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   BGH, 12.06.1989 - II ZR 230/88   

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https://dejure.org/1989,2098
BGH, 12.06.1989 - II ZR 230/88 (https://dejure.org/1989,2098)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1989 - II ZR 230/88 (https://dejure.org/1989,2098)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1989 - II ZR 230/88 (https://dejure.org/1989,2098)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schubabkommen 70 § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzansprüche eines Leichtereigners

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 35
  • MDR 1990, 29
  • VersR 1989, 934
  • WM 1989, 1656
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 03.05.1968 - 3 U 219/67
    Auszug aus BGH, 12.06.1989 - II ZR 230/88
    Zuvor hatte ein von dem Verband deutscher Rheinreeder e.V. veranlaßtes Abkommen vom 15. Januar 1968 über "Allgemeine Bedingungen der Schubschiffahrt für die Verträge über die Mitnahme fremder Schubleichter durch Schubboote" bestanden, dem seinerseits ein am 1. Juli 1963 von einigen Schubschiffahrtsredereien getroffenes Abkommen über Schubbedingungen vorausgegangen war (vgl. die einleitenden Bemerkungen zu dem Schubabkommen 1970 in ZfB 1970, 315 sowie Pabst, Haftung in der Schubschiffahrt, 1984 S. 28 ff.; vgl. ferner die Redaktionsanmerkung in ZfB 1968, 288 f. zu dem Urt. des Rheinschiffahrtsobergerichts Köln v. 3. Mai 1968 - 3 U 219/67).
  • BGH, 08.12.1969 - II ZR 101/68

    Schubschiffahrt - Schäden - Schubleichtern

    Auszug aus BGH, 12.06.1989 - II ZR 230/88
    Wegen seiner allgemeinen, nicht auf einen speziellen Sachverhalt bezogenen Abreden und seines das gesamte Bundesgebiet ergreifenden Geltungsbereichs unterliegt es der freien Auslegung durch das Revisionsgericht (so schon für das Schubabkommen 1963 das Senatsurt. v. 8. Dezember 1969 - II ZR 101/68, LM § 549 ZPO Nr. 83 = VersR 1970, 174).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 160/07

    Regio-Vertrag

    Die Beurteilung des Berufungsgerichts unterliegt daher im Interesse einer einheitlichen Handhabung der für zahlreiche Rechtsbeziehungen relevanten Regelung der uneingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. BGH, Urt. v. 12.6. 1989 - II ZR 230/88, NJW-RR 1990, 35, 36; BGHZ 144, 245, 248 f.; 163, 321, 323 f.).
  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 276/99

    Rückfrage im Überweisungsverkehr

    Gleiches gilt für typische, über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus häufig verwendete Vertragsabreden (BGHZ 20, 385, 389; 87, 302, 306; 103, 275, 279) sowie für ein im Rahmen einer gewerblichen Arbeitsgemeinschaft erarbeitetes Vertragswerk mit allgemeinen Abreden zur Regelung einer Vielzahl von Einzelfällen und einem das gesamte Bundesgebiet erfassenden Anwendungsbereich, auch wenn dieses nur aufgrund der Unterzeichnung durch die Beteiligten zwischen ihnen Geltung hat (BGH, Urteil vom 12. Juni 1989 - II ZR 230/88, WM 1989, 1656, 1657).
  • BGH, 18.04.2012 - IV ZR 283/11

    Flusskaskoversicherung: Anwendbarkeit der Schwesterschiffsklausel bei Führung der

    Das zeigt sich unter anderem daran, dass das Schubabkommen, welches seit 1963 in wechselnden Fassungen das Innenverhältnis zwischen Schubbooteignern und den Eignern von Schubleichtern regelt, zwar ursprünglich von einer solchen Risikogemeinschaft ausging, seit 1968 jedoch eine verschuldensabhängige Haftung des Schubbooteigners auch gegenüber dem Eigner eines mitgeführten Schubleichters entsprechend den gesetzlichen Haftungsbestimmungen vorsieht (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. Juni 1989 - II ZR 230/88, VersR 1989, 934 unter 4 b).

    Vielmehr hätte der Eigner eines im Verband mitgeführten und durch Verschulden der Besatzung des Motorschiffes beschädigten Leichters gegen den Eigentümer des Schubbootes neben möglichen Ansprüchen aus dem Schubabkommen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 12. Juni 1989 - II ZR 230/88, VersR 1989, 934 unter 4) oder aus §§ 280, 278 BGB deliktische Ansprüche aus §§ 823 Abs. 1, 831 BGB und § 3 Abs. 1 BinSchG (zur Rechtsnatur dieser Bestimmung vgl. von Waldstein, BinSchR 5. Aufl. § 3 BinSchG Rn. 4 ff., 11 ff.).

  • BGH, 06.07.2006 - III ZR 257/05

    Umfang der Kostentragungspflicht des Trägers der Straßenbaulast

    Gleiches gilt für typische, über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus häufig verwendete Vertragsabreden sowie für ein im Rahmen einer gewerblichen Arbeitsgemeinschaft erarbeitetes Vertragswerk mit allgemeinen Abreden zur Regelung einer Vielzahl von Einzelfällen und einem das gesamte Bundesgebiet erfassenden Anwendungsbereich, auch wenn dieses nur aufgrund der Unterzeichnung durch die Beteiligten zwischen ihnen Geltung erlangt (BGHZ aaO und Urteil vom 12. Juni 1989 - II ZR 230/88 - WM 1989, 1656, 1657).
  • OLG Rostock, 14.01.2011 - 5 U 90/10

    Begriff des Schwesterschiffs im Sinne der Schwesterschiffklausel der Besonderen

    Stünde der Schubleichter dementsprechend im Eigentum eines Dritten, ergäbe sich eine entsprechende Haftung (vgl. BGH, NJW-RR 1990, 35 ff.).
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