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BGH, 04.05.1987 - II ZR 227/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Zahlung rückständiger Gesellschafterbezüge - Neuregelung eines Anstellungsverhältnisses - Einräumung einer sechswöchigen Kündigungsfrist jeweils zum Quartalsende bei gleichzeitigem Wegfall der Wettbewerbsklausel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- WM 1987, 938
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 02.11.2005 - IV ZR 57/05
Begriff des Scheingeschäfts
Die Beklagte hat dabei den Beweis gegen die Urkunden vom 10. August 1995 und vom 1. September 1997 zu führen, die im Verhältnis der Parteien materiell die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich haben (BGH, Urteil vom 4. Mai 1987 - II ZR 227/86 - WM 1987, 938 unter 2). - LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1412/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
Allerdings begründet diese Bestimmung nur eine äußere (formelle), hingegen keine innere (materielle) Beweiskraft (BGH, Urt. v. 04.05.1987 - II ZR 227/86, WM 1987, 938, 939, m.w.N.), also nicht für die materielle Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen. - LAG Hamm, 12.01.2006 - 4 Sa 1512/05
Beschwer als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Anschlussberufung, …
Allerdings begründet diese Bestimmung nur eine äußere (formelle), hingegen keine innere (materielle) Beweiskraft (BGH, Urt. v. 04.05.1987 - II ZR 227/86, WM 1987, 938, 939, m.w.N.), also nicht für die materielle Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen.
- BGH, 15.06.2005 - IV ZR 221/04
Grundsätze des Urkundenbeweises
Eine formell richtige Urkunde hat jedenfalls im Verhältnis der Parteien zueinander materiell die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich (BGH, Urteil vom 4. Mai 1987 - II ZR 227/86 - WM 1987, 938 unter 2). - BPatG, 23.11.2011 - 26 W (pat) 56/11
Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung trotz Einigungsvereinbarung in der …
Mit der Einigungsvereinbarung vom 23. Juni 2011 hat die Widersprechende eine inzwischen von beiden Parteien unterzeichnete Privaturkunde i. S. d. § 416 ZPO i. V. m. § 82 MarkenG vorgelegt, die - ungeachtet des Zeitpunktes ihrer Entstehung - zwischen den Vertragspartnern die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit begründet (vgl. BGH WM 1987, 938 - 939; BGH NJR 2002, 3164; KG OLGZ 77, 487; Schlesw NZM 2002, 176). - BPatG, 23.11.2011 - 26 W (pat) 58/11
Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung trotz Einigungsvereinbarung in der …
Mit der Einigungsvereinbarung vom 23. Juni 2011 hat die Widersprechende eine inzwischen von beiden Parteien unterzeichnete Privaturkunde i. S. d. § 416 ZPO i. V. m. § 82 MarkenG vorgelegt, die - ungeachtet des Zeitpunktes ihrer Entstehung - zwischen den Vertragspartnern die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit begründet (vgl. BGH WM 1987, 938 - 939; BGH NJR 2002, 3164; KG OLGZ 77, 487; Schlesw NZM 2002, 176). - BPatG, 23.11.2011 - 26 W (pat) 57/11
Markenbeschwerdeverfahren - Kostenauferlegung trotz Einigungsvereinbarung in der …
Mit der Einigungsvereinbarung vom 23. Juni 2011 hat die Widersprechende eine inzwischen von beiden Parteien unterzeichnete Privaturkunde i. S. d. § 416 ZPO i. V. m. § 82 MarkenG vorgelegt, die - ungeachtet des Zeitpunktes ihrer Entstehung - zwischen den Vertragspartnern die Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit begründet (vgl. BGH WM 1987, 938 - 939; BGH NJR 2002, 3164; KG OLGZ 77, 487; Schlesw NZM 2002, 176).