Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 02.04.1987 - 6 U 243/86 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,4621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 812
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1328
- ZIP 1987, 1379
- VersR 1987, 1140
- WM 1987, 954
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.05.1968 - VII ZR 2/66
Lupinenweg - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Direktkondiktion
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.04.1987 - 6 U 243/86
nicht nur für das Verhältnis zwischen Bank und Empfänger ohne Bedeutung (vgl. BGHZ 50, 227, 230), sondern ebenso im Verhältnis zwischen dem Überweisenden und der Empfängerbank.
- OLG Düsseldorf, 12.01.2007 - 16 U 3/05
Schadensersatzanspruch einer GbR wegen betrügerischer Erlangung und Veruntreuung …
Abgesehen davon brauchen die Angaben in der Rubrik "Verwendungszweck" die Empfängerbank im Zweifel nicht zu interessieren (OLG Düsseldorf WM 1987, 954). - OLG Bremen, 20.11.2014 - 3 U 17/14
Haftungsausschluss der Berufshaftpflichtversicherung bei wissentlicher …
Soweit der Überweisungsträger einen Verwendungszweck angibt, ist dieser ohnehin nicht nur für das Verhältnis zwischen Bank und Empfänger, sondern auch für das Verhältnis zwischen Überweisendem und der Empfängerbank ohne Bedeutung (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 2.4.1987, 6 U 243/86, NJW-RR 1987, 1328).