Rechtsprechung
BGH, 16.03.1989 - I ZR 162/87 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechnung des Provisionsverlustes eines Bausparkassenbezirksvertreters - Zahlungen der Bausparkasse an den Bezirksvertreter zur Weiterleitung an Mitarbeiter, um deren Provisionsansprüche abzugelten - Auslegung des Begriffs der "Superprovision"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HGB § 89b Abs. 1 Nr. 2
Provisionsverluste des Bezirksvertreters - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
AA des Bausparkassenvertreters, Provisionsverluste, Zahlungen für Mitarbeiter des BV bei Verlustprognose unmaßgeblich, Unterprovisionen, unechte Untervertreter, durchlaufende Posten, Superprovision, Differenzprovision
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 863
- ZIP 1989, 632
- MDR 1989, 786
- WM 1989, 793
- BB 1989, 1075
- DB 1989, 1328
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 06.07.1972 - VII ZR 75/71
Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines Bausparkassenvertreters
Auszug aus BGH, 16.03.1989 - I ZR 162/87
Um eine Superprovision, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 59, 125 [BGH 06.07.1972 - VII ZB 75/71] ) in die Berechnung des Ausgleichsanspruchs einzubeziehen ist, handelte es sich bei den Provisionen, die dem Stellvertreter zugeflossen sind, nicht.Solche Provisionsanteile, - denen in der Entscheidung BGHZ 59, 125 [BGH 06.07.1972 - VII ZB 75/71] die dort von der Bausparkasse unmittelbar an die Banken und Kassen gezahlten Beträge vergleichbar sind - hat der Bundesgerichtshof weder in der genannten Entscheidung noch sonst (vgl. BGHZ 56, 290 [BGH 24.06.1971 - VII ZR 223/69] ; BGHZ 59, 87) zugunsten des Bezirksvertreters oder eines anderen in entsprechender Funktion tätigen Vertreters für ausgleichspflichtig erachtet.
- BGH, 22.06.1972 - VII ZR 36/71
Bezirksstellenleiter von Lotto und Toto Handelsvertreter
Auszug aus BGH, 16.03.1989 - I ZR 162/87
Solche Provisionsanteile, - denen in der Entscheidung BGHZ 59, 125 [BGH 06.07.1972 - VII ZB 75/71] die dort von der Bausparkasse unmittelbar an die Banken und Kassen gezahlten Beträge vergleichbar sind - hat der Bundesgerichtshof weder in der genannten Entscheidung noch sonst (vgl. BGHZ 56, 290 [BGH 24.06.1971 - VII ZR 223/69] ; BGHZ 59, 87) zugunsten des Bezirksvertreters oder eines anderen in entsprechender Funktion tätigen Vertreters für ausgleichspflichtig erachtet. - BGH, 24.06.1971 - VII ZR 223/69
Rechtsstellung des Verkaufsleiters oder Generalvertreters
Auszug aus BGH, 16.03.1989 - I ZR 162/87
Solche Provisionsanteile, - denen in der Entscheidung BGHZ 59, 125 [BGH 06.07.1972 - VII ZB 75/71] die dort von der Bausparkasse unmittelbar an die Banken und Kassen gezahlten Beträge vergleichbar sind - hat der Bundesgerichtshof weder in der genannten Entscheidung noch sonst (vgl. BGHZ 56, 290 [BGH 24.06.1971 - VII ZR 223/69] ; BGHZ 59, 87) zugunsten des Bezirksvertreters oder eines anderen in entsprechender Funktion tätigen Vertreters für ausgleichspflichtig erachtet.
- BGH, 12.03.1992 - I ZR 117/90
Fristlose Kündigung eines Versicherungsvertretervertrages; Provisionsanspruch des …
Denn der Wegfall der Bezirksvertreterprovision ist kein Verlust im Sinne des § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB, da der Handelsvertreter diese Provision nicht für Geschäfte mit von ihm geworbenen Kunden erhält (BGH, Urt. v. 16.02.1989 - I ZR 162/87, ZIP 1989, 632, 634 = BGHR HGB § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 - Bezirksvertreter 1). - BGH, 10.12.1997 - VIII ZR 329/96
Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters bei Leistungserbringung durch einen …
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. März 1989 (I ZR 162/87 = WM 1989, 793 = NJW-RR 1989, 863), in der dies für Teile der Provisionen eines Bausparkassenvertreters bejaht wurde, betraf einen Sonderfall, dessen Vertragsgestaltung deutliche Abweichungen zu derjenigen im vorliegenden Fall aufwies. - OLG München, 03.05.2000 - 7 U 2620/99
Pflichten des Handelsvertreters bei Einsatz von Untervertretern
Tatsächlich hat der BGH anerkannt, daß ein solcher Abzug gerechtfertigt ist, wenn der Vertreter Provisionen von vorneherein als "durchlaufende Posten" für die Untervertreter erhält (vgl. BGH NJW-RR 89, 863).