Rechtsprechung
   BGH, 10.10.1986 - V ZR 247/85   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formbedürftigkeit des Mietvertrages im Rahmen eines Mietkaufmodells

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Beurkundungszwang für Mietvertrag beim Mietkaufmodell?

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1987, 1069
  • NJW-RR 1987, 525 (Ls.)
  • MDR 1987, 303
  • DNotZ 1987, 350
  • ZMR 1987, 86
  • WM 1987, 215
  • BB 1987, 714
  • DB 1987, 377



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Wird zitiert von ... (46)  

  • OLG Saarbrücken, 03.04.2008 - 8 U 471/07  

    Rechtsfolgen einer mit einer Einziehungsermächtigung verbundenen

    Auch wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitlichkeitswillen erkennen lässt und der andere Partner ihn anerkennt oder zumindest hinnimmt, kann ein einheitlicher Vertrag vorliegen (vgl. BGH NJW 1981, 274, 275; NJW 1984, 869, 870; NJW 1987, 1069; NJW 2000, 951).

    Ob ein Einheitlichkeitswille der Beteiligten vorhanden ist, ist unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragsschließenden und ihres erklärten Willens mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zu ermitteln (vgl. BGH NJW 1987, 1069, 1070).

    Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass der Normzweck des § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB (Warn- und Schutzfunktion, Gewährsfunktion für richtige, vollständige und rechtswirksame Wiedergabe des Parteiwillens, Beweisfunktion) nur berührt ist, wenn nach dem Willen der Parteien des Grundstücksgeschäfts dieses nur Geltung zusammen mit einem anderen Geschäft haben soll (vgl. BGH NJW 1987, 1069).

    aa) Gegen die Annahme, die Ankaufsrechtsvereinbarung habe von dem Mietvertrag abhängen sollen, spricht bereits der erklärte Wille der Klägerin und des D. e.V. Die Niederlegung mehrerer selbstständiger Verträge in verschiedenen Urkunden begründet die tatsächliche Vermutung, dass die Verträge nicht in rechtlichem Zusammenhang stehen sollen (vgl. BGH NJW 1980, 829, 830; NJW 1981, 274, 275; NJW 1987, 1069; NJW-RR 2003, 1565, 1566).

    (1) Gegen einen Verknüpfungswillen spricht zunächst - über das Vorliegen getrennter Vertragsurkunden hinaus - der Umstand, dass die Ankaufsrechtsvereinbarung nicht zwischen den Parteien, sondern zwischen der Klägerin und dem D. e.V. geschlossen worden ist (vgl. BGH NJW 1987, 1069).

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang kann allenfalls ein entscheidendes Indiz auch für die rechtliche Einheit der Verträge sein (vgl. BGH NJW 1987, 1069).

    Diese Voraussetzung erfüllen insbesondere zwei Fallgruppen, nämlich zum einen die Fälle der Existenzgefährdung des einen Teils und zum anderen die Fälle einer besonders schweren Treuepflichtverletzung des anderen Teils (vgl. BGH NJW 1983, 563, 564; NJW 1987, 1069, 1070; NJW 2004, 3330, 3331 f.; NJW-RR 2006, 1415; Armbrüster, Treuwidrigkeit der Berufung auf Formmängel, NJW 2007, 3317 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 22.03.2007 - 8 U 602/06  

    Mietrecht - Rechtliche Einheit von Mietvertrag und Grundstücksvertrag

    Auch wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitlichkeitswillen erkennen lässt und der andere Partner ihn anerkennt oder zumindest hinnimmt, kann ein einheitlicher Vertrag vorliegen (vgl. BGH NJW 1981, 274, 275; NJW 1984, 869, 870; NJW 1987, 1069; NJW 2000, 951).

    Ob ein Einheitlichkeitswille der Beteiligten vorhanden ist, ist unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragsschließenden und ihres erklärten Willens mit Rücksicht auf die Verkehrssitte zu ermitteln (vgl. BGH NJW 1987, 1069, 1070).

    Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass der Normzweck des § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB (Warn- und Schutzfunktion, Gewährsfunktion für richtige, vollständige und rechtswirksame Wiedergabe des Parteiwillens, Beweisfunktion) nur berührt ist, wenn nach dem Willen der Parteien des Grundstücksgeschäfts dieses nur Geltung zusammen mit einem anderen Geschäft haben soll (vgl. BGH NJW 1987, 1069).

    Die Niederlegung mehrerer selbstständiger Verträge in verschiedenen Urkunden begründet die tatsächliche Vermutung, dass die Verträge nicht in rechtlichem Zusammenhang stehen sollen (vgl. BGH NJW 1980, 829, 830; NJW 1981, 274, 275; NJW 1987, 1069; NJW-RR 2003, 1565, 1566).

    (1) Gegen einen Verknüpfungswillen spricht zunächst - über das Vorliegen getrennter Vertragsurkunden hinaus - der Umstand, dass die Ankaufsrechtsvereinbarung nicht zwischen den Parteien, sondern zwischen der Klägerin und dem D. e.V. geschlossen worden ist (vgl. BGH NJW 1987, 1069).

    Ein wirtschaftlicher Zusammenhang kann allenfalls ein entscheidendes Indiz auch für die rechtliche Einheit der Verträge sein (vgl. BGH NJW 1987, 1069).

    Diese Voraussetzung erfüllen insbesondere zwei Fallgruppen, nämlich zum einen die Fälle der Existenzgefährdung des einen Teils und zum anderen die Fälle einer besonders schweren Treuepflichtverletzung des anderen Teils (vgl. BGH NJW 1983, 563, 564; NJW 1987, 1069, 1070; NJW 2004, 3330, 3331 f.).

  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 144/86  

    Zusicherung von Steuervorteilen

    Auch wenn nur einer der Vertragspartner einen solchen Einheitlichkeitswillen anerkennt oder zumindest hinnimmt, kann ein einheitlicher Vertrag vorliegen (st.Rspr., vgl. etwa BGH Urt. v. 19. Dezember 1963, V ZR 121/62, WM 1964, 182; v. 20. Mai 1966, V ZR 214/64, WM 1966, 899, 900; v. 30. April 1976, V ZR 129/74, NJW 1976, 1931, 1932; v. 27. Oktober 1982, V ZR 136/81, WM 1982, 1362; BGHZ 76, 43, 49; 78, 346, 349; Urt. v. 24. November 1983, VII ZR 34/83, NJW 1984, 869, 870; v. 10. Oktober 1986, V ZR 247/85, NJW 1987, 1069).

    Bei Vertragswerken mit steuerlicher Zielrichtung - wie hier beim Ersterwerbermodell - kann der wirtschaftliche Zusammenhang ein entscheidendes Indiz auch für die rechtliche Einheit der Verträge sein (vgl. Senatsurt. v. 10. Oktober 1986, V ZR 247/85, NJW 1987, 1069 = BGHR BGB § 313 S. 1 Einheitlichkeitswille 1 - Mietkaufmodell - ähnlich BGH Urt. v. 24. September 1987, VII ZR 306/86 - Bauherrenmodell).

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