Rechtsprechung
| BGH, 10.06.1985 - III ZR 178/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Beweislast im Darlehensrückzahlungs-Prozeß; Ausstellung eines Schuldscheins
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1986, 2571
- NJW-RR 1986, 1312 (Ls.)
- MDR 1986, 31
- WM 1985, 1206
Wird zitiert von ... (27)
- BGH, 03.04.2001 - XI ZR 120/00
Vollstreckungsunterwerfung - Beweislast
Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß das schriftliche Bekenntnis, einen bestimmten Betrag als Darlehen empfangen zu haben, eine bloße Wissenserklärung sein kann, die ein Zeugnis des Ausstellers gegen sich selbst darstellt und einer Quittung ähnelt (BGHZ 66, 250, 254; BGH, Urteil vom 10. Juni 1985 - III ZR 178/84, WM 1985, 1206, 1207).Dieser ist bereits dann geführt, wenn die Überzeugung des Gerichts von der zu beweisenden Tatsache erschüttert wird; daß sie als unwahr erwiesen wird, ist nicht nötig (BGH, Urteile vom 14. April 1978 - V ZR 10/77, WM 1978, 849, 850, vom 10. Juni 1985 - III ZR 178/84, WM 1985, 1206, 1207 und vom 28. September 1987 - II ZR 35/87, WM 1988, 524, 525).
- OLG München, 16.11.2011 - 20 U 2582/11
Klage auf Darlehensrückzahlung bzw. Kaufpreiszahlung für eine vom Vater an seine …
a) Da die Beklagte behauptet, der Geldbetrag zur Begleichung der Kaufpreisschuld sei ihr schenkweise überlassen worden, trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast für die von ihm behauptete Hingabe des Geldes als Darlehen (BGH, NJW 1986, 2571 Rn. 21;… Palandt, BGB, 70. Auflage 2011, § 488 Rn. 28, § 516 Rn. 19).Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, für dessen Vorliegen der Kläger die Darlegungs- und Beweislast trägt (BGH, NJW 1986, 2571 Rn. 37), stellt die Anlage K 1 ebenfalls nicht dar.
Ein solcher liegt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, NJW 1986, 2571) "schon dann" vor, "wenn die Urkunde unmissverständlich erkennen lässt, dass sich der Aussteller zum Empfang eines Darlehens bekennt" (…Rn. 27).
Für ein "Entkräften" ist der Beweis des Gegenteils, d.h. der Unwahrheit des in der Urkunde Bezeugten, nicht notwendig, vielmehr genügt es, wenn die Beweiskraft des Beweismittels erschüttert wird (BGH, NJW 1986, 2571, Rn. 32, 41).
Damit kommt es nicht mehr darauf an, ob insoweit ein Scheingeschäft vorliegt und die Beklagte insoweit beweisfällig geblieben ist (BGH, NJW 1986, 2571 Rn. 43).
- OLG Stuttgart, 20.10.2004 - 9 U 127/04
Kommunalkredit in Form eines "Schuldscheindarlehens": Wirkungen des …
Sie dient dann als Zeugnis des Anerkennenden gegen sich selbst ähnlich einer schlichten Quittung lediglich als Beweismittel (BGH, Urteil vom 10.06.1985 - III ZR 178/84, NJW 1986, 2571, 2572;… so für den Regelfall bei sog. Schuldscheindarlehen vgl. Hefermehl a.a.O.).Das liegt nahe, wenn dem Verpflichteten in Wahrheit kein Darlehen gegeben worden ist und nicht gegeben werden sollte, er sich auf diese Weise aber so zum Schuldner machen wollte, wie es durch den Empfang eines Darlehens geschehen sein würde (BGH, Urteil vom 10.06.1985 a.a.O.).
Das wiederum liegt dann nahe, wenn ein Streit oder eine Ungewissheit über die Rechtsbeziehungen der Parteien bestand und daher Anlass für ein derartiges schuldbestätigendes (deklaratorisches) Schuldanerkenntnis bestand (BGHZ 66, 250, 253; BGH, Urteil vom 10.06.1985 a.a.O.).
Es kann lediglich durch Führung des Gegenbeweises die sich zunächst allein auf die Vorlage des Schuldscheins stützende Überzeugung entkräftet werden, dass das in der Urkunde Bezeugte richtig ist (BGH, Urteil vom 10.06.1985 a.a.O.).
- BGH, 17.04.1986 - III ZR 215/84
Echtheitsvermutung für den später ergänzten Inhalt eines .....
Ob in der Privaturkunde bestätigte tatsächliche Vorgänge wirklich so geschehen sind oder nicht, unterliegt der freien Würdigung des Gerichts (§ 286 Abs. 1 ZPO ;… vgl. Stein/Jonas/Schumann/Leipold ZPO 19. Aufl. § 416 Anm. III, vor § 415 Anm. III 2;… Zöller/Stephan ZPO 14. Aufl. § 416 Anm. 4;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 44. Aufl. § 416 Anm. 2 C;… Thomas/Putzo ZPO 13. Aufl. § 416 Anm. 2 b;… Wieczorek ZPO 2. Aufl. § 416 Anm. C II; vgl. auch Senatsurteil vom 10. Juni 1985 - III ZR 178/84 = JR 1986, 102, 103 m. Anm. Baumgärtel).Das Berufungsgericht wird vielmehr je nach der rechtlichen Qualität der in der Urkunde vom 20. Dezember 1973 enthaltenen Erklärungen, die im Wege der Auslegung zu ermitteln sind, zu einer differenzierenden Beurteilung kommen können (…vgl. Stein/Jonas/Schumann/Leipold aaO § 416 Anm. III, vor § 415 Anm. III 2;… Wieczorek aaO § 416 Anm. C II ff.; vgl. auch Senatsurteil vom 10. Juni 1985 - III ZR 178/84 = JR 1986, 102 mit Anm. Baumgärtel zur inneren Beweiskraft eines Darlehensschuldscheins und KG OLGZ 1977, 487 = MDR 1977, 674 zur Beweisbedeutung von Orts- und Zeitangaben in Privaturkunden).
- OLG Frankfurt, 30.10.2012 - 14 U 141/11
Vorliegen und Auswirkungen einer "harten internen" Patronatserklärung
(1) Der auf Rückzahlung eines Darlehens Klagende hat grundsätzlich darzulegen und zu beweisen, dass die Hingabe des Geldes als Darlehen erfolgt ist (OLG Koblenz…, Urteil vom 23.10.1997, 11 U 1279/96, zitiert nach juris, Rn. 6; OLG Hamm…, Urteil vom 24.01.2012, I-7 U 59/11, 7 U 59/11, zitiert nach juris, Rn. 35; BGH…, Urteil vom 24.05.1976, III ZR 63/74, zitiert nach juris, Rn. 14; OLG Koblenz…, Beschluss vom 26.07.2002, 3 W 398/02, zitiert nach juris, Rn. 10; BGH, Urteil vom 10.06.1985, III ZR 178/84, zitiert nach juris, Rn. 21). - OLG Köln, 19.12.1997 - 19 U 142/97
Beweisgrundsätze bei Darlehensschuldschein - Sittenwidrigkeit des Freikaufs einer …
In der Regel führt die Unterzeichnung und Aushändigung einer derartigen Urkunde an den Gläubiger dazu, daß der Schuldner nunmehr darzulegen und zu beweisen hat, daß die Verpflichtung zur Rückzahlung eines Darlehensbetrages tatsächlich nicht entstanden ist, daß also entgegen dem Inhalt der Urkunde die Darlehenssumme nicht an ihn ausgezahlt worden ist (vgl. hierzu BGH NJW 1986, 2571 f.).Dies liegt nahe, wenn dem Verpflichtetem in Wahrheit kein Darlehen gegeben worden ist und nicht gegeben werden sollte, er sich auf diese Weise aber so zum Schuldner machen wollte, wie es durch den Empfang eines Darlehens geschehen sein würde (vgl. BGH NJW 1986, 2571, 2572; vgl. auch BGH NJW 1980, 1158, 1159).
- BGH, 21.12.2004 - XI ZR 17/03
Zur Hinweispflicht des Berufungsgerichts, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz …
Die in den rückdatierten schriftlichen Darlehensverträgen abgegebenen Erklärungen rechtfertigen keine Umkehr der Beweislast (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 1985 - III ZR 178/84, WM 1985, 1206, 1207). - OLG Brandenburg, 18.04.2007 - 4 U 102/06
Darlehensvertrag: Verpflichtung zur Rückzahlung des einer Schwiegertochter zur …
Zwar trägt grundsätzlich der Darlehensgeber, der die Rückzahlung des Darlehens geltend macht, die Beweislast dafür, dass ein Darlehen vereinbart und an den Darlehensnehmer ausgezahlt worden ist (BGH, v. 10.06.1985, III ZR 178/84, juris Rn. 21).Die Aushändigung einer solchen Urkunde an den Gläubiger führt dazu, dass der Gläubiger den Gegenbeweis dahingehend führen muss, dass entgegen dem Inhalt der Urkunde die Darlehenssumme nicht an ihn ausgezahlt worden ist ( BGH, v. 10.06.1985, III ZR 178/84, juris Rn. 22).
- OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 59/01
Bauvertrag - Einheitlicher Bauvertrag und Sachverständigenablehnung
Denn er hat als auf Rückzahlung klagender Gläubiger den Abschluss einer Darlehensvereinbarung sowie die Auszahlung des Darlehensbetrages zu beweisen (vgl. herrschende Auffassung, z.B. BGH NJW 1986, 2571; BGH NJW 1983, 931). - OLG Brandenburg, 13.08.2003 - 3 U 39/02 Im Übrigen ist nach der Rechtsprechung anerkannt, dass derjenige, der sich in einer Urkunde zu dem Empfang eines Darlehens bekennt, die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass das Darlehen nicht ausgezahlt worden ist (vgl. BGH NJW 1986, 2571).
- BGH, 20.05.2010 - IX ZR 101/07
Verfahrensrecht - Keine Bindung eines Zivilrichters an strafgerichtliches Urteil
- LAG Hessen, 29.01.2007 - 16 Sa 210/06
Darlegungslast - Darlehensvertrag - Schuldanerkenntnis - Unterschlagung
- OLG München, 16.06.1987 - 5 U 5921/86
Versäumnisurteil gegen den Kläger; Rechtsfolgen
- OLG Saarbrücken, 26.03.2003 - 1 U 740/02
Darlehensrückzahlung nur bei Nachweis einer zugrunde liegenden …
- OLG Brandenburg, 09.08.2006 - 3 U 146/05
Rückzahlung eines Darlehens bei streitigem Erhalt der Valuta und angegriffener …
- OLG Brandenburg, 10.11.2004 - 4 U 78/04
Immobilien - Beweisführung für die Auszahlung eines Darlehens
- BGH, 03.12.1987 - III ZR 120/86
- OLG Frankfurt, 25.01.2011 - 10 U 152/09
Bauvertrag - Zur Beweiskraft von Wiegekarten; Beweislastverteilung
- OLG Köln, 31.03.2000 - 19 U 165/99
- LAG München, 28.09.1989 - 4 Sa 241/89
Beweislast für Lohnvorschuß
- OLG Brandenburg, 27.09.2006 - 3 W 25/06
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren: Bewilligungsreife für einen …
- BGH, 30.01.1986 - III ZR 74/85
- BGH, 27.02.1986 - III ZR 54/85
- OLG München, 15.05.1995 - 17 U 3258/94
Nachweis der Kreditgewährung kann bei einem Schuldscheindarlehen nach schweizer …
- BGH, 11.07.1985 - III ZR 222/84
- LG Stuttgart, 20.04.2004 - 15 O 46/04
Handelbarkeit eines Schuldscheindarlehens
- VG München, 24.04.2009 - M 6a K 08.3424
Rundfunkgebührenpflicht;Beweislast; Werbung; Umkehr der Beweislast
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