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   BGH, 24.06.1986 - X ZR 16/85   

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https://dejure.org/1986,1548
BGH, 24.06.1986 - X ZR 16/85 (https://dejure.org/1986,1548)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1986 - X ZR 16/85 (https://dejure.org/1986,1548)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1986 - X ZR 16/85 (https://dejure.org/1986,1548)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung eines Auftrags zur Einrichtung und Programmierung eines Terminalsystems nach Werkvertragsrecht; Verbindlichkeit eines vereinbarten Termins, wenn danach noch zahlreiche Änderungswünsche bzgl. des Auftrags geäußert werden; Indizien für das Vorliegen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 634 Abs. 1 S. 1
    Anforderungen an Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werkvertrag bei leihweise überlassenen Teilen einer Lieferung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1986, 1255
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 10.03.1998 - X ZR 70/96

    Anforderungen an eine verzugsbegründende Mahnung

    Nach dem so bestimmten Vertragsgegenstand wird die Vereinbarung zwischen den Parteien maßgeblich durch von der Beklagten zu erbringende Leistungen bei der Anpassung von Hard- und Software geprägt; eine solche Vereinbarung hat die Erstellung eines individuellen Werks zum Gegenstand und wird daher in der Rechtsprechung des Senats als Werkvertrag angesehen (vgl. dazu Urt. v. 24.6.1986 - X ZR 16/85, WM 1986, 1255, 1257).
  • BGH, 05.12.2002 - VII ZR 360/01

    Erforderlichkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Verweigerung der

    Richtig ist auch, daß die Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung unwirksam ist, wenn vor Fristablauf die Annahme der geforderten Leistung endgültig abgelehnt wird (BGH, Urteil vom 24. Juni 1986 - X ZR 16/85, WM 1986, 1255, 1257).
  • BGH, 12.09.2002 - VII ZR 344/01

    Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

    Dem steht nicht die vom Berufungsgericht erwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 24. Juni 1984 - X ZR 16/85, WM 1986, 1255, 1257) entgegen.
  • OLG Naumburg, 17.08.2000 - 2 U 271/98

    Gemeinschaftseigentum nicht rechtzeitig fertig gestellt: Wie wird ein

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  • OLG Köln, 11.10.1991 - 19 U 87/91

    Wandelung eines Werkvertrages über individuell angepaßte Standardsoftware mit

    Ohnehin hatte die Klägerin mit der Rücksendung des Programms und ihrem Verlangen auf Rückerstattung des Kaufpreises am 15.6.1990 endgültig die Annahme weiterer Leistungen durch die Beklagte verweigert, so daß eine wirksame Nachfristsetzung nicht mehr erfolgen konnte (vgl. RGZ 91, 204, 207; BGH WM 1986, 1255, 1257; Palandt, BGB , 50. Aufl., § 634 Rn. 3).
  • OLG Hamm, 18.12.2007 - 28 U 4/07

    Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung eines Anwaltsvertrags

    Zwar ist zu berücksichtigen, dass im Falle einer unangemessen kurz gesetzten Frist an deren Stelle eine angemessen lange tritt (BGH WM 1986, 1255).
  • OLG Hamm, 02.12.1998 - 12 U 146/98

    Wann darf Besteller vor Ablauf der Herstellungsfrist zurücktreten?

    Abgesehen davon, daß eine zu kurz bemessene Frist die Fristsetzung nicht unwirksam macht, sondern nur eine angemessene Frist in Lauf setzt (vgl. BGH WM 1986, 1255), war hier eine Fristsetzung entbehrlich, weil ohnehin die Herstellung der Eigentumswohnung in der den Umständen nach angemessenen und zumutbaren Frist nicht möglich war.
  • BGH, 23.06.1992 - X ZR 92/90

    Wartefrist aus AGB's und Lösung vom EDV-Vertrag - "Brotfabrikationssoftware"

    Auf die Revision der Klägerin hat der erkennende Senat das Berufungsurteil aufgehoben, soweit es die Beklagte zu 5 beschwerte und die Sache insoweit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urt. v. 24.06.1986 - X ZR 16/85, WM 1986, 1255 f.).
  • OLG Hamburg, 13.01.1994 - 3 U 242/92

    Unbilligkeit einer Kündigung; Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung;

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  • OLG Koblenz, 28.11.1986 - 2 U 89/84

    Rücktritt/Wandlung eines Kaufvertrags; Auslegung eines Leasing-Vertrags;

    Der schließlich zwischen der Klägerin und der B. abgeschlossene Leasingvertrag betreffend die Überlassung des Kontron-Dialog-Computers KBS 20 gegen monatliche Mietzahlung war nämlich dem einheitlichen Vertragsziel untergeordnet, daß die Beklagte die EDV-Anlage nicht nur einfach liefern, sondern sie auch installieren und dazu passende Programme erstellen sollte (vgl. BGH WM 1986, 1255, 1256).
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