Rechtsprechung
OLG München, 12.07.1990 - 29 U 3161/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Dringlichkeit einer Regelung bei Wettbewerbsverstößen; Qualifizierung einer gegen ein geringfügiges Entgelt gewährten Kreditfinanzierung als Zugabe im Sinne der Zugabeverordnung; Wettbewerbswidrigkeit eines Vorspannangebotes; Abhängigkeit einer Nebenleistung von dem ...
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1; ZugabeVO § 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 01.02.1990 - 4 HKO 901/90
- OLG München, 12.07.1990 - 29 U 3161/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 161
- NJW-RR 1991, 161
- ZIP 1990, 1260
- WM 1990, 2055
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.07.1975 - I ZR 27/74
Vorspannangebot
Auszug aus OLG München, 12.07.1990 - 29 U 3161/90
Nach der Rechtsprechung ist es in der Regel wettbewerbswidrig, wenn als Lockmittel für den Kauf einer zum marktüblichen Preis angebotenen Hauptware eine branchen- oder betriebsfremde Nebenware zu einem besonders günstig erscheinenden Preis derart angeboten wird, daß die Nebenware nicht ohne die Hauptware abgegeben wird (BGH GRUR 1976, 248 - Vorspannangebot). - BGH, 07.03.1979 - I ZR 89/77
Gewährung von zinslosen Vorschusszahlungen an die Kunden (Einlieferer) eines …
Auszug aus OLG München, 12.07.1990 - 29 U 3161/90
Dabei kann Zugabe jeder zuwendungsfähige wirtschaftliche Vorteil sein, auch die Gewährung eines Kredits (BGH GRUR 1979, 482, 484 - Briefmarken-Auktion). - BGH, 13.02.1961 - I ZR 134/59
Wettbewerb durch Sondervorteile für den Händler
Auszug aus OLG München, 12.07.1990 - 29 U 3161/90
Ein Scheinentgelt im Sinne dieser Bestimmung unterscheidet sich nach der Rechtsprechung (BGH, GRUR 1961, 588, 591 - Einpfennig-Süßwaren) von einem echten Entgelt dadurch, daß bei diesem der für die Vergünstigung verlangte Preis, so niedrig er sein mag, ordnungsgemäß kalkuliert ist und für die Nebenware daher ein "echter" Preis gefordert wird.
- OLG München, 28.11.1991 - 29 U 3694/91 Er begründet die Berufung im wesentlichen mit den Erwägungen, die der Entscheidung des Senate im Verfügungsverfahren (Az: 29 U 3161/90) zugrundelagen.
Wie der Senat bereits im Verfügungsverfahren festgestellt hat (vgl. WRP 1991, 51 ), verstößt die Werbung der Beklagten "2,9 % effektiver Jahreszins" sowohl gegen 1 ZugabeVO als auch gegen 1 UWG .
- OLG München, 20.12.2001 - U (K) 4429/01
Unlauterer Wettbewerb; Stromversorgungsunternehmen; Unbillige Behinderung; …
Ohne Erfolg bleibt der Einwand der Antragsgegnerin, für ein Vorgehen im Wege der einstweiligen Verfügung fehle es bereits an der erforderlichen Dringlichkeit, da nicht dargetan ist, dass die Antragstellerin länger als einen Monat nach positiver Kenntnis der beanstandeten Handlungen und des "Verletzers" untätig geblieben ist (vgl. hierzu OLG München Mitt. 2001, 85, 89 f; WRP 1993, 49 - Fahrpreiserstattung; GRUR 1992, 328; WRP 1991, 51, 53). - OLG Jena, 24.11.2004 - 2 U 751/04 Vielmehr hat der Senat - wie der bei Orth (WRP 1997, 702 [703]) wiedergegebenen Partie unschwer entnommen werden kann - dort lediglich die zu diesem Ergebnis gelangende Rechtsprechung des OLG München (WM 1990, 2055 [2056]) referiert, um sodann für den vom Senat beurteilten Rechtsstreit auszusprechen, dass bei einem Zuwarten von über drei Monaten die Dringlichkeit für den begehrten einstweiligen Rechtsschutz entfallen sei.