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   BGH, 01.03.1984 - I ZR 3/82   

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https://dejure.org/1984,2287
BGH, 01.03.1984 - I ZR 3/82 (https://dejure.org/1984,2287)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1984 - I ZR 3/82 (https://dejure.org/1984,2287)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1984 - I ZR 3/82 (https://dejure.org/1984,2287)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Handelsvertreter - Kündigung - PVV des Unternehmers - Schadensersatzanspruch - Anrechnungspflicht - Arbeistskapazitäten

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch des HV wegen Kündigung infolge schuldhaften Verhaltens des U, anderweitiger Erwerb, Anrechnung von Provisionseinnahmen aus anderen Vertretungen

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 25
  • VersR 1984, 654
  • WM 1984, 1005
  • DB 1984, 2137
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.02.1971 - VI ZR 147/69

    Umfang des Ersatzanspruchs wegen entgangenen Gewinns; Anrechnung des Ertrages

    Auszug aus BGH, 01.03.1984 - I ZR 3/82
    Es wird zu prüfen sein, wie sich die neu übernommenen Vertretungen in die Geschäftstätigkeit des Klägers einpaßten, denn das Ergebnis einer überpflichtgemäßen Ausweitung der Tätigkeit des Klägers ist der Beklagten nicht gutzubringen (vgl. BGHZ 55, 329, 332 f.).
  • BGH, 16.07.2008 - VIII ZR 151/05

    Zur zeitlichen Beschränkung des Schadensersatzanspruchs bei außerordentlichen

    Nach § 89a Abs. 2 HGB hat der Unternehmer dem kündigenden Handelsvertreter als Schaden den Gewinn zu ersetzen, den dieser bis zum vertragsgemäß vorgesehenen Ende des Vertrages hätte erzielen können (BGH, Urteil vom 1. März 1984 - I ZR 3/82, WM 1984, 1005, unter II 1).
  • BGH, 03.03.1993 - VIII ZR 101/92

    Zeitliche Beschränkung der Schadensersatzpflicht bei fristloser Kündigung des

    Er hat jedoch in dem Fall eines auf Schadensersatz aus § 89 a Abs. 2 HGB klagenden Handelsvertreters ausgesprochen, daß diesem diejenigen Provisionen zu ersetzen seien, "die er bis zum vertragsgemäß vorgesehenen Ende des - ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit ... fest abgeschlossenen - Vertretervertrages hätte erzielen können" (Urteil vom 1. März 1984 - I ZR 3/82 = WM 1984, 1005).
  • BGH, 06.02.1986 - I ZR 92/84

    Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Kündigung des Handelsvertreters

    Es handelt sich insoweit um einen Einwand nach § 254 Abs. 2 BGB, dessen Voraussetzung die Beklagte dartun mußte (dazu und zu den Voraussetzungen der Anwendung dieser Vorschrift Senatsurteil v. 1.3.1984 - I ZR 3/82, DB 1984, 2137).
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