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   OLG Köln, 02.11.1990 - 13 U 130/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6447
OLG Köln, 02.11.1990 - 13 U 130/90 (https://dejure.org/1990,6447)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.1990 - 13 U 130/90 (https://dejure.org/1990,6447)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 1990 - 13 U 130/90 (https://dejure.org/1990,6447)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 30, § 55 Satz 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf; Lastschrift; Bankkonto; Gemeinschuldner; Sequester; Debetsaldo

Papierfundstellen

  • WM 1991, 28
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.06.1985 - II ZR 277/84

    Widerspruch - Genehmigung im Einzugsermächtigungsverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.1990 - 13 U 130/90
    Ihr steht deshalb der Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 670 BGB , den sie mit der Belastungsbuchung auf dem Konto des Zahlungspflichtigen geltend macht, (noch) nicht zu (siehe BGHZ 95, 103 = DRsp II (224) 162 e ...).
  • BGH, 04.11.2004 - IX ZR 22/03

    Zum Widerruf von Kontobelastungen durch Insolvenzverwalter

    Es kann sogar davon ausgegangen werden, daß durch die Rücklastschriften kein Auszahlungsanspruch zugunsten der künftigen Insolvenzmasse entstanden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2002 - IX ZR 125/02, ZIP 2002, 2184, 2185; OLG Köln WM 1991, 28, 29; LG Karlsruhe WM 1987, 605; LG Aachen WM 1990, 1042, 1044).
  • OLG Celle, 15.06.2000 - 13 U 122/93

    Wettbewerbsverstoß: Keine irreführende Werbung für einen Brennwertkessel

    Auf die Berufung der Beklagten hat der Senat durch Urteil vom 6. September 1990 (13 U 130/90) die einstweilige Verfügung im Hinblick auf die Aussage zu Ziff. 1 aufrecht erhalten und sie im Hinblick auf die Aussagen zu Ziff. 2 und 3 aufgehoben.

    festzustellen, dass die Klägerin verpflichtet sei, ihr sämtlichen Schaden zu ersetzen, der dadurch entstanden sei und noch entstehen werde, dass sie im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs vom Zeitpunkt der Vollziehung der einstweiligen Verfügung vom 30. März 1990 (10 O 39/90 LG Hildesheim) bis zu deren Aufhebung am 6. September 1990 (13 U 130/90 OLG Celle) ihren ...-Heizkessel nicht unter Verwendung folgender Aussagen habe bewerben und vertreiben dürfen:.

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