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   BayObLG, 08.02.1985 - BReg. 3 Z 12/85   

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https://dejure.org/1985,1874
BayObLG, 08.02.1985 - BReg. 3 Z 12/85 (https://dejure.org/1985,1874)
BayObLG, Entscheidung vom 08.02.1985 - BReg. 3 Z 12/85 (https://dejure.org/1985,1874)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Februar 1985 - BReg. 3 Z 12/85 (https://dejure.org/1985,1874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Registergericht; Handelsregister; Prüfung; Änderung; Satzung; Satzungsänderung; Rechtmäßigkeit; Zweckmäßigkeit

Papierfundstellen

  • DNotZ 1986, 50
  • WM 1985, 572
  • BB 1985, 545
  • DB 1985, 964
  • Rpfleger 1985, 197
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 05.11.1982 - BReg. 3 Z 92/82

    Zum Prüfungsrecht des Registergerichts

    Auszug aus BayObLG, 08.02.1985 - BReg. 3 Z 12/85
    Eine über die Rechtskontrolle hinausgehende Zweckmäßigkeitskontrolle griffe in unzulässiger Weise in die Satzungsgestaltungsfreiheit ein, die der Gesellschaft in Art. 9 Abs. 1 GG als Grundrecht garantiert ist (BayObLGZ 1982, 368 [hier: II (220) 276 a-b]).
  • RG, 24.03.1933 - II 398/32

    1. Zur Frage der unheilbaren Nichtigkeit von Generalversammlungsbeschlüssen einer

    Auszug aus BayObLG, 08.02.1985 - BReg. 3 Z 12/85
    Der Inhalt des satzungsändernden Beschlusses ist an Hand der eingereichten Unterlagen weiter daraufhin zu überprüfen, ob Nichtigkeits- oder Unwirksamkeitsgründe zu verzeichnen sind (Hachenburg/Ulmer aaO. RdNr. 43; vgl. auch RGZ 140, 174/181).
  • OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 65/05

    Unklare Satzungsbestimmung bei pauschaler Bezugnahme auf Bundesanzeiger als

    Jedenfalls bei Satzungsklauseln von erheblicher Bedeutung für außenstehende Dritte, wie hier die Benennung des für die Bekanntmachungen der Gesellschaft maßgeblichen Gesellschaftsblattes, hat das Registergericht im Eintragungsverfahren auf die Änderung unklarer, widersprüchlicher oder unrichtiger Bestimmungen hinzuwirken (vgl. BayObLG v. 8.2.1985 WM 1985, 572; BayObLG v. 29.10.1992 BayObLGZ 1992, 318 = NJW-RR 1993, 494; Hachenburg/Ulmer GmbHG 8. Aufl § 54 Rn. 44; Rowedder/Zimmermann GmbHG 4. Aufl. § 54 Rn. 18; a.A. Michalski GmbHG § 54 Rn. 34).
  • BayObLG, 30.01.1991 - BReg. 2 Z 1/91

    Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch

    d) Die Zustimmung des Beteiligten zu 2 ist allerdings wegen § 2205 Satz 3 BGB nur dann entbehrlich, wenn die Veräußerung des Grundstücks eine entgeltliche Verfügung ist; sonst wäre jedenfalls für die Löschung des Nacherbenvermerks die Zustimmung aller Nacherben nachzuweisen (vgl. BGHZ 57, 84/94; BayObLG MittBayNot 1989, 163 ; LG Oldenburg Rpfleger 1985, 197 ; Erman/Hense/Schmidt § 2205 Rdnr. 13).
  • OLG Hamm, 30.01.1985 - 15 W 41/85

    Formerfordernis für Rücknahme des Antrags auf Eintragung einer Sicherungshypothek

    2. Gesellschaftsrecht/Registerrecht - Zur Abgrenzung zulässiger Rechtskontrolle von unzulässiger Zweckmäßigkeitskontrolle durch das Registergericht (BayObLG, Beschluß vom 8.2.1985 - BReg. 3 Z 12/85 - mitgeteilt von Richter am BayObLG Dr. Martin Pfeuffer und von Notar Dr. Manfred Asam, München) GmbHG §§ 53; 54 Ist eine Änderung des Gesellschaftsvertrages (Satzungsänderung) angemeldet worden, so ist das Registergericht nicht berechtigt, unklare oder mißverständliche neue Satzungsbestandteile zu beanstanden, die nur gesellschaftsinterne Bedeutung haben.
  • BayObLG, 29.10.1992 - 3Z BR 38/92

    Widersprüche durch eine Satzungsänderung

    Dies gilt grundsätzlich auch hinsichtlich einer Kontrolle, ob geänderte Satzungsteile offensichtlich unklar oder widersprüchlich sind, wenn diese nur gesellschaftsinterne Bedeutung haben, somit für außenstehende Dritte nicht bedeutsam sind (BayObLG WM 1985, 572 m. w. Nachw.).
  • BayObLG, 30.01.1991 - 2 BReg Z 1/91

    Nacherbfolge beim Tode eines Vorerben; Auflassung von Grundstücken aufgrund einer

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