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   OLG Köln, 08.05.1990 - 22 U 299/89   

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https://dejure.org/1990,2796
OLG Köln, 08.05.1990 - 22 U 299/89 (https://dejure.org/1990,2796)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.05.1990 - 22 U 299/89 (https://dejure.org/1990,2796)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - 22 U 299/89 (https://dejure.org/1990,2796)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sorgfaltspflichtverletzung; Namensabgleich zwischen dem Überweisungsempfänger und dem Kontoinhaber im Postgirodienst; Erneute Vergabe von Kontonummern nach Kontolöschung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BGB § 670, § 675; PostgiroO § 9

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2261
  • NJW-RR 1991, 309 (Ls.)
  • WM 1990, 1963
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Kleve, 02.12.2014 - 4 O 351/13

    Überweisung; Kontonummer; Kundenkennung; Zahlungsempfänger; Neuvergabe;

    Sie war nicht verpflichtet, die Klägerin über die Neuvergabe in Kenntnis zu setzen (vgl. OLG Köln NJW 1990, 2261, 2262).

    Das ist außerhalb einer Kontoumschreibung grundsätzlich zulässig (vgl. OLG Köln NJW 1990, 2261, 2262).

    Allerdings darf die Bank die Kontonummer nicht verfrüht neu vergeben (OLG Köln NJW 1990, 2261, 2262; LG Hannover NJW-RR 1993, 175).

    Nach mehr als zweieinhalb Jahren durfte die Beklagte davon ausgehen, dass die vollkaufmännische Klägerin sämtlichen ihrer Schuldner ihre neue Kontoverbindung mitgeteilt hatte (vgl. OLG Köln NJW 1990, 2261, 2262).

  • BGH, 15.11.2005 - XI ZR 265/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Abwicklung von Zahlungsverkehraufträgen in der

    Eine den Geboten von Treu und Glauben widersprechende, unangemessene Benachteiligung der Klägerin im Sinne des § 9 Abs. 1 AGBG liegt auch unter Berücksichtigung des Transparenzgebots nicht vor (vgl. OLG Köln WM 1990, 1963 f.; Hellner WuB I D 1.-5.02; Gößmann, in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch 2. Aufl. § 52 Rdn. 15; a.A. OLG Jena WM 2001, 2005, 2007).
  • OLG Hamm, 05.07.2006 - 20 U 17/06

    Zur Erfüllung eines Zahlungsanspruchs gegen eine Versicherung durch

    Vielmehr muss sich die Klägerin an dem von ihr und ihrem Ehemann gesetzten Rechtsschein, dass eine Überweisung mit den genannten Empfängerangaben zur Erfüllung des Anspruchs führe, entsprechend §§ 170 ff. BGB festhalten lassen (vgl. OLG Köln, NJW 1990, 2261 unter II 1; Canaris, a.a.O., Rn. 472, 484 f.; Häuser, a.a.O., Rn. B 368).
  • OLG Hamm, 05.07.2005 - 26 U 2/05

    Werkvertrag: Ankaufsuntersuchung für ein Pferd - Einbeziehung eines geschützten

    Dem Beklagten zu 5 kann kein Vorwurf gemacht werden, wenn er sich an die Empfehlung des Röntgenleitfadens gehalten und keine Dokumentation und Aufklärung vorgenommen hat; denn nicht nur Gesetze oder Verordnungen, sondern auch Richtlinien von Spitzenverbänden oder Sportregeln können den Umfang der erforderlichen Sorgfalt bestimmen (BGHZ 58, 40, 43 f; OLG Köln NJW 90, 2261, 2262).
  • LSG Brandenburg, 24.04.2003 - L 6 V 10/02

    Auszahlung einer Hinterbliebenenrente; Verjährungseinrede bei Ansprüche auf

    Fraglich ist diesbezüglich aber, ob überhaupt ein Fehlverhalten der Bankinstitute vorgelegen hat, da nach der Rechtsprechung des BGH zwar beim beleggebundenen Zahlungsverkehr bei Divergenzen zwischen Empfängerbezeichnung und Kontonummer die Empfängerbezeichnung maßgebend sein soll (BGH, Urteil vom 08. Oktober 1991, Aktenzeichen XI ZR 207/90, NJW 1991, 3208-3210), es im beleglosen Datenträgeraustauschverfahren aber lediglich auf die Kontonummer ankommen soll, da diese für wesentlich präziser als die Namensangabe gehalten wird (OLG Köln, Urteil vom 08. Mai 1990, Aktenzeichen 22 U 299/89, NJW 1990 2261, 2262).
  • LSG Brandenburg, 20.03.2002 - L 6 V 10/02

    Auszahlung einer Hinterbliebenenrente; Verjähruhng von Ansprüchen auf

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 24.09.1991 - VII R 137/87

    Steuerpflichtiger trägt Gefahr des Verlusts eines Steuererstattungsbetrages durch

    Dem FA kann deshalb - entgegen der Vorentscheidung - nicht zum Vorwurf gemacht werden, daß es für die Erstattung an die Klägerin diesen Überweisungsweg gewählt hat (vgl. auch Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 8. Mai 1990 22 U 299/89, Neue Juristische Wochenschrift 1990, 2261, 2262).
  • LG Berlin, 10.05.2001 - 57 S 116/00
    Die mit der automatischen Datenverarbeitung bezweckte und auch im Interesse des Kunden liegende Kostenersparnis und Rationalisierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs würde im Übrigen durch das Erfordernis einer Kontoanrufsprüfung wieder zunichte gemacht, da der vom beleglos Überweisenden bereits abgeschlossene und erledigte Arbeitsvorgang von der Bank erneut aufgegriffen werden müsste (vgl. Bankrechtshandbuch, § 52 Rn. 15; OLG Köln NJW 1990, 2261, 2262).
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