Rechtsprechung
   BayObLG, 20.12.1983 - BReg. 3 Z 90/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,2555
BayObLG, 20.12.1983 - BReg. 3 Z 90/83 (https://dejure.org/1983,2555)
BayObLG, Entscheidung vom 20.12.1983 - BReg. 3 Z 90/83 (https://dejure.org/1983,2555)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Dezember 1983 - BReg. 3 Z 90/83 (https://dejure.org/1983,2555)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,2555) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1984, 175
  • WM 1984, 602
  • BB 1983, 420
  • BB 1984, 315
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Karlsruhe, 21.08.2014 - 11 Wx 92/13

    Handelsregister: Amtslöschung einer Gesellschaft wegen erheblicher

    Das ist dann der Fall, wenn es an einer verteilungsfähigen Masse, die zur Gläubigerbefriedigung verwertbar wäre, fehlt; schon das Vorhandensein von Vermögen auch nur in geringem Umfang steht der Annahme der Vermögenslosigkeit entgegen (OLG Düsseldorf, FGPrax 2006, 226 f.; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 630; BayObLG, ZIP 1984, 175 f.).

    Eine unterlassene Darlegung des Geschäftsführers ist in diesem Zusammenhang kein hinreichendes Indiz (OLG Düsseldorf, FGPrax 2011, 134; BayObLG, ZIP 1984, 175 f.).

  • OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 20 W 289/05

    Registerrecht: Zulässigkeit der Löschung einer GmbH im Handelsregister bei noch

    Bereits das Vorhandensein von Vermögen in geringem Umfang steht der Annahme der Vermögenslosigkeit entgegen (Senatsbeschluss 20 W 263/92 a.a.O.; BayObLG WM 1984, 602 = ZIP 1984, 175 = BB 1984, 315 = GmbHR 1985, 53).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2000 - 20 W 283/99

    Löschung; Firma; Gesellschaft; Handelsregister

    Hierfür genügt jeder Aktivposten von wirtschaftlichem Wert, der der Verteilung an Gläubiger oder Gesellschafter unterliegt, wobei bereits die Existenz von Vermögen in geringerem Umfang der Annahme einer Vermögenslosigkeit entgegensteht (vgi, Senatsbeschluss 20 W 263/92 a.a.O.; BayObLG WM 1994, 602 - ZIP 1984, 175 = BB 1984, 315 = GmbHR 1985, 53).
  • OLG Frankfurt, 07.08.1992 - 20 W 263/92

    Löschung einer GmbH wegen Unterlassen der Jahresabschlußpublizität

    Bereits das Vorhandensein von Vermögen in geringem Umfang steht der Annahme der Vermögenslosigkeit entgegen (BayObLG WM 1984, 602 = ZIP 1984, 175).
  • BAG, 29.11.1990 - 2 AZR 312/90

    Hemmung der Verjährung durch höhere Gewalt - Löschung einer Gesellschaft aus dem

    Das Registergericht hatte u.a. nach Anhörung der IHK (§ 1 Abs. 1 LöschG) die Löschungsvoraussetzungen, nämlich Vermögenslosigkeit der Gesellschaft, besonders genau zu prüfen (BayObLG Beschluß vom 16. August 1982 - BReg. 3748/82 - BB 1982, 1590; OLG Frankfurt am Main, Beschluß vom 20. Dezember 1982 - 20 W 147/82 - BB 1983, 420; Fischer/Lutter/Hommelhoff, GmbH Gesetz, 12. Aufl., § 60 Rz 15; Scholz-Schmidt, GmbHG, 7. Aufl., Anh. § 60 Rz 16).
  • BayObLG, 30.06.1987 - BReg. 3 Z 75/87

    Liquidation; GmbH; Anmeldung; Liquidator; Abberufung

    ... Für die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 LöschG aufgelöste GmbH finden im Falle einer erforderlichen Vermögensliquidation uneingeschränkt die hierfür geltenden Vorschriften des GmbHG Anwendung (vgl. BGHZ .. 96, 151; BayObLG, WM 1984, 602/603 ..), da sich die Wirkungen der Auflösung nach § 1 Abs. 1 LöschG nicht von denjenigen in sonstigen Auflösungsfällen unterscheiden .
  • OLG Brandenburg, 06.03.2000 - 8 Wx 595/99

    Zurückweisung von Vorbringen durch den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 31.03.1994 - 3Z BR 251/93

    Vertretung der GmbH im Amtslöschungsverfahren; Berechtigung zum Widerspruch gegen

    b) Der weiteren Durchführung des seit November 1991 laufenden Löschungsverfahrens nach § 2 LöschG steht die zwischenzeitlich eingetretene Auflösung der Gesellschaft nicht entgegen; denn das Löschungsverfahren ist auch gegen eine bereits aufgelöste GmbH zulässig (vgl. BayObLG BB 1984, 315/316; Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh Anh. § 60 LöschG § 2 Rn. 5; Lutter/Hommelhoff § 60 Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht