Rechtsprechung
   BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83   

AGB Möbelhandel

§ 13 AGBG (jetzt § 1 UKlaG), Grundsatz der 'kundenfeindlichsten Auslegung' im Verbandsprozeß

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    AGB im Möbelhandel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung einer Klausel

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB-Klauseln (hier: Möbelhandel)

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit der Formularklauseln im Möbelhandel zu Schriftform, Nachlieferungsfrist, Gefahrtragung bei Lagerung, Gebrauchsüberlassungsvergütung bei Rückgabe, Gerichtsstand und Mahnkosten

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1985, 320
  • ZIP 1984, 1485
  • MDR 1985, 839
  • WM 1985, 24
  • BB 1985, 689
  • DB 1985, 1014



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Wird zitiert von ... (87)  

  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 60/04  

    AGB - Zahlungspflicht auch bei Einwendungen: Unwirksam!

    (2) Es kann dahinstehen, ob die streitige Klausel eine unangemessene Benachteiligung bereits deshalb enthält, weil sie keine Ausnahmeregelung für den Fall vorsieht, daß "offensichtliche" Fehler vorliegen, wie sie in § 30 der AVB der Elektrizitäts-, Fernwärme-, Gas- und Wasserversorgungsunternehmen enthalten ist (so Beuermann, GE 2003, 1192, 1196), oder ob die Klausel insoweit nach ihrem Sinn und Zweck und nach Treu und Glauben entsprechend einschränkend auszulegen ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 31.10.1984 - VIII ZR 226/83, NJW 1985, 320; Urt. v. 03.04.2003 - IX ZR 287/99, NJW 2003, 2231 für die Bürgschaft auf erstes Anfordern; Urt. v. 24.03.1988, aaO, 759; Ludwig/Odenthal/Hempel/Franke, aaO Rdn. 11; Ulmer/Brandner/Hensen, AGBG, 9. Aufl., § 5 Rdn. 41, § 6 Rdn. 15).
  • BGH, 12.01.1994 - VIII ZR 165/92  

    Autokauf - Nutzungsvergütung richtig berechnen

    Das ist aber bei der Formulierung "wird ... belastet" nicht der Fall (ebenso Senatsurteil vom 31. Oktober 1984 - VIII ZR 226/83 = WM 1985, 24 unter I 2 a für die Formulierung "werden... erhoben"; vgl. auch BGH, Urteil vom 16. Oktober 1986 - III ZR 92/85 = WM 1986, 1466 unter II 2 zu der Formulierung: "... die Bank berechnet ... ").
  • OLG München, 09.10.2003 - 29 U 2983/03  

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen

    Der insoweit vom Landgericht vorgenommene Verweis auf das Urteil des BGH NJW 1985, 320, 325 trage insoweit nicht, da nunmehr § 321 Abs. 2 Satz 1 BGB zu berücksichtigen sei, wonach zum Rücktritt mindestens eine Fristbestimmung notwendig sei mit der Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder Sicherheitsleistung, und der Rücktritt erst nach Fristablauf erfolgen dürfe.

    Unter Bezugnahme auf BGH NJW 1985, 320, 325 habe das Landgericht zutreffend darauf abgestellt, dass wesentlich falsche Angaben des Käufers über seine Kreditwürdigkeit einen sachlich gerechtfertigten Grund für einen Rücktritt vom Vertrag im Sinne des § 308 Nr. 3 BGB darstellten.

    Unbehelflich sei schließlich auch der Einwand der Klägerin, die vom Landgericht in Bezug genommene Entscheidung des BGH NJW 1985, 320, 325 sei überholt, da nunmehr in § 321 Abs. 2 BGB ein spezielles Rücktrittsrecht vorgesehen sei, das tatbestandlich eine Nachfristsetzung voraussetze.

    a) Zutreffend - insoweit von der Berufung unbeanstandet - , hat das Landgericht angenommen (UA S. 16), dass die Klausel in § 9 Nr. 2 zwei selbständige Rücktrittsgründe enthält; bei den betreffenden Klauselteilen handelt es sich um mehrere angreifbare Bestimmungen im Sinne von § 1 UKlaG (vgl. BGH, Urteil vom 31.10.1984 - VIII ZR 226/83 = NJW 1985, 320, 325; Hensen in: Ulmer/Brandner/Hensen aaO 9. Aufl., § 13, Rdn. 12).

    aa) Die Klausel ist nicht nach § 308 Nr. 3 BGB unwirksam, weil relevante falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit einen sachlich gerechtfertigten Rücktrittsgrund bilden (vgl. BGH, Urteil vom 31.10.1984 - VIII ZR 226/83 = NJW 1985, 320, 325 [zu § 10 Nr. 3 AGBG a.F.]; Palandt/Heinrichs aaO § 308, Rdn. 17).

    Diese Klausel ist, wie das Landgericht zu Recht ausgeführt hat (UA S. 17), nicht an § 321 BGB zu messen; sie knüpft nicht lediglich an objektive Umstände, die einen nachteiligen Einfluss auf die Kreditwürdigkeit haben, sondern daran an, dass der Kunde relevante falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat, die geeignet sind, Zweifel an seiner künftigen Vertragstreue zu wecken (vgl. BGH, Urteil vom 31.10.1984 - VIII ZR 226/83 = NJW 1985, 320, 325), woraus die vorstehend erörterten Ansprüche des Verkäufers resultieren.

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