrats und das gleiche, ohne Rücksicht auf die Gruppenzugehörigkeit bestehende aktive und passive Wahlrecht jedes einzelnen Aufsichtsratsmitglieds (BGHZ 83, 106 ff.) nicht dazu herhalten dürfen, zwingendes Mitbestimmungsrecht entgegen dessen Sinn und Zweck zu unterlaufen oder zu umgehen.

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Die Sachdienlichkeit einer Klageänderung ist hingegen im allgemeinen zu verneinen, wenn ein völlig neuer Streitstoff in den Rechtsstreit eingeführt werden soll, bei dessen Beurteilung das Ergebnis der bisherigen Prozeßführung nicht verwertet werden kann (BGH Urteil vom 14. März 1983 - II ZR 102/82 - WM 1983, 604, 605 m.w. Nachw.).
  • BGH, 11.09.2000 - II ZR 324/98

    Aufhebung einer Gemeinschaft an mehreren Gegenständen/Forderungen

    Danach existiert zwar nach der Teilungsversteigerung des Hausgrundstücks zwischen den Parteien keine "Grundstücksgemeinschaft" mehr; jedoch besteht eine Gemeinschaft sowohl an dem Versteigerungserlös als auch an den sonstigen aus dem früheren Miteigentum am Grundstück ableitbaren gemeinschaftlichen Gegenständen (Forderungen) fort, bis sie auch insoweit nach den §§ 752 ff. BGB aufgehoben wird (so schon Sen.Urt. v. 28. Mai 1983 - II ZR 102/82, WM 1983, 604 m.N.).

    Mietzinsansprüche der Miteigentümergemeinschaft gegen einen der Teilhaber unterliegen als im Rechtssinne unteilbar der gemeinschaftlichen Einziehung nach § 754 Satz 2 BGB (vgl. Sen.Urt. v. 28. Mai 1983 aaO S. 604 m.N.); jedoch kann ein Teilhaber der Gemeinschaft - zumal wenn, wie hier, der andere Teilhaber die Mitwirkung bei der Einziehung verweigert - eine solche gemeinschaftliche Geldforderung gemäß § 432 Abs. 1 BGB auch allein zur Leistung an alle gerichtlich geltend machen (BGHZ 121, 22, 25 m.N.; vgl. auch MüKo-K. Schmidt, BGB 3. Aufl. § 754 Rdn. 4).

  • BGH, 07.07.1993 - IV ZR 190/92

    Parteiwechsel nach Tod des Prozeßstandschafters

    Wenn sich der Tatrichter zur Sachdienlichkeit aber nicht geäußert hat, kann das Revisionsgericht darüber entscheiden (BGH, Urteil vom 14. März 1983 - II ZR 102/82 - WM 1983, 604f. a.E.; BGH, Urteil vom 29. April 1981 - VIII ZR 157/80 - LM ZPO § 129 Nr. 1 unter III 1).
  • OLG Nürnberg, 24.04.2013 - 12 U 932/12

    Rechtsfolgen der Begründung und anschließenden Veräußerung von Wohnungseigentum

    Für den Mieter hat dies zur Folge, dass ihn die Leistung an den einzelnen Gläubiger nicht befreit (BGH, Urteil vom 14.03.1983 - II ZR 102/82, WM 1983, 604; Rechtsentscheid vom 28.04.1999 - VIII ARZ 1/98, BGHZ 141, 239; Urteil vom 28.09.2005 - VIII ZR 399/03, NJW 2005, 3781; Staudinger/Emmerich, BGB Neubearbeitung 2011 Vor § 535 Rn. 75; Weitemeyer NZM 1998, 169, 174).
  • OLG Stuttgart, 19.11.2015 - 2 U 60/15

    Gerichtliche Kontrolle der Vergabe einer Stromkonzession durch eine Gemeinde:

    Im Vordergrund steht vielmehr die Frage, ob und inwieweit durch die Zulassung der Klageänderung der sachliche Streitstoff im Rahmen des anhängigen Verfahrens ausgeräumt und einer andernfalls zu gewärtigenden neuen Klage vorgebeugt werden kann (BGH NJW 2011, 2796 [Tz. 41]; 2009, 2886 [Tz. 4] - Lurgi II ; 2007, 2414 [Tz. 10]; 2000, 800, 803; 1985, 1841, 1842; WM 1983, 604 [juris Tz. 7]; Bacher in BeckOK-ZPO, § 263 [Stand: 01.09.2015], 10).

    Sie wurde namentlich bejaht, wenn - wie im Falle des klageändernden Übergangs beim Klaganspruch aus eigenem nun zu dem aus abgetretenem Recht - unmittelbar an den vorherigen Prozessstoff angeknüpft werden kann, etwa weil Vortrag gehalten war zu den für beide Klagegründe maßgeblichen angeblichen Zusicherungen, zum Ablauf der Vertragsverhandlungen und weil bereits insoweit Beweis erhoben worden war (BGH NJW 2007, 2414 [Tz. 12]), aber auch, wenn schon vor Klageänderung Punkte betroffen sind, die bereits vor Stellung des geänderten Antrags zu den sachlichen Streitpunkten der Parteien im Rahmen des Rechtsstreits gehört haben und nunmehr einer gerichtlichen Klärung ohne die Notwendigkeit eines neuen Prozesses zugeführt werden sollen (BGH WM 1983, 604 [juris Tz. 8], dort Klage nach dem Ergebnis einer Auseinandersetzungsbilanz einer Gemeinschaft gegen den Mieter eines der Gemeinschaft gehörenden Objektes auf quotale Mietrückstände, dann Klage auf Vollzahlung der Rückstände an Kläger und den anderen Gemeinschafter; ebenso bejaht in BGH FamRZ 1979, 791, dort zunächst Vollstreckungsabwehrklage gegen Vergleich, da angeblich nachträgliche Verzichtsabreden, dann [hilfsweise] Abänderungsanspruch gemäß § 323 ZPO), so auch, wenn der entsprechende Sachvortrag (Behauptung der Darlehenshingabe an den Erblasser, dessen Alleinerbin die Beklagte wurde, dann Rückforderung dieses Betrages nun im Wege einer gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung) bereits in den Rechtsstreit eingeführt war, auch dadurch, dass die Klägerin sich das Vorbringen der Beklagten hilfsweise zu eigen gemacht hatte (BGH NJW 1985, 1841, 1842).

  • OLG Köln, 28.02.2024 - 5 U 60/23
    Maßgeblicher Gesichtspunkt für die Sachdienlichkeit ist der Gedanke der Prozesswirtschaftlichkeit (Zöller-Heßler, ZPO 35. Auflage, § 533 Rn. 6; BGH MDR 2004, 1075; BGH WM 1983, 604).

    Entscheidend ist, ob und inwieweit die Zulassung der Widerklage geeignet ist, den Streitstoff zwischen den Parteien im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits auszuräumen und weiteren Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen (vgl. Zöller-Heßler, a.a.O., § 533 Rn. 6; BGH MDR 2004, 1075; BGH WM 1983, 604).

  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 430/02

    Begriff des Zustehens; Anforderungen an die schriftliche Geltendmachung des

    Aus gemeinschaftlicher Verwaltung haften auch die Mitglieder einer Bruchteilsgemeinschaft nach § 420 BGB gesamtschuldnerisch (BGH, Urt. v.11. Juli 1958, VIII ZR 108/57, NJW 1958, 1723; Urt. v. 14. März 1983, II ZR 102/82, WM 1983, 604).
  • OLG Brandenburg, 07.05.2003 - 3 U 192/02

    Hinreichende Bestimmtheit der Bezeichnung des zu räumenden Objekts bei einer

  • BGH, 26.05.1986 - II ZR 237/85

    Übergang einer Klage aus der Wechselforderung zur Klage aus dem Grundverhältnis

  • OLG Brandenburg, 09.02.2005 - 3 U 69/04

    Anteilige Forderung von Mietzins oder Pachtzins ohne Ermächtigung des anderen

  • OLG Köln, 19.03.2020 - 3 U 136/19
  • LAG Hamm, 26.11.1998 - 4 Sa 384/98
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2019 - 14 U 107/15
  • BSG, 30.10.2013 - B 5 R 288/13 B
  • OLG Bremen, 12.02.2004 - 4 U 59/03

    Veräußerung von Wertpapieren aus einem Gemeinschaftsdepot durch einen der

  • OLG Brandenburg, 15.12.2010 - 3 U 58/10

    Pachtvertrag: Schadensersatz wegen Schlechterfüllung der Räumungspflicht

  • BGH, 25.04.2001 - IV ZR 281/99

    Aufhebung eines Berufungsurteils mangels Tatbestandes

  • BGH, 11.01.1996 - IX ZR 212/94

    Änderung und Erweiterung des Berufungsantrags bis zum Schluss der letzten

  • OLG Düsseldorf, 01.10.2014 - U (Kart) 6/14

    Anspruch eines Produzenten von Speichermedien auf Aufnahme in einen Verband

  • OLG Zweibrücken, 11.01.2023 - 1 U 210/21

    Verkehrssicherungspflicht von Tiefbauunternehmen bei Erdarbeiten

  • OLG Dresden, 10.11.2020 - 4 U 1355/18

    Teilabriss als notwendige Erhaltungsmaßregel?

  • LAG Sachsen, 19.06.2000 - 9 Sa 908/99

    Streit über die Länge des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses; Anspruch auf

  • OLG Brandenburg, 11.03.2013 - 1 U 7/12

    Persönlichkeitsrecht in der Presse: Zurücktreten des Persönlichkeitsrechts

  • OLG München, 23.12.2010 - 7 U 3343/10

    Einstweilige Verfügung auf Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer

  • OLG Köln, 22.04.1998 - 17 W 136/98

    Mehrheitsvertretungszuschlag; Wohnungseigentümergemeinschaft; Wohnungseigentum

  • BGH, 24.10.1989 - X ZR 26/88

    Anspruch auf Ersatz des an einem Leichter entstandenen Schadens nach

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2004 - U (Kart) 10/03

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Abschlusses eines Vertrages über die

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