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   BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 244/84   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Jurion
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    Abgrenzung einer mangelhaften von einer Falschlieferung bei Ankauf von Waren durch Interventionsstellen der EWG-Agrarmarktordnung

Sonstiges

Verfahrensgang

  • OLG Frankfurt, 25.06.1984 - 1 U 173/83
  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 244/84

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1986, 659
  • MDR 1986, 578
  • MDR 1986, 579
  • WM 1985, 1361



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Wird zitiert von ... (22)  

  • BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 252/84  
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  • BGH, 12.06.1986 - III ZR 146/85  

    Drittbezogenheit von Amtspflichten im Rahmen der Durchführung der gemeinsamen

    Der Revision ist zuzugeben, daß das wirtschaftliche Risiko der Klägerin möglicherweise anders zu beurteilen sein könnte, wenn sie das von ihr exportierte Magermilchpulver nicht von einem privaten Wirtschaftsunternehmen, sondern von einer staatlichen Stelle aus Interventionsbeständen erworben hätte (vgl. insoweit für den Fall des Verkaufs an die Bundesanstalt für landwirtschaftliche Marktordnung BGH Urteile vom 18. September 1985 - VIII ZR 244/84 = WM 1985, 1361 = NJW 1986, 659 und VIII ZR 249/84 = WM 1985, 1497 = NJW 1986, 661 ).

    Soweit die Revision unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. September 1985 - VIII ZR 244/84 = WM 1985, 1361, 1363/1364 - meint, ein privater Unternehmer könne die Verletzung staatlicher Kontrollpflichten einwenden, wenn die Vermarktung des Magermilchpulvers über die staatliche Interventionsstelle erfolge, es leuchte nicht ein, wenn dies im Streitfall anders sei, führt auch dies nicht zu einer anderen Beurteilung.

    Daß das zitierte Urteil im Wege der Vorabentscheidung im Rahmen des von der Klägerin gegen die Rückforderung der Beihilfen angestrengten Verwaltungsgerichtsprozesses ergangen ist, während es hier um die Frage der Drittbezogenheit der Kontrollpflichten im Rahmen der Amtshaftung geht, nötigt nicht zu einer erneuten Vorlage (vgl. auch BGH Urteil vom 18. September 1985 - VIII ZR 244/84 = WM 1985, 1361, 1363; von der Groeben/von Boeckh/Thiesing/Ellermann EWG -Vertrag 3. Aufl. Art. 177 Rn. 43; Dauses JZ 1979, 125, 126).

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97  

    sonstige

    Unter diesen Umständen ist eine pauschale Bezugnahme auf das entsprechende erstinstanzliche Vorbringen ausnahmsweise als zulässig und ausreichend anzusehen (vgl. auch BGH, Urt. v. 18.9.1985 - VIII ZR 244/84, WM 1985, 1361, 1364; Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 519 Rdn. 40 a.E.).
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