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   BGH, 25.06.1986 - IVa ZR 234/84   

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https://dejure.org/1986,944
BGH, 25.06.1986 - IVa ZR 234/84 (https://dejure.org/1986,944)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1986 - IVa ZR 234/84 (https://dejure.org/1986,944)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1986 - IVa ZR 234/84 (https://dejure.org/1986,944)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Sittenwidrigkeit eines Provisionsversprechens - Provisionsversprechen während Vertragsverhandlungen an den Berater des Kontrahenten - Bestimmung des Personenkreises, dem die Annahme von Zuwendungen interessierter Dritter verwehrt ist

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Sittenwidrgkeit von Provisionsversprechen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138
    Sittenwidrigkeit eines Provisionsversprechens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 42
  • ZIP 1986, 1254
  • MDR 1987, 32
  • WM 1986, 1389
  • BB 1986, 1811
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 17.05.1988 - VI ZR 233/87

    Sittenwidrigkeit eines unter Mißbrauchs der Vertretungsmacht zustandegekommenen

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß Vereinbarungen, welche Angestellte, Bevollmächtigte oder sonstige Vertreter einer Partei im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum eigenen Vorteil "hinter dem Rücken" des Geschäftsherrn und zu dessen Schaden treffen, gegen die guten Sitten verstoßen und nichtig sind (vgl. RGZ 136, 359, 360 m.w.N.; BGH, Urteil vom 25. Juni 1986 - IVa ZR 234/84 = BB 1986, 1811).
  • BGH, 14.03.1991 - VII ZR 342/89

    Vertragliche Aufklärungspflichten des Auftragnehmers über eine

    Der Beratene sitzt in einem solchen Fall als selbstverständlich voraus, daß sich sein Berater bei seinen Ratschlägen ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten läßt (BGH, Urteil vom 25. Juni 1986 - IVa ZR 234/84 - WM 1986, 1389, 1390).
  • BGH, 04.11.1999 - IX ZR 320/98

    Umfang der Bürgenhaftung nach Kündigung eines Bauvertrages

    Dabei hatte das Berufungsgericht offenbar die Rechtsprechung im Auge, daß eine Schmiergeldvereinbarung grundsätzlich sittenwidrig ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 26. März 1962 - II ZR 151/60, NJW 1962, 1099; v. 14. Dezember 1972 - II ZR 141/91, NJW 1973, 363; v. 25. Juni 1986 - IVa ZR 234/84, WM 1986, 1389, 1390; v. 5. Dezember 1990 - IV ZR 187/89, WM 1991, 645, 646) und daß sich die daraus folgende Nichtigkeit regelmäßig auch auf den durch das Schmiergeld zustande gekommenen Hauptvertrag erstreckt (BGH, Urt. v. 17. Mai 1988 - VI ZR 233/87, NJW 1989, 26, 27), daß aber etwas anderes gilt, wenn die Schmiergeldzahlung auf den Inhalt des Hauptvertrages keinen Einfluß gehabt haben kann (BGH, Urt. v. 10. Januar 1990 - VIII ZR 337/88, NJW-RR 1990, 442, 443).
  • OLG Stuttgart, 04.03.2010 - 13 U 42/09

    Anlageberatungsvertrag: Pflicht eines allgemeinen Anlageberaters zur Aufklärung

    Der Beratende setzt in einem solchen Fall als selbstverständlich voraus, dass sich sein Berater bei seinen Ratschlägen ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt (BGH WM 1986, 1389, 1390).
  • OLG Köln, 17.09.2015 - 24 U 181/14
    Anders als in der von Beklagtenseite zur Untermauerung ihres Vorbringens angeführten BGH-Entscheidung (Urteil vom 25.06.1984, Az. IVa ZR 234/84) ist nicht ersichtlich, dass der Kläger das Vertrauen seiner Eltern missbraucht haben könnte.
  • BGH, 05.12.1990 - IV ZR 187/89

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Maklerlohn - Beeinträchtigung des

    Es geht dabei von der richtigen Überlegung aus, daß Zuwendungen an Organe, sonstige gesetzliche Vertreter oder Angestellte, um eine Bevorzugung beim Abschluß von Verträgen zu erhalten, gegen die einfachsten und grundlegenden Regeln des geschäftlichen Anstandes und kaufmännischer guter Sitte verstoßen (st. Rspr. vgl. z.B. Senatsurteil vom 25.06.1986 - IVa ZR 234/84 - WM 1986, 1389).
  • OLG Köln, 27.11.1986 - 10 U 22/85

    Anspruch auf Provisionszahlung für die Vermittlung eines Auftrags zur Lieferung

    Desweiteren hat der Senat unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25.06.1986 - IV a ZR 234/84 - Bedenken wegen der Wirksamkeit der Provisionsvereinbarung geäußert.

    Wie der Bundesgerichtshof nunmehr in seiner Entscheidung vom 25.06.1986 - IV a ZR 234/84 - (= WM 1986, 1389) zu Recht ausgeführt hat, ist der Kreis der Personen, denen die Annahme von Zuwendungen interessierter Dritter verwehrt ist, nicht auf den oben angeführten Personenkreis beschränkt; auch der, der das Vertrauen eines anderen besitze und aus diesem Grunde als Berater zugezogen werde, mißbrauche dieses Vertrauen, wenn er es dadurch zu Geld mache, daß er den Inhalt seiner Ratschläge von Zahlungen interessierter Dritter abhängig mache; es sei kein Grund vorhanden, zwischen den Personen einen Unterschied zu machen, die nach außen hin das Interesse des Geschäftsherrn zu wahren hätten und denen, die ihn nur intern berieten; die Sittenwidrigkeit eines Provisionsversprechens ergebe sich aus der Verquickung einer Vertrauensstellung mit der heimlichen Annahme von Vorteilen für die Ausnutzung dieser Stellung.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 22.01.2010 - 10 Sa 1851/09

    Sittenwidrigkeit einer vertraglichen Vereinbarung zu Lasten Dritter - kollusives

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass Vereinbarungen, welche Angestellte, Bevollmächtigte oder sonstige Vertreter einer Partei im Einverständnis mit dem Vertragsgegner zum eigenen Vorteil "hinter dem Rücken" des Geschäftsherrn und zu dessen Schaden treffen, gegen die guten Sitten verstoßen und nichtig sind (vgl. etwa LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. August 2009 - 11 Sa 147/09; BAG, Urteil vom 29. Januar 1997, 2 AZR 472/96; OLG Hamm, Urteil vom 18. November 1996 - 31 U 42/96; BGH, Urteil vom 25. Juni 1986 - IVa ZR 234/84).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99

    Haftung des Anlageberaters - Anbieter von Kapitalanlagen - Erfüllung von

    Eine Gefahr des Treubruchs wurde nicht nur bei einem steuerlichen Berater, sondern auch bei einem Sachwalter angenommen, der aufgrund eines Treueverhältnisses verpflichtet ist, fremde Vermögensinteressen zu wahren (BGH WM 1986, 1389).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2001 - 14 U 128/00

    Zur Frage der Entstehung einer Maklerprovision für die Vermittlung von

    Dieses Vertrauen missbraucht in sittenwidriger Weise, wer es dadurch zu Geld macht, dass er sich - hinter dem Rücken seines Auftraggebers - für eine günstige Einflussnahme auf diesen eine Provision versprechen lässt (vgl. BGH NJW-RR 1987, 42).
  • BGH, 19.10.1988 - IVa ZR 194/87

    Provisionsanspruch aufgrund der Vermittlung eines Kaufvertrages - Voraussetzungen

  • LG Saarbrücken, 23.10.2003 - 2 S 397/02
  • OLG Oldenburg, 11.09.1992 - 11 U 28/92

    Provisionsversprechen, Unternehmenskauf, Provision, Provisionsabrede

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