Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1987 - V ZR 66/86   

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1988, 458
  • WM 1988, 95



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Wird zitiert von ... (25)  

  • BGH, 29.06.2010 - XI ZR 104/08  

    Bankrecht - Bauherrenmodell: Bank muss Kunden auf arglistige Täuschung hinweisen

    (1) Das Berufungsurteil steht mit seinem rechtlichen Ansatz im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach welcher derjenige, der im Rahmen von Vertragsverhandlungen Angaben macht, diese - unabhängig davon, ob er zu ihnen verpflichtet war - nicht wahrheitswidrig machen darf (BGHZ 74, 103, 110 f.; BGH, Urteile vom 20. November 1987 - V ZR 66/86, WM 1988, 95, 96 und vom 20. September 1996 - V ZR 173/95, NJW-RR 1997, 144 f. m.w.N.).

    Schon diese Feststellung trägt - was die Revision übersieht - die vom Berufungsgericht angenommene arglistige Täuschung über den Gesamtvermittlungsaufwand, da es - wie bereits ausgeführt - gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entspricht, dass Angaben, die gemacht werden - ganz gleich, ob sie geschuldet sind -, inhaltlich zutreffend sein müssen (BGHZ 74, 103, 110 f.; BGH, Urteile vom 20. November 1987 - V ZR 66/86, WM 1988, 95, 96 und vom 20. September 1996 - V ZR 173/95, NJW-RR 1997, 144 f. m.w.N.).

    Dass derjenige, der im Rahmen von Vertragsverhandlungen Angaben macht, die für den Kaufentschluss des anderen von Bedeutung sein können, diese Angaben zutreffend machen muss, selbst wenn sie nicht geschuldet waren, entsprach - wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt - bereits damals gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 74, 103, 110 f.; BGH, Urteile vom 20. November 1987 - V ZR 66/86, WM 1988, 95, 96 und vom 20. September 1996 - V ZR 173/95, NJW-RR 1997, 144 f. m.w.N.).

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03  

    Immobilien - Beratungsverschulden bei Finanzierungs-Kauf

    b) Der Beratungsvertrag verpflichtet den Verkäufer zu richtiger und vollständiger Information über die tatsächlichen Umstände, die für den Kaufentschluß des Interessenten von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können (vgl. BGHZ 123, 126, 129; Senat, Urt. v. 20. November 1987, V ZR 66/86, WM 1988, 95, 96).

    Reichen die bei optimistischer Prognose realistischerweise zu erwartenden Wertsteigerungen von Eigentumswohnungen noch nicht einmal aus, um nach fünf Jahren einen Verkaufserlös zu erzielen, der alle Kosten des Erwerbers deckt, hat der Verkäufer falsche Vorstellungen über die Werthaltigkeit der Immobilie geweckt und damit seine Verpflichtung verletzt, über alle Umstände aufzuklären, die für eine von ihm als Kaufanreiz herausgestellte Rentabilität des Erwerbs von Bedeutung sind oder sein können (vgl. Senat, Urt. v. 30. Oktober 1988, V ZR 144/86, WM 1988, 48, 50; Urt. v. 14. März 2003, V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812; siehe auch Senat, Urt. v. 20. November 1987, V ZR 66/86, WM 1988, 95, 96).

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96  

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Anderenfalls verletzt er Sorgfalts- und Aufklärungspflichten (vgl. Senat, BGHZ 74, 103, 110; Urt. v. 20. November 1987, V ZR 66/86, WM 1988, 95, 96).
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