Rechtsprechung
   BGH, 18.10.1989 - VIII ZR 274/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,5970
BGH, 18.10.1989 - VIII ZR 274/88 (https://dejure.org/1989,5970)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1989 - VIII ZR 274/88 (https://dejure.org/1989,5970)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1989 - VIII ZR 274/88 (https://dejure.org/1989,5970)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,5970) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag mit Selbstbelieferungsvorbehalt im kaufmännischen Verkehr - Kongruente Deckung zwischen Einkaufskontrakten und Verkaufskontrakten - Folge einer Deckungslücke beim Selbstlieferungsvorbehalt auf die Lieferpflicht des Verkäufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1990, 107
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 283/83

    Zum Zeitpunkt der "Ablieferung" im Rahmen der Rügelast gem. § 377 HGB

    Auszug aus BGH, 18.10.1989 - VIII ZR 274/88
    Gegen einen Selbstbelieferungsvorbehalt mit diesem Inhalt bestehen im kaufmännischen Verkehr auch aus übergeordneten rechtlichen Gesichtspunkten keine rechtlichen Bedenken (zur Selbstbelieferungsklausel in AGB vgl. BGHZ 92, 396, 398 f [BGH 14.11.1984 - VIII ZR 283/83]; Wolf/Horn/Lindacher, AGB-Gesetz, 2. Aufl. § 10 Nr. 3 Rdnr. 653, § 24 Rdnr. 28).

    gegenüber der Klägerin mindestens die gleiche Sicherheit für die Lieferung geboten haben, wie diese sie der Beklagten im Verkaufskontrakt gewährleistet hat (BGHZ 92, 396, 401) [BGH 14.11.1984 - VIII ZR 283/83].

    Vielmehr ist bei der gebotenen objektiven Betrachtungsweise (BGHZ 92, 396, 401) [BGH 14.11.1984 - VIII ZR 283/83] entscheidend, ob nach der Ausgestaltung der beiden Verträge die Deckung gewährleistet war.

  • OLG Stuttgart, 16.02.2011 - 3 U 136/10

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund vereinbarter

    Dies ist der Fall, wenn der Einkaufskontrakt die gleiche Ware und mindestens die gleiche Menge wie der Verkaufskontrakt betrifft, die Qualität der Waren und die Liefer- oder Abladezeit sich jeweils entsprechen und die Erfüllung aus dem Einkaufskontrakt nicht von einer Bedingung oder sonstigen, in der Sphäre des Vorlieferanten auftretenden Umständen abhängig gemacht ist (BGH NJW 1995, 1959; BGH WM 1990, 107).

    Insoweit ist unschädlich, dass der Einkaufskontrakt auch zur Erfüllung anderweitiger Verträge gedient hat (BGH WM 1990, 107).

  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZR 98/94

    Rechtsfolgen eines Selbstbelieferungsvorbehalts

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BGHZ 49, 388, 395 [BGH 06.03.1968 - VIII ZR 221/65]; 92, 396, 401 [BGH 14.11.1984 - VIII ZR 283/83]; Urteil vom 18. Oktober 1989 - VIII ZR 274/88 = WM 1990, 107 unter II 2; Urteil vom 27. November 1991 - VIII ZR 225/90 = WM 1992, 356 unter II) ist für die Frage, ob Kongruenz zwischen dem Verkaufs- und dem Einkaufskontrakt gegeben ist, eine objektive Betrachtungsweise geboten.
  • BGH, 27.11.1991 - VIII ZR 225/90

    Ansprüche aus einem Kaufvertrag über jugoslawische Gurken - Einschaltung einer

    Auf die Revision der Beklagten hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (Senatsurteil vom 18. Oktober 1989 - VIII ZR 274/88, WM 1990, 107).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht