Rechtsprechung
BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Forderungstilgung - Wechselseitige Forderungen - Verrechnungsvereinbarungen - Aufrechnungsvoraussetzungen - Konzernverrechnungsvereinbarungen - Erlöschen der Forderungen - Verechnender
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zum Verbot der Mehrfachvertretung bei Verrechnungsvereinbarungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 94, 132
- NJW 1985, 2409
- ZIP 1985, 745
- MDR 1985, 836
- WM 1985, 696
- DB 1985, 1986
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.06.1981 - VIII ZR 171/80
Konkursaufrechnung aufgrund einer Konzernverrechnungsklausel
Auszug aus BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84
Der erkennende Senat hat derartige Abreden insbesondere in Form der sogenannten Konzernverrechnungsvereinbarungen anerkannt, und zwar sowohl für den Fall, daß ein konzernangehöriges Unternehmen zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen auch gegen Forderungen des Vertragspartners gegen andere konzernangehörige Unternehmen berechtigt sein sollte (Senatsurteil vom 16. Mai 1966 - VIII ZR 38/64 = LM Nr. 43 zu § 387 BGB = WM 1966, 651, 652), wie auch für den umgekehrten Fall, daß ein Konzernunternehmen befugt sein sollte, eigene Verbindlichkeiten durch Verrechnung mit Forderungen anderer konzernangehöriger Unternehmen gegen denselben Vertragspartner zu tilgen (BGHZ 81, 15, 17 [BGH 03.06.1981 - VIII ZR 171/80]; vgl. auch BGH Urteil vom 31. März 1977 - VII ZR 273/75 = WM 1977, 760). - BGH, 16.05.1966 - VIII ZR 38/64
Auszug aus BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84
Der erkennende Senat hat derartige Abreden insbesondere in Form der sogenannten Konzernverrechnungsvereinbarungen anerkannt, und zwar sowohl für den Fall, daß ein konzernangehöriges Unternehmen zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen auch gegen Forderungen des Vertragspartners gegen andere konzernangehörige Unternehmen berechtigt sein sollte (Senatsurteil vom 16. Mai 1966 - VIII ZR 38/64 = LM Nr. 43 zu § 387 BGB = WM 1966, 651, 652), wie auch für den umgekehrten Fall, daß ein Konzernunternehmen befugt sein sollte, eigene Verbindlichkeiten durch Verrechnung mit Forderungen anderer konzernangehöriger Unternehmen gegen denselben Vertragspartner zu tilgen (BGHZ 81, 15, 17 [BGH 03.06.1981 - VIII ZR 171/80]; vgl. auch BGH Urteil vom 31. März 1977 - VII ZR 273/75 = WM 1977, 760). - BGH, 02.02.1972 - VIII ZR 152/70
Überweisungen auf Girokonto nach Zahlungseinstellung
Auszug aus BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84
Da die Beklagte nicht Gläubigerin, sondern Schuldnerin der späteren Gemeinschuldnerin (Firma H.) war, käme allenfalls die Anwendung der 1. Alternative des § 30 Nr. 1 KO unter dem Gesichtspunkt in Betracht, daß für die Beklagte in anfechtbarer Weise die Voraussetzungen einer konkursrechtlich an sich zulässigen Verrechnung geschaffen sein könnten (vgl. Senatsurteil BGHZ 58, 108, 113).
- BGH, 31.03.1977 - VII ZR 273/75
Erfordernis der Gegenseitigkeit der zur Aufrechnung gestellten Forderungen - …
Auszug aus BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84
Der erkennende Senat hat derartige Abreden insbesondere in Form der sogenannten Konzernverrechnungsvereinbarungen anerkannt, und zwar sowohl für den Fall, daß ein konzernangehöriges Unternehmen zur Aufrechnung mit eigenen Forderungen auch gegen Forderungen des Vertragspartners gegen andere konzernangehörige Unternehmen berechtigt sein sollte (Senatsurteil vom 16. Mai 1966 - VIII ZR 38/64 = LM Nr. 43 zu § 387 BGB = WM 1966, 651, 652), wie auch für den umgekehrten Fall, daß ein Konzernunternehmen befugt sein sollte, eigene Verbindlichkeiten durch Verrechnung mit Forderungen anderer konzernangehöriger Unternehmen gegen denselben Vertragspartner zu tilgen (BGHZ 81, 15, 17 [BGH 03.06.1981 - VIII ZR 171/80]; vgl. auch BGH Urteil vom 31. März 1977 - VII ZR 273/75 = WM 1977, 760). - BGH, 10.12.1980 - VIII ZR 186/79
Wegfall der Geschäftsgrundlage - Risiko eines Vollmachtmissbrauchs - Mißssbrauch …
Auszug aus BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84
a) Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß der erkennbare Mißbrauch der Vertretungsmacht, dessen Risiko grundsätzlich der Vertretene alleine trägt, ausnahmsweise auch dem Vertragsgegner des Vertreters entgegengehalten werden kann, wenn sich diesem der Verdacht des Treueverstoßes seitens des Vertreters aufdrängte (Senatsurteil vom 10. Dezember 1980 - VIII ZR 186/79 = WM 1981, 66, 67 m. w. Nachw.). - RG, 22.01.1910 - V 142/09
Aufrechnungsvertrag
Auszug aus BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84
Die Voraussetzungen der Aufrechnung, insbesondere die Gegenseitigkeit der zu verrechnenden Forderungen, brauchen nicht vorzuliegen (RGZ 72, 377, 378;… MünchKomm/v. Feldmann § 387 Rdn. 17; Palandt/Heinrichs, BGB § 387 Anm. 8; Pfeiffer/Franken NJW 1960, 1977). - RG, 29.03.1911 - V 335/10
Hypothekenabtretung. ; Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
Auszug aus BGH, 27.03.1985 - VIII ZR 5/84
Da er aber sämtliche Willenserklärungen in Gegenwart des persönlich haftenden und geschäftsführenden Gesellschafters der Beklagten abgegeben hat, ist bei lebensnaher Betrachtungsweise davon auszugehen, daß er auch die erforderlichen Zustimmungen diesem gegenüber erklärt hat (§ 182 Abs. 1 BGB); dann aber liegt ein Fall des § 181 BGB nicht vor (RGZ 76, 89, 92 - 93).
- BGH, 10.12.2007 - II ZR 180/06
Unwirksamkeit der Einlagenzahlung an eine Komplementär-GmbH zum Zweck der …
Einer entsprechenden Erwägung (so K.Schmidt, DB 1985, 1986) ist der Senat bereits im Urteil vom 25. November 1985 (II ZR 48/85, ZIP 1986, 161 f.) entgegengetreten.c) Unter dem Gesichtspunkt der Kapitalaufbringungsregeln fehlgehend ist schließlich die Ansicht des Berufungsgerichts, es liege bei der hier gegebenen Fallkonstellation - anders als bei derjenigen im Senatsurteil vom 2. Dezember 2002 (BGHZ 153, 107) - deshalb kein unzulässiges Hin- und Herzahlen, sondern eine wirksame Einlageleistung der Beklagten vor, weil bei der GmbH & Co. KG durch entsprechende Anwendbarkeit von §§ 30, 31 GmbHG verhindert werde, dass die Inferenten auf die an die KG weitergeleiteten Einlagemittel Zugriff nehmen könnten (i.d.S. auch OLG Köln GmbHR 2002, 968; K.Schmidt, DB 1985, 1986;… ders. Gesellschaftsrecht aaO, S. 1655; Kunkel/Lanzius, NZG 2007, 527, 529).
- BGH, 05.11.1997 - XII ZR 20/96
Berücksichtigung von Vermögenswerten des volljährigen Kindes im Rahmen des …
Ist somit eine Aufrechnungsvereinbarung zugrunde zu legen, so ist eine solche zwar gegenüber der einseitigen Aufrechnung mit gewissen Erleichterungen verbunden (vgl. dazu BGHZ 94, 132, 135), aber unverzichtbar ist auch hier, daß die von den Vertragsschließenden angenommenen Forderungen tatsächlich bestehen; soweit das nicht der Fall ist, ist der Vertrag unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 1991 I ZR 134/89 NJW-RR 1991 744;… Palandt/Heinrichs BGB 56. Aufl. § 387 Rdn. 20;… MünchKomm/v. Feldmann 3. Aufl. § 387 Rdn. 31 f.). - BGH, 15.07.2004 - IX ZR 224/03
Aufrechnung mit Gegenforderungen konzernangehöriger Gläubiger in der Insolvenz …
Durch eine solche Abrede können die Beteiligten die Voraussetzungen für eine Aufrechnung kraft Gesetzes abbedingen und dem Gläubiger oder Schuldner eine weitergehende Aufrechnungsbefugnis einräumen, als dies nach den §§ 387 ff BGB der Fall ist (BGHZ 94, 132, 135;… Palandt/Heinrichs, BGB 63. Aufl. § 387 Rn. 19 f).
- BGH, 08.07.1985 - II ZR 269/84
Kommanditistenhaftung bei Verrechnung der Einlageschuld mit nicht mehr …
Die Gegenseitigkeit der Forderungen, wie sie § 387 BGB für die einseitige Aufrechnung vorschreibt, ist für eine vertragliche Verrechnung nicht erforderlich (BGHZ 94, 132 m. w. Nachw.). - OLG Frankfurt, 04.01.2022 - 20 W 225/20
Bestellung des Vorstands einer AG zum Geschäftsführer einer Tochter-GmbH
Dabei ist es streitig, ob § 181 BGB jedenfalls in diesem Kontext teleologisch zu reduzieren ist, was aber auch insoweit und auch im Übrigen von der wohl überwiegenden Auffassung abgelehnt wird, wobei im Einzelnen auch differenziert wird im Hinblick auf die Anwendung im faktischen Konzern bzw. im Vertragskonzern sowie im GmbH-Verbund und im Aktienkonzern (…vergleiche zum Streitstand - neben den von dem verfahrensbevollmächtigten Notar in seinem Schriftsatz an den Senat vom 10.11.2021 genannten Fundstellen - etwa Schilken in Staudinger, BGB, Stand 25.05.2021, § 181, Rn. 21 zitiert nach juris;… Suttmann, aaO;… Schubert, aaO, 37, 42;… Maier-Reimer/Finkenauer in Erman, BGB, 16. Aufl. 2020, § 181, Rn. 25, zitiert nach juris;… Kleindiek, aaO, § 35 Rn. 50; der Bundesgerichtshof hat etwa in einem Urteil vom 27.03.1985, Az. VIII ZR 5/84, zitiert nach juris, in einer dortigen Konzernsituation nicht problematisiert, ob ein Ausschluss der Anwendung von § 181 BGB in diesem Kontext möglich gewesen wäre, sondern vielmehr die Voraussetzung des § 181 BGB ohne Weiteres geprüft, einen Verstoß dort jedoch verneint). - BGH, 25.10.2002 - V ZR 243/01
Genehmigung eines mit einem Vertreter geschlossenen Grundstücksgeschäfts
Ein Fall des Rechtsmißbrauchs, der es dem Geschäftspartner nach § 242 BGB verbietet, sich auf das von dem Vertreter geschlossene Geschäft zu berufen, ist gegeben, wenn der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in treuwidriger, den objektiven Interessen des Vertretenen widersprechender Weise Gebrauch gemacht hat und der Geschäftsgegner dies erkannt hat oder hätte erkennen müssen (st. Rechtspr., vgl. BGHZ 50, 112, 114; 94, 132, 138; 113, 315, 320; 127, 239, 241;… BGH, Urt. v. 19. Mai 1980, II ZR 241/79, WM 1980, 953, 954; v. 5. Dezember 1983, II ZR 56/82, NJW 1984, 1461, 1462; v. 3. Oktober 1989, XI ZR 154/88, NJW 1990, 384, 385;… MünchKomm-BGB/Schramm, § 164 Rdn. 108;… Staudinger/Schilken § 167 BGB Rdn. 94, 101). - OLG Hamm, 09.08.2011 - 21 U 133/10
Anspruch des Eigentümers eines Pferdes gegen den Reiter auf Auszahlung von …
Soweit man überhaupt noch eine sog. Verrechnungsabrede anerkennen wollte (siehe zur neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Urteil vom 23.06.2005, VII ZR 197/03 = BauR 2005, 1477), so bedeutete diese nichts anderes, als dass die Verrechnung in Höhe der jeweiligen Berechtigung zum Erlöschen der jeweils anderen Forderung führen kann, ohne dass die Voraussetzungen der Aufrechnung vorliegen müssen (vgl. BGH, NJW 1985, 2409-2411, über juris, Rn. 38). - BGH, 26.06.2006 - II ZR 133/05
Rechtsfolgen der Abtretung einer zu funktionalem Eigenkapital umqualifizierten …
Wegen der Unstatthaftigkeit der Aufrechnung hätte auch nicht die Möglichkeit bestanden, durch einen dreiseitigen Vertrag (BGHZ 94, 132, 134 ff.) die eigenkapitalersetzende Darlehensforderung des Beklagten gegen die Gemeinschuldnerin mit der Forderung der Gemeinschuldnerin gegen die W. GmbH als mit dem Beklagten verbundenen Unternehmen zu verrechnen (BGHZ 15, 52, 60). - KG, 03.02.2004 - 1 W 244/03
Wohnungseigentum: Erklärung der Zustimmung zur Veräußerung durch den mit dem …
- BGH, 18.05.1988 - IVa ZR 59/87
Mißbrauch der Vertretungsmacht
Dies würde bedeuten, daß S. den Beklagten durch die Provisionsabreden in der Vereinbarung vom 4. Juni 1983 nicht wirksam binden konnte (vgl. dazu BGH Urteile vom 23. März 1976 - VI ZR 257/73 - WM 1976, 632, 633; vom 19. Mai 1980 - II ZR 241/79 - WM 1980, 953, 954; vom 27. März 1985 - VIII ZR 5/84 - NJW 1985, 2409, 2410; Senatsurteil vom 14. Mai 1986 - IVa ZR 146/85 - NJW-RR 1987, 307, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BAG, 29.01.1997 - 2 AZR 472/96
Anfechtung eines Aufhebungsvertrages
- OLG Frankfurt, 06.07.2010 - 5 U 205/07
Aktienrechtlicher Differenzhaftungsanspruch
- BAG, 21.01.2010 - 6 AZR 593/07
Aufrechnung in der Insolvenz
- BGH, 04.09.2003 - I ZR 128/01
Kündigung einer Verrechnungsvereinbarung mit einem von der Insolvenz bedrohten …
- BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 332/02
Anforderungen an die Substantiierung des Beklagtenvortrags
- BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 146/85
Formbedürftigkeit einer außergerichtlichen Verpflichtung zur Klagerücknahme
- OLG Hamm, 10.03.2020 - 15 W 72/20
Selbst erwerbender Verwalter darf Zustimmung erteilen
- KG, 05.11.2002 - 13 U 31/02
Nichtigkeit eines Prozessfinanzierungsvertrages wegen Vereinbarung eines …
- OLG Düsseldorf, 26.11.2020 - 5 U 356/19
Anspruch auf Architektenhonorar für Leistungsphasen 1 bis 8; Aufrechnung mit …
- BGH, 28.04.1988 - I ZR 79/86
"Differenzlizenz"; Bereicherungsrechtliche Rückforderung von Lizenzgebühren für …
- OLG Düsseldorf, 15.11.2019 - 3 Wx 217/19
Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes
- OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 4 U 127/07
Voraussetzungen eines kollusiven Zusammenwirkens, Wirksamkeit einer …
- BayObLG, 09.02.1995 - 2Z BR 109/94
Kein unzulässiges Insichgeschäft bei Erfüllung einer Verbindlichkeit
- VGH Bayern, 27.01.2009 - 22 ZB 07.3087
Verrechnung der Abwasserabgabe mit Aufwendungen einer Mitgliedsgemeinde eines …
- BGH, 16.03.1994 - VIII ZR 246/92
Remissionsrecht aus einem Auslieferungsvertrag - Beziehung zu zwei Verlagen als …
- OLG Karlsruhe, 15.10.2002 - 2 WF 144/01
Vertrag zwischen Ehegatten über Aufrechnung mit Unterhaltsansprüchen gegen …
- BayObLG, 01.06.1989 - BReg. 2 Z 119/88
Grundstücksveräußerung durch den Vorerben mit Verzicht des …
- OLG Brandenburg, 07.11.2008 - 6 U 137/07
Handelsgeschäft: Stillschweigender Verzicht eines Werklieferanten auf den …
- LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1580/06
Gesellschaftsvertrag - Auslegung - Insolvenzverfahren - Darlehensrückzahlung
- LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1766/06
Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage - …
- OLG Karlsruhe, 23.09.2008 - 17 U 211/07
- OLG Hamm, 11.04.2003 - 10 WF 53/03
Anforderungen an die Bestellung einer Grundschuld durch die Vorerbin
- LAG Köln, 18.01.2005 - 9 (11) Sa 1075/04
Aufhebungsvertrag - sittenunwidrig - Benachteiligung des Arbeitgebers - …
- KG, 20.12.2002 - 14 U 5141/00
Übertragung von Namensaktien
- VGH Bayern, 21.07.2011 - 8 ZB 11.51
Zulässigkeit der Verrechnung von Investitionskosten für die Errichtung des …
- LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1553/06
Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage - …
- LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1563/06
Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage - …
- LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1561/06
Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage - …
- LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1559/06
Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage - …
- LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1562/06
Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage - …
- BGH, 05.05.1986 - III ZR 186/84
- LAG Hessen, 19.03.2007 - 17 Sa 1554/06
Stille Gesellschaft - Insolvenz - Rückerstattung der Einlage - …
- LG Berlin, 01.06.1987 - 81 T 344/87
Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zur Zustimmungserklärung der Eltern von …
Rechtsprechung
BGH, 22.04.1985 - II ZR 180/84 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Zahlungsgarantie auf erstes Anfordern - Aufrechnung - Garantiesumme - Beschränkung auf liquide Ansprüche
- Juristenzeitung
Zur Aufrechnung bei einer Zahlungsgarantie auf erstes Anfordern
- rechtsportal.de
BGB § 305, § 399, § 406, § 407, § 387
Aufrechnung mit eigenen Forderungen der Garantiebank gegen eine Zahlungsgarantie auf erstes Anfordern - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 94, 167
- NJW 1985, 1829
- ZIP 1985, 729
- MDR 1985, 738
- WM 1985, 696
- BB 1985, 1490
- JR 1986, 61
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 02.05.1979 - VIII ZR 157/78
Rechtsstellung des Bürgen aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern
Auszug aus BGH, 22.04.1985 - II ZR 180/84
Es ist denkbar, daß zum Beispiel bei einer Garantie, die den Gewährleistungseinbehalt ersetzt, auch die Aufrechnung mit anderen, nicht mit dem Grundgeschäft zusammenhängenden Forderungen nicht zulässig ist, weil sie möglicherweise den Zweck verfolgt, dem Gläubiger sofort flüssige Mittel zu verschaffen, damit er die Mängel beheben lassen kann (vgl. zu dieser Garantieart BGHZ 74, 244 …und Urt. v. 24. November 1983 - IX ZR 2/83, ZIP 1984, 32). - BGH, 24.11.1983 - IX ZR 2/83
Abgabe von Garantieerklärungen zur Absicherung vertraglicher Ansprüche - …
Auszug aus BGH, 22.04.1985 - II ZR 180/84
Es ist denkbar, daß zum Beispiel bei einer Garantie, die den Gewährleistungseinbehalt ersetzt, auch die Aufrechnung mit anderen, nicht mit dem Grundgeschäft zusammenhängenden Forderungen nicht zulässig ist, weil sie möglicherweise den Zweck verfolgt, dem Gläubiger sofort flüssige Mittel zu verschaffen, damit er die Mängel beheben lassen kann (vgl. zu dieser Garantieart BGHZ 74, 244 und Urt. v. 24. November 1983 - IX ZR 2/83, ZIP 1984, 32). - BGH, 12.03.1984 - II ZR 198/82
Einwand des Rechtsmißbrauchs bei Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …
Auszug aus BGH, 22.04.1985 - II ZR 180/84
Dies folgt aus dem Zweck dieser Garantie, dem Gläubiger möglichst problemlos zu seinem (berechtigten) Anspruch zu verhelfen und im Streitfall die Prozeßlage umzukehren und rechtliche oder tatsächliche Streitfragen, deren Beantwortung sich nicht von selbst ergibt, nach vollzogener Zahlung in einen eventuellen Rückforderungsprozeß zwischen Garantieauftraggeber und Begünstigtem zu verlagern (vgl. BGHZ 90, 287, 294). - BGH, 18.09.1958 - VII ZR 170/57
Einwendungen gegen Akkreditiv
Auszug aus BGH, 22.04.1985 - II ZR 180/84
Dies hat der Bundesgerichtshof für das Akkreditiv entschieden (vgl. BGHZ 28, 129). - BGH, 21.03.1973 - VIII ZR 228/71
Aufrechnungsausschluß bei Akkreditiv
Auszug aus BGH, 22.04.1985 - II ZR 180/84
Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat sie in seiner das Akkreditiv betreffenden Entscheidung am 21. März 1973 (BGHZ 60, 262) offengelassen.
- BGH, 10.10.2000 - XI ZR 344/99
Inanspruchnahme aus einer Bankgarantie auf erstes Anfordern
Streitfragen tatsächlicher oder rechtlicher Art, deren Beantwortung sich nicht von selbst ergibt, sind dagegen in einem eventuellen Rückforderungsprozeß zwischen dem Garantieauftraggeber und dem Begünstigten auszutragen (BGHZ 90, 287, 291 ff.; 94, 167, 170; 140, 49, 51 ff.; BGH, Urteile vom 29. September 1986 - II ZR 220/85, WM 1986, 1429, 1430, vom 17. Januar 1989 - XI ZR 65/88, WM 1989, 433, 434 und vom 25. September 1996 - VIII ZR 76/95, WM 1997, 13, 17). - BGH, 10.09.2002 - XI ZR 305/01
Formularmäßige Vereinbarung einer Zahlung auf erstes Anfordern in einem …
Für eine Garantie auf erstes Anfordern, die der schnellen und unkomplizierten Durchsetzung gesicherter Ansprüche und vielfach auch der sofortigen Verschaffung liquider Mittel dient (vgl. BGHZ 94, 167, 172; BGH, Urteil vom 25. Februar 1999 - IX ZR 24/98, WM 1999, 895, 896), bestand kein Anlaß. - BGH, 10.11.1998 - XI ZR 370/97
Rückforderung einer Bankgarantie auf erstes Anfordern
Das entspricht dem Sinn und Zweck der Bankgarantie auf erstes Anfordern; dieser geht dahin, rechtliche oder tatsächliche Streitfragen aus dem Valutaverhältnis, deren Beantwortung sich nicht von selbst ergibt, aus dem Verhältnis der Bank zum Garantiebegünstigten herauszuhalten und nach vollzogener Zahlung in einen eventuellen Rückforderungsprozeß zwischen Garantieauftraggeber und Begünstigtem zu verlagern (BGHZ 90, 287, 294; 94, 167, 170).
- BGH, 11.12.1986 - IX ZR 165/85
Streitgegenstand und Rechtskraft bei Klage des Hauptschuldners gegen die …
Sie ähnelt damit einer Bankgarantie auf erstes Anfordern, wie sie vor allem im internationalen Geschäftsverkehr als Sicherheit verwendet wird (vgl. dazu BGHZ 90, 287; BGH, Urteile v. 22. April 1985 - II ZR 180/84, WM 1985, 684; v. 29. September 1986 - II ZR 220/85, WM 1986, 1429). - BGH, 16.04.1996 - XI ZR 138/95
Rechtsfolgen der Übertragung eines Akkreditivs; Zulässigkeit von Einwendungen aus …
Rechtliche oder tatsächliche Streitfragen, deren Beantwortung sich nicht von selbst ergibt, sind in einem eventuellen Rückforderungsprozeß zwischen Akkreditivauftraggeber und -begünstigten nach Bezahlung des Akkreditivs zu klären (vgl. BGHZ 90, 287, 294 und 94, 167, 170 für Bankgarantien; BGH, Urteile vom 28. Oktober 1993 - IX ZR 141/93, WM 1994, 106, 107 und vom 14. Dezember 1995 - IX ZR 57/95, WM 1996, 193, 195 für Bürgschaften auf erstes Anfordern). - OLG Stuttgart, 20.01.2015 - 10 U 102/14
Einstweilige Verfügung: Vorläufiger Rechtsschutz des Sicherungsgebers gegen die …
Der Bundesgerichtshof lässt dies hingegen zu, wenn die Garantie nur eine Sicherungsfunktion hatte und nicht den Zweck, dass dem Begünstigten liquide Mittel zur Verfügung stehen (vgl. BGH, Urt. v. 22.04.1985 - II ZR 180/84, BGHZ 94, 167 - 173, juris Rz. 24). - OLG Saarbrücken, 06.07.2001 - 1 U 55/99
Inhalt, Abtretung und Geltendmachung einer Garantie auf erstes Anfordern; …
Die Abstraktheit der Garantie kann auch auf andere Weise verlautbart werden (BGHZ 94, 167, 169).In diesem Sinne ist die Garantie vom Grundgeschäft losgelöst und abstrakter Natur (BGHZ 94, 167, 170).
- OLG Frankfurt, 06.11.2015 - 23 U 67/15
Erfüllungsgarantie auf erstes Anfordern
Streitfragen tatsächlicher oder rechtlicher Art, deren Beantwortung sich nicht von selbst ergibt, sind dagegen in einem eventuellen Rückforderungsprozess zwischen dem Garantieauftraggeber und dem Begünstigten auszutragen (…BGH a.a.O. unter Verweis auf BGHZ 90, 287, 291 ff.; 94, 167, 170; 140, 49, 51 ff.; BGH, Urteile vom 29.9.1986, II ZR 220/85, WM 1986, 1429, 1430; vom 17.1.1989, XI ZR 65/88, WM 1989, 433, 434 und vom 25.9.1996, VIII ZR 76/95, WM 1997, 13, 17). - OLG Dresden, 19.12.2002 - 7 U 1202/02
Zahlungsgarantie; Aufrechnung; Unternehmenserwerber; Übergang von …
Verwendet wird der Begriff im Bankrecht, wo unter einer Zahlungsgarantie ein Versprechen verstanden wird, mit dem eine Bank - ähnlich einer Bürgschaft - die Verbindlichkeit eines von ihr verschiedenen Hauptschuldners gegenüber dem Gläubiger absichert (vgl. den Fall in BGHZ 94, 167). - OLG Düsseldorf, 23.02.1996 - 22 U 148/95
Garantiehaftung für Baukostenüberschreitung; Berufung des Garanten auf formale …
Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, daß eine "Garantie auf erstes Anfordern" nicht notwendig voraussetzt, daß die Garantie in ihrem Text ausdrücklich als solche bezeichnet ist, es vielmehr genügt, wenn die garantierende Bank ohne weitere Nachweise allein auf die Anforderung des Gläubigers und dessen Bestätigung, der Garantiefall sei eingetreten, Zahlung verspricht (vgl. BGHZ 94, 167, 168 ff).