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   BGH, 11.07.1989 - XI ZR 59/88   

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BGH, 11.07.1989 - XI ZR 59/88 (https://dejure.org/1989,2985)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1989 - XI ZR 59/88 (https://dejure.org/1989,2985)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1989 - XI ZR 59/88 (https://dejure.org/1989,2985)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bankbedingungen - Wertpapierabrechnung - AGB der Banken - Wertpapiergeschäft - Zustellung - Wertpapiere - Wertpapierkunde - Börsenkurs

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 752
  • WM 1990, 343
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.02.1988 - II ZR 152/87

    Rechtsschutzbedürfnis für negative Feststellungswiderklage; Pflichtenstellung des

    Auszug aus BGH, 11.07.1989 - XI ZR 59/88
    In beiden Fällen ist der Beklagte beweispflichtig dafür, daß die Klägerin mit dem in Rechnung gestellten Betrag zu Recht belastet worden ist (BGH, Urteil vom 1. Februar 1988 - II ZR 152/87, WM 1988, 402, 403 = BGHR HGB § 384 Abs. 2, Beweislast 1).
  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 64/88

    Unterhalt - Unterhaltspflicht - Selbstbehalt - Nachehelicher Unterhalt - Treu und

    Auszug aus BGH, 11.07.1989 - XI ZR 59/88
    Zu dieser, durch zahlreiche Einzelheiten und Unterlagen angereicherten, in allen Details unter Beweis gestellten und damit nachprüfungsfähigen Sachdarstellung des Beklagten hätte die Klägerin substantiiert Stellung nehmen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 1989 - IVb ZR 64/88, BGHR ZPO § 138 Abs. 2, Bestreiten, allgemeines 1).
  • BGH, 05.11.2013 - XI ZR 13/13

    Kapitalanlegerentschädigung: Ersatzfähigkeit von Handelsverlusten bei

    Denn die Entschädigungseinrichtung steht gleichermaßen wie der Anleger außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs und hat zu Beginn des Entschädigungsverfahrens keine nähere Kenntnis von den maßgebenden Tatsachen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1989 - XI ZR 59/88, juris Rn. 23 f. mwN, in WM 1990, 343 nicht abgedruckt).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2003 - 7 U 278/02

    Verletzung der Beratungspflicht des Anlagevermittlers bei fehlendem Hinweis auf

    Beweisschwierigkeiten des Anlegers, die sich aus der Führung eines Negativbeweises bei behaupteter Nichtaufklärung ergeben, werden dadurch überwunden, dass der Berater die Behauptung des Anlegers substantiiert bestreiten muss (vgl. beispielhaft OLG Stuttgart, OLGR 2001, 234, Urt. vom 29.3.2000 - 9 U 159/99; Schimansky/Siol, Bankrechts-Handbuch, § 43 Rz. 42; BGH v. 11.7.1989 - XI ZR 59/88, WM 1990, 343).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2007 - 1 U 13/06

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen

    Ohne die Misshandlungsvorwürfe fielen die übrigen Angriffe gegenüber der Klägerin, die streckenweise den Charakter einer regelrechten Vernichtungskampagne annahmen, sofort in sich zusammen, weswegen ihnen kein eigenständiger Bedeutungsgehalt zugebilligt werden kann (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1990, 752).
  • BGH, 05.11.2013 - XI ZR 14/13

    Entschädigungsfähigkeit der im Rahmen der vertragsgemäßen Anlage von

    Denn die Entschädigungseinrichtung steht gleichermaßen wie der Anleger außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs und hat zu Beginn des Entschädigungsverfahrens keine nähere Kenntnis von den maßgebenden Tatsachen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1989  XI ZR 59/88, juris Rn. 23 f. mwN, in WM 1990, 343 nicht abgedruckt).
  • BGH, 05.11.2013 - XI ZR 34/13

    Kapitalanlegerentschädigung: Ersatzfähigkeit von Handelsverlusten bei

    Denn die Entschädigungseinrichtung steht gleichermaßen wie der Anleger außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs und hat zu Beginn des Entschädigungsverfahrens keine nähere Kenntnis von den maßgebenden Tatsachen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1989  XI ZR 59/88, juris Rn. 23 f. mwN, in WM 1990, 343 nicht abgedruckt).
  • BGH, 05.11.2013 - XI ZR 25/13

    Kapitalanlegerentschädigung: Ersatzfähigkeit von Handelsverlusten bei

    Denn die Entschädigungseinrichtung steht gleichermaßen wie der Anleger außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs und hat zu Beginn des Entschädigungsverfahrens keine nähere Kenntnis von den maßgebenden Tatsachen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1989  XI ZR 59/88, juris Rn. 23 f. mwN, in WM 1990, 343 nicht abgedruckt).
  • BGH, 05.11.2013 - XI ZR 33/13

    Berücksichtigung der Handelsverluste bei der Bemessung des

    Denn die Entschädigungseinrichtung steht gleichermaßen wie der Anleger außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs und hat zu Beginn des Entschädigungsverfahrens keine nähere Kenntnis von den maßgebenden Tatsachen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1989 - XI ZR 59/88, juris Rn. 23 f. mwN, in WM 1990, 343 nicht abgedruckt).
  • BGH, 05.11.2013 - XI ZR 18/13

    Kapitalanlegerentschädigung: Ersatzfähigkeit von Handelsverlusten bei

    Denn die Entschädigungseinrichtung steht gleichermaßen wie der Anleger außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs und hat zu Beginn des Entschädigungsverfahrens keine nähere Kenntnis von den maßgebenden Tatsachen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1989  XI ZR 59/88, juris Rn. 23 f. mwN, in WM 1990, 343 nicht abgedruckt).
  • BGH, 05.11.2013 - XI ZR 19/13

    Kapitalanlegerentschädigung: Ersatzfähigkeit von Handelsverlusten bei

    Denn die Entschädigungseinrichtung steht gleichermaßen wie der Anleger außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs und hat zu Beginn des Entschädigungsverfahrens keine nähere Kenntnis von den maßgebenden Tatsachen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 1989  XI ZR 59/88, juris Rn. 23 f. mwN, in WM 1990, 343 nicht abgedruckt).
  • OLG Stuttgart, 10.05.2000 - 9 U 24/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzforderungen eines

    Beweisschwierigkeiten des Anlegers, die sich aus der Führung eines Negativbeweises bei behaupteter Nichtaufklärung ergeben, werden dadurch überwunden, daß der Vermittler die Behauptung des Anlegers substantiiert bestreiten muß (Schimansky/Siol, Bankrechts-Handbuch, § 43, Rn. 42; BGH WM 1990, 343).
  • OLG Stuttgart, 09.12.1998 - 9 U 177/98

    Ausschluß des Verbaucherkreditgesetzes im Sinne des § 609a Abs. 1 Nr. 2 BGB durch

  • LG Stuttgart, 28.02.2003 - 26 O 396/02

    Positive Vertragsverletzung beim Anlagevermittlungsvertrag: Abgrenzung des

  • OLG Stuttgart, 04.09.2002 - 9 U 75/02

    Vermittlung eines fremdfinanzierten Wohnungskaufs als Kapitalanlage: Haftung des

  • OLG Stuttgart, 29.03.2000 - 9 U 159/99

    Haftung des Anlageberaters - Anbieter von Kapitalanlagen - Erfüllung von

  • AG Saarburg, 31.10.2001 - 5 C 392/01

    Anspruch auf Räumung eines gemieteten Hausanwesens; Fristlose Kündigung eines

  • OLG Stuttgart, 28.10.1998 - 9 U 69/98

    Worüber muß der Vermittler beim geschlossenen Immobilienfonds aufklären?

  • LG Berlin, 22.05.2003 - 10 O 547/02
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