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   BGH, 20.03.1986 - III ZR 55/85   

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https://dejure.org/1986,1853
BGH, 20.03.1986 - III ZR 55/85 (https://dejure.org/1986,1853)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1986 - III ZR 55/85 (https://dejure.org/1986,1853)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1986 - III ZR 55/85 (https://dejure.org/1986,1853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkursantrag - Rechtsschutzinteresse - Forderungshöhe

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1188
  • WM 1986, 652
  • BB 1986, 1048
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 18.07.2002 - IX ZR 195/01

    Verbindlichkeiten aus Dauerschuldverhältnissen in der Insolvenz des Schuldners;

    Die Anordnung unverhältnismäßiger Sicherungsmaßnahmen kann unter Umständen sogar eine Amtshaftung begründen (vgl. BGH, Beschluß vom 20. März 1986 - III ZR 55/85, NJW-RR 1986, 1188 f).
  • BGH, 12.11.1998 - IX ZR 145/98

    Kenntnis vom allgemeinen Veräußerungsverbot nach öffentlicher Bekanntmachung;

    Eine öffentliche Bekanntmachung des Veräußerungsverbots ist nicht ausdrücklich vorgesehen, wird allerdings durchweg für zweckmäßig gehalten (vgl. BGH, Beschl. v. 20. März 1986 - III ZR 55/85, WM 1986, 652; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 106 KO Anm. 3 a.E.; Kuhn/Uhlenbruck, KO 11. Aufl. § 106 Rdnr. 3 a.E.).
  • BGH, 18.12.2008 - IX ZB 114/08

    Zurückweisung der Zulassungsbeschwerde betreffend Sicherungsmaßnahmen im

    Die Entscheidung ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen (vgl. BGH, Beschl. v. 20. März 1986 - III ZR 55/85, WM 1986, 652).
  • BGH, 07.05.2009 - IX ZB 262/08

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Rechtsmissbräuchlichkeit der

    Bei dieser Sachlage kann in dem Insolvenzantrag selbst bei Zurückweisung einer Leistung des Schuldners in Höhe von 8.700 EUR ein Rechtsmissbrauch nicht erblickt werden, weil auch nach Annahme dieser Zahlung die Antragstellung rechtfertigende Abgabenforderungen weiter offen geblieben wären (BGH, Beschl. v. 20. März 1986 - III ZR 55/85, NJW-RR 1986, 1188 f).
  • AG Göttingen, 30.01.2008 - 74 IN 222/07

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit von Rechtsbehelfen gegen Sicherungsmaßnahmen bei

    Es ist anerkannt, dass Insolvenzantrag auch wegen geringer Forderungen gestellt werden kann (BGH NJW-RR 1986, 1188; HK-InsO/Kirchhof § 14 Rz. 31).
  • AG Köln, 09.06.1999 - 73 IN 16/99

    Erledigung des Insolvenzverfahrens

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  • AG Duisburg, 01.03.2002 - 62 IN 198/01

    Unzulässigkeit eines Eigenantrags ohne Begründung

    Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, einen unvollständigen Antrag durch eigene Ermittlungen in Ordnung zu bringen (vgl. BGH, WM 1986, 652; OLG Köln, ZIP 1989, 789).
  • FG Sachsen, 02.07.2013 - 6 K 813/13

    Antrag des FA auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Steuerschulden von knapp

    Das rechtliche Interesse scheiterte nicht an einer etwaigen Geringfügigkeit der bei dem Beklagten bestehenden Abgabenschulden, denn die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist auch bei verhältnismäßiger Geringfügigkeit der Forderung des Antragstellers zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 20.03.1986 III ZR 55/85, NJW-RR 1986, 1188; Wimmer, Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung , 7.A. 2012, § 14 Rdnr. 66 m.w.N. auf die Rspr.).
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