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   BGH, 07.03.1985 - VII ZR 401/83   

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https://dejure.org/1985,2276
BGH, 07.03.1985 - VII ZR 401/83 (https://dejure.org/1985,2276)
BGH, Entscheidung vom 07.03.1985 - VII ZR 401/83 (https://dejure.org/1985,2276)
BGH, Entscheidung vom 07. März 1985 - VII ZR 401/83 (https://dejure.org/1985,2276)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatz von Nachbesserungskosten und Ersatz von Mehraufwendungen - Setzen einer Erwiderungsfrist - Anordnung vorläufiger Beweiserhebungen - Maßnahmen zur Vermeidung einer Verzögerung des Rechtsstreits - Feststellung der groben Nachlässigkeit der säumigen Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1985, 819
  • BauR 1985, 358
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1979 - VII ZR 284/78

    Zulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil

    Auszug aus BGH, 07.03.1985 - VII ZR 401/83
    Selbst wenn aber bei pflichtgemäßer Prüfung des beiderseitigen Prozeßvortrags die Vernehmung mehrerer Zeugen erforderlich erschienen wäre, hätte eine entsprechende Verhandlungszeit hier bei der lang fristigen Terminsbestimmung vorgesehen werden können und daher auch müssen (vgl. auch BGHZ 75, 138, 142/143; 76, 133, 136; 76, 173, 178).
  • BGH, 27.02.1980 - VIII ZR 54/79

    Zulassung verspäteten Vorbringens bei der Flucht in die Säumnis

    Auszug aus BGH, 07.03.1985 - VII ZR 401/83
    Selbst wenn aber bei pflichtgemäßer Prüfung des beiderseitigen Prozeßvortrags die Vernehmung mehrerer Zeugen erforderlich erschienen wäre, hätte eine entsprechende Verhandlungszeit hier bei der lang fristigen Terminsbestimmung vorgesehen werden können und daher auch müssen (vgl. auch BGHZ 75, 138, 142/143; 76, 133, 136; 76, 173, 178).
  • BGH, 31.01.1980 - VII ZR 96/79

    Beurteilung der Verzögerung der Erledigung eines Rechtsstreits; Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 07.03.1985 - VII ZR 401/83
    Selbst wenn aber bei pflichtgemäßer Prüfung des beiderseitigen Prozeßvortrags die Vernehmung mehrerer Zeugen erforderlich erschienen wäre, hätte eine entsprechende Verhandlungszeit hier bei der lang fristigen Terminsbestimmung vorgesehen werden können und daher auch müssen (vgl. auch BGHZ 75, 138, 142/143; 76, 133, 136; 76, 173, 178).
  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 61/79

    Zurückweisung eines Vortrags einer Partei als verspätet; Geltung des gesetzliches

    Auszug aus BGH, 07.03.1985 - VII ZR 401/83
    Nach Lage des Falles kann bei der ohnehin vorgesehenen Terminsdauer die zu erwartende Beweisaufnahme nicht als zu umfangreich angesehen werden, so daß sie vom Berufungsgericht nicht hätte durchgeführt zu werden brauchen (vgl. dazu z.B. BGH NJW 1980, 1102, 1103).
  • OLG Celle, 20.05.2020 - 14 U 3/20

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens nach Flucht in die Säumnis

    Es möge danach durchaus noch zumutbar sein, dass der Vorsitzende seine Terminplanung so einrichtet, dass auch eine größere Anzahl von Zeugen noch hinzugeladen und vernommen werden könnte [vgl. BGH WM 1985, 819; OLG Bremen 3 U 84/91, Urteil vom 14. Januar 1992].
  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Bei langfristiger Terminsbestimmung kann und muß eine entsprechend weiträumige Verhandlungszeit eingeplant werden (BGH, WM 1985, S. 819).

    Dieses Argument verliert aber an Gewicht, je länger die Vorlaufzeit bei der Terminbestimmung ist (vgl. BGH, WM 1985, S. 819).

  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 118/89

    Amtspflichten des Versteigerungsgerichts in der Zwangsversteigerung im Hinblick

    Nach ständiger Rechtsprechung war das Berufungsgericht gehalten, die Verspätungsfolgen im Rahmen des ihm durch § 273 ZPO eingeräumten Ermessens nach Maßgabe des Zumutbaren abzuwenden (BGHZ 75, 138, 142; 76, 173, 178; 86, 198, 203 [BGH 10.01.1983 - VIII ZR 244/81]; vgl. BGH Urteil vom 16. Mai 1974 - II ZR 36/73 - NJW 1974, 1512; BGH Urteil vom 7. Oktober 1986 - VI ZR 262/85 - VersR 1987, 259 = BGHR ZPO § 528 Verzögerung 1; BGH Urteil vom 7. März 1985 - VII ZR 40l/83 - WM 1985, 819; Senatsurteil vom 8. Dezember 1988 - III ZR 107/87 - NJW 1989, 1732 = MDR 1989, 430 = WM 1989, 210; BGH Urteil vom 9. November 1990 - V ZR 194/89; BGH Urteil vom 8. Januar 1991 VI ZR 109/90).

    Eine Vernehmung mehrerer Zeugen zu einem eingegrenzten Beweisthema im Rahmen eines Verhandlungstermins ist dem Gericht stets zuzumuten; dies gilt insbesondere dann, wenn die Beweisantritte schon vor Anberaumung eines langfristig bestimmten Verhandlungstermins angekündigt waren (BGH Urteil vom 7. März 1985 aaO.; BGH Urteil vom 7. Oktober 1986 aaO.).

    Nach der Rechtsprechung (BVerfGE 81, 271 [BVerfG 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89]; BGH Urteil vom 7. März 1985 aaO.) stellt es keine nennenswerte Verzögerung des Verfahrens dar, wenn vier oder sogar sechs Zeugen zu vernehmen sind.

  • OLG Zweibrücken, 28.06.2001 - 4 U 69/00

    Säumnis der Partei - Hinausschieben des Termins zur Einholung eines

    Es mag danach durchaus noch zumutbar sein, dass der Vorsitzende seine Terminplanung so einrichtet, dass auch eine größere Anzahl von Zeugen noch hinzugeladen und vernommen werden kann (vgl. BGH WM 1985, 819; OLG Bremen 3 U 84/91, Urteil vom 14. Januar 1992).
  • BGH, 09.07.1992 - IX ZR 50/91

    Schadenseintritt bei fehlerhafter Prozeßführung des Rechtsanwalts

    So entscheiden nicht nur Vortrag sowie Art und Zahl der Beweismittel darüber, ob es zu einer Verzögerung kommt, sondern auch die Frage, mit welchen Fristen ein Gericht im Einzelfall seine Termine bestimmt (vgl. BGH, WM 1985, 819 f.; BGH, NJW 1987, 260 = LM § 189 GVG Nr. 1 = VersR 1987, 259; auch BVerfGE 81, 264 (269 ff.) = NJW 1990, 2373).
  • BGH, 07.10.1986 - VI ZR 262/85

    Vereidigung - Dolmetscher - Verfahrensfehler - Vernehmung - Rügeverzicht

    Das gilt um so mehr, als die Beweisantritte lange vor der Anberaumung des Verhandlungstermins angekündigt waren (vgl. BGH Urteil vom 7. März 1985 . VII ZR 401/83 - WM 1985, 819 f).
  • LAG Hamm, 02.02.1995 - 4 Sa 1850/94

    Urkundenbeweis: Erbringung durch Foto- oder Telekopie; Kündigung:

    Dabei ist zu beachten, dass das Arbeitsgericht gehalten ist, die Verspätungsfolgen im Rahmen des ihm durch §§ 56, 61a ArbGG eingeräumten Ermessens nach Maßgabe des Zumutbaren abzuwenden (so zur vergleichbaren Regelung des § 273 ZPO : BGH vom 16.05.1974, LM Nr. 30 zu § 529 ZPO = NJW 1974, 1512; BGH vom 07.03.1985, WM 1985, 819; BGH vom 07.10.1986, NJW 1987, 260 ; BGH vom 08.12.1988, LM Nr. 30 zu § 1191 BGB = NJW 1989, 1732 ).
  • OLG Celle, 28.07.1989 - 4 U 156/88
    (b) »... In der Rechtspr. (BVerfG, NJW 1989, 705 und 706; BGH, WM 1985, 819, BGHZ 75, 138, 142 [hier: IV (413) 161 b]; 76, 133, 136) ist allgemein anerkannt, daß der Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs dem Gericht gebietet, eine drohende Verzögerung durch mögliche prozeßleitende Maßnahmen abzuwenden.

    Der Senat sieht sich [angesichts der Entscheidung des BGH, WM 85, 819] mit der Forderung konfrontiert, Beweisaufnahmen ohne Rücksicht auf deren Dauer mit der Begründung durchzuführen, angesichts des Zeitraumes zwischen dem Eingang der Berufungsbegründung und dem Termin sei ausreichend Zeit für prozeßleitende Maßnahmen gewesen, notfalls müsse ein gesonderter Terminstag zur Durchführung dieser Beweisaufnahme anberaumt werden.

  • BGH, 09.11.1990 - V ZR 194/89

    Ausübung des Ermessens bei Zulassung verspätet angetretenen Zeugenbeweises

    Bei langfristiger Terminsbestimmung kann und muß auch eine Verhandlungsdauer eingeplant werden, die die Vernehmung mehrerer Zeugen zuläßt (BVerfGE 81, 264 [BVerfG 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89]; BGH Urt. v. 7. März 1985, VII ZR 401/83, WM 1985, 819).
  • OLG Bremen, 14.01.1992 - 3 U 84/91

    Unrechtmäßige Zurückweisung eines verspäteten Vorbringens; Vorliegen einer nicht

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