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   BGH, 05.05.1983 - III ZR 177/81   

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https://dejure.org/1983,2742
BGH, 05.05.1983 - III ZR 177/81 (https://dejure.org/1983,2742)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1983 - III ZR 177/81 (https://dejure.org/1983,2742)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1983 - III ZR 177/81 (https://dejure.org/1983,2742)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ersatz eines Vertrauensschadens aus der öffentlich-rechtlichen culpa in contrahendo - Grundlose Ablehnung eines in Aussicht gestellten Erschließungsvertrages durch eine Behörde - Unbilligers Verlangen nach einer gesamtschuldnerischen Bürgschaft für einen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 124
    Pflichten der Gemeinde bei Abschluß eines Erschließungsvertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 126
  • WM 1983, 993
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 27.05.1963 - III ZR 48/62

    Prüfingenieur für Baustatik

    Auszug aus BGH, 05.05.1983 - III ZR 177/81
    So hat der Senat z.B. ausgesprochen, daß durch die Pflicht der Baugenehmigungsbehörde, die statische Berechnung eines Bauvorhabens ordnungsgemäß zu prüfen, entsprechend ihrem Schutzzweck - den Gefahren vorzubeugen, die der Allgemeinheit oder ihren Gliedern durch den Einsturz standunsicherer Bauwerke drohen - nicht auch der Bauherr davor bewahrt werden soll, durch einen statisch falsch berechneten Bau nutzlose finanzielle Aufwendungen zu machen (Urteil vom 27. Mai 1963 - III ZR 48/62 = BGHZ 39, 358).
  • BGH, 09.10.1975 - III ZR 84/73

    Erhebung der vorgeschriebenen Abgaben für die Einfuhr gerösteter Nüsse

    Auszug aus BGH, 05.05.1983 - III ZR 177/81
    Auch erstreckt sich nach dem Urteil vom 9. Oktober 1975 (III ZR 84/73 = NJW 1976, 103) die Amtspflicht, die einem Zollbeamten bei der Zollabfertigung eingeführter Ware gegenüber dem Zollpflichtigen obliegt, nicht auf dessen Interesse an einer bestimmten Zollbehandlung künftig einzuführender Ware.
  • BGH, 10.12.1975 - VIII ZR 306/74

    Teilnichtigkeit des Erschließungsvertrages bei Nichtbeachtung kommunaler

    Auszug aus BGH, 05.05.1983 - III ZR 177/81
    Weiter ist zu beachten, daß auch bei einem Erschließungsvertrag die Gemeinde die Selbstbeteiligung gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 BBauG von mindestens 10 vom Hundert des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes erbringen muß (BVerwGE 32, 37; BGHZ 65, 368).
  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 8/77

    Schadenszurechnung bei Notarhaftung

    Auszug aus BGH, 05.05.1983 - III ZR 177/81
    Der durch die Amtspflichtverletzung adäquat verursachte Schaden muß, wenn ein Ersatzanspruch gegeben sein soll, auch unter Beachtung "des Schutzbereichs der Norm" dem Schädiger zugerechnet werden können (vgl. dazu BGHZ 70, 374, 376/7; BGH VersR 1964, 410; BGB-RGRK a.a.O. § 839 Rdn. 302).
  • BGH, 08.06.1978 - III ZR 48/76

    Haftung einer Gemeinde aus Verschulden beim Vertragsschluß im Zusammenhang mit

    Auszug aus BGH, 05.05.1983 - III ZR 177/81
    Der erkennende Senat hat im ersten Revisionsurteil ausgeführt: Nach dem Vorbringen des Klägers komme in Betracht, daß die Beklagte nach den Grundsätzen der (öffentlich-rechtlichen) culpa in contrahendo zum Ersatz des Vertrauensschadens verpflichtet sei, weil sie die Verhandlungen über den Abschluß des Erschließungsvertrages, von dem die Erteilung der Baugenehmigung allein noch abhängig gewesen sei und dessen Zustandekommen nach ihrem bisherigen Verhalten vom Kläger als sicher hätte angenommen werden dürfen, ohne triftigen Grund, aus sachfremden Erwägungen, schuldhaft abgebrochen habe (vgl. BGHZ 71, 386, 395).
  • BGH, 07.02.1980 - III ZR 23/78

    Verschulden einer Gemeinde bei Abbruch der Verhandlungen über einen

    Auszug aus BGH, 05.05.1983 - III ZR 177/81
    Auf die Revision des Klägers ist das Berufungsurteil durch Urteil des erkennenden Senats vom 7. Februar 1980 (III ZR 23/78 = BGHZ 76, 343) aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden.
  • BGH, 14.03.1980 - V ZR 115/78

    Rechtswirkungen einer zu Unrecht ausgestellten Negativbescheinigung

    Auszug aus BGH, 05.05.1983 - III ZR 177/81
    Hier sollte die Amtspflicht zu konsequentem Handeln, d.h. die Pflicht zum Abschluß eines Erschließungsvertrages zu dem Gesetz entsprechenden Sicherungsbedingungen, dazu dienen, die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung zur Errichtung des Verbrauchermarktes "Knappenroth" zu schaffen, und zwar unter Beachtung der dieses Vorhaben betreffenden Teilungsgenehmigungen der Beklagten vom 9. Juni 1972 und 3. April 1974 (vgl. dazu BGHZ 76, 242, 246).
  • BGH, 21.05.1981 - III ZR 167/79

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BGH, 05.05.1983 - III ZR 177/81
    Im Urteil vom 21. Mai 1981 (III ZR 167/79 = NJW 1981, 2347) heißt es, die im Rahmen der Erlaubniserteilung nach dem Gaststättengesetz anzustellende Zuverlässigkeitsprüfung dient nicht dem Schutz des Verpächters einer Gastwirtschaft vor dem wirtschaftlichen Verlust, den er durch vertragswidriges Verhalten des Pächters erleidet.
  • BVerwG, 23.04.1969 - IV C 69.67

    Höhe des gemeindlichen Eigenanteils am Erschließungsaufwand

    Auszug aus BGH, 05.05.1983 - III ZR 177/81
    Weiter ist zu beachten, daß auch bei einem Erschließungsvertrag die Gemeinde die Selbstbeteiligung gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 BBauG von mindestens 10 vom Hundert des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes erbringen muß (BVerwGE 32, 37; BGHZ 65, 368).
  • RG, 27.02.1913 - VI 309/12

    Ausgleichung unter Mitbürgen

    Auszug aus BGH, 05.05.1983 - III ZR 177/81
    Denn mehrere Bürgen, die sich für dieselbe Forderung, aber unter Beschränkung auf einen bestimmten Betrag selbstschuldnerisch verpflichten, haften dem Gläubiger für jeden Teil der Forderung; er kann wählen, in welcher Reihenfolge er sie zur Zahlung heranziehen will und ist nur darin beschränkt, daß kein Bürge mehr als den zugesagten Höchstbetrag zu leisten braucht (RGZ 81, 414, 419; RG WarnRspr. 1910 Nr. 115).
  • BGH, 23.01.1964 - III ZR 33/63
  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft;

    Dies entsprach auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - III ZR 177/81 - LM § 123 BBauG Nr. 5 Bl. 1183 ).
  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Nachdem das Oberlandesgericht die Berufung erneut zurückgewiesen hatte, hob der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 5. Mai 1983 auch diese Entscheidung auf und verwies die Sache wiederum an das Oberlandesgericht zurück (vgl. BGH, WM 1983, S. 993).
  • BGH, 22.06.1989 - III ZR 156/86

    Verhinderung eines Erschließungsvertrages - Schutzbereich der Norm -

    Soweit noch über die Revision zu befinden war, hat der Senat durch Urteil vom 5. Mai 1983 (III ZR 177/81 = WM 1983, 993) das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache insoweit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

    Hinsichtlich der Kosten der früheren Revisionsverfahren wird darauf hingewiesen, daß das Berufungsgericht nicht befugt ist, die Streitwertbeschlüsse des Senats vom 7. Februar 1980 (III ZR 23/78) und vom 5. Mai 1983 (III ZR 177/81) zu ändern (vgl. Hillach/Rohs Handbuch des Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten 6. Aufl. § 96 D).

  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 61.90

    Erschließungsbeitragsrecht: Umfang der Überbürdung von Erschließungskosten auf

    Das alles zwingt nach der Überzeugung des erkennenden Senats zu der Folgerung, daß die Zulässigkeit des Abschlusses eines Erschließungsvertrags den Gemeinden nicht die Handhabe bieten soll, Erschließungsunternehmern mehr an Kosten zu überbürden, als die Gemeinden selbst nach den abgabenrechtlichen Vorschriften abwälzen könnten, wenn sie die Erschließung vornähmen und in der Konsequenz dessen von der unmittelbar abgabenrechtlichen Alternative der Kostenentlastung Gebrauch machten (im gleichen Sinne BGH, Urteil vom 5. Mai 1983 - III ZR 177/81 - LM § 123 BBauG Nr. 5 Bl. 1183 ).
  • BGH, 01.12.1983 - III ZR 38/82

    Haftung der Gemeinde für nutzlos erbrachte Aufwendungen bei Fehlschlagens einer

    c) Das Berufungsgericht hat weiter außerhalb des Bereichs der eigentlichen Bauleitplanung (vgl. BGHZ 71, 386, 391 und 400) einen Verstoß der Mitglieder der Stadtvertretung gegen die allgemeine Amtspflicht zu konsequentem Verhalten (vgl. Senatsentscheidungen vom 26. September 1960 - III ZR 125/59, WM 1960, 1304; vom 18. Juni 1970 - III ZR 13/67, WM 1970, 1252; zuletzt vom 5. Mai 1983 - III ZR 177/81, WM 1983, 993 ) ohne Rechtsirrtum verneint.

    In BGHZ 76, 343 hatte der Senat über einen Erschließungsvertrag zu befinden (vgl. insoweit jetzt Senatsentscheidung vom 5. Mai 1983 - III ZR 177/81, WM 1983, 993 ).

  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 167/84

    Nichtannahme der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Der Senat hat zu den für den Rechtsstreit erheblichen Rechtsfragen bereits in seinen Urteilen vom 7. Februar 1980 (III ZR 23/78 = BGHZ 76, 343) und vom 5. Mai 1983 (III ZR 177/81 WM 1983, 993) Stellung genommen.
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