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   BGH, 19.02.1991 - XI ZR 202/89   

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https://dejure.org/1991,1033
BGH, 19.02.1991 - XI ZR 202/89 (https://dejure.org/1991,1033)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1991 - XI ZR 202/89 (https://dejure.org/1991,1033)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1991 - XI ZR 202/89 (https://dejure.org/1991,1033)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1191; ZPO § 767
    Darlegungs- und Beweislast für aus der Sicherungsabrede abgeleitete Einwendungen gegenüber der Inanspruchnahme aus einer Grundschuld; Teilweise Unzulässigerklärung der Zwangsvollstreckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 759
  • ZIP 1991, 432
  • MDR 1991, 861
  • DNotZ 1992, 90
  • DNotZ 1992, 97
  • WM 1991, 668
  • DB 1991, 2233
  • DB 1991, 2385
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 246/84

    Tenorierung bei teilweiser erfolgreicher Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 19.02.1991 - XI ZR 202/89
    Wird die Vollstreckungsabwehrklage gegen den Vollstreckungstitel im ganzen gerichtet, obwohl die zugrundeliegende Forderung nur teilweise erloschen ist, so ist ihr teilweise stattzugeben und die Zwangsvollstreckung in dieser Höhe für unzulässig zu erklären; eines darauf gerichteten Hilfsantrags bedarf es nicht (im Anschluß an BGH, NJW-RR 1987, 59 = WM 1986, 1032).

    Wird die Klage in einem solchen Fall gegen den Vollstreckungstitel im ganzen gerichtet, so ist ihr teilweise stattzugeben und die Zwangsvollstreckung in der Höhe für unzulässig zu erklären, in der die zugrundeliegende Forderung bereits befriedigt ist; eines darauf gerichteten Hilfsantrags bedarf es nicht (BGH, Urteil vom 17. April 1986 - III ZR 246/84, WM 1986, 1032, 1033).

  • BGH, 10.10.1960 - II ZR 53/58

    Anspruch auf Provisionszahlungen - Wirksamkeit einer Zwangsvollstreckung -

    Auszug aus BGH, 19.02.1991 - XI ZR 202/89
    Eine Vollstreckungsabwehrklage kann, wenn die vollstreckbare Forderung teilweise befriedigt ist, gegen den entsprechenden Teil des Vollstreckungstitels gerichtet werden (BGH, Urteil vom 10. Oktober 1960 - II ZR 53/58, NJW 1960, 2286, 2287) und führt dazu, daß die Vollstreckung aus dem Titel in dieser Höhe für unzulässig erklärt wird.
  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus BGH, 19.02.1991 - XI ZR 202/89
    Da Grundschulden im Gegensatz zu Hypotheken eine zu sichernde Forderung nicht voraussetzen, trifft den aus einer Grundschuld in Anspruch Genommenen grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für aus einer Sicherungsabrede abgeleitete Einwendungen (BGHZ 109, 197, 204 m.w.Nachw.) und damit auch für das Vorhandensein einer Sicherungsabrede.
  • BGH, 18.02.1992 - XI ZR 134/91

    Darlegungs- und Beweislast für Rückgewähranspruch des Sicherungsgebers bei

    b) Die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des Rückgewähranspruchs, insbesondere für das Nichtbestehen der gesicherten Forderung, trägt grundsätzlich der Sicherungsgeber (BGHZ 109, 197, 204; Senatsurteil vom 19. Februar 1991 - XI ZR 202/89, WM 1991, 668, 669).
  • OLG Hamm, 24.06.2015 - 30 U 155/14

    Erlöschen des Anspruchs auf Nebenkostenvorauszahlung durch Eintritt der

    Wird eine Klage in einem Fall einer nur teilweisen Befriedigung des Gläubigers gegen den Vollstreckungstitel im Ganzen gerichtet, so ist ihr nämlich teilweise stattzugeben und die Zwangsvollstreckung in der Höhe für unzulässig zu erklären, in der die zugrundeliegende Forderung bereits befriedigt ist, ohne dass es eines darauf gerichteten Hilfsantrags bedarf (BGH NJW-RR 1991, 759, 760).
  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 227/01

    Pflichten des Sicherungsnehmers bei Übersicherung

    Er muß daher die Zwangsvollstreckung daraus nicht dulden (BGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - XI ZR 202/89 - ZIP 1991, 432 unter II 3; Urteil vom 7. Dezember 1989 - IX ZR 281/88 - WM 1990, 305 unter II 2 a).
  • BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 34/90

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach Wandelung des Kaufvertrages mit dem

    Bekämpft der Zwangsvollstreckungsgegenkläger die Zulässigkeit der Vollstreckung aus einer Grundschuld, so hat er wegen deren abstrakten Charakters die gegen die Zulässigkeit der Vollstreckung sprechenden Tatsachen und Umstände darzulegen und zu beweisen (BGH, Urteil vom 25. Juni 1981 III ZR 179/79 = NJW 1981, 2756 unter I 1 b; BGHZ 109, 197, 204; BGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - XI ZR 202/89 unter II 2, zur Veröffentlichung bestimmt; Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, BGB § 1191 Rdnr. 3).
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZR 272/90

    Vollstreckungsschutz gegen einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten

    Eines darauf gerichteten Hilfsantrages bedarf es entgegen der von dem Beklagten in der Revision vertretenen Auffassung nicht (vgl. BGH Urteile vom 17. April 1986 - III ZR 246/84 = WM 1986, 1032, 1033 und vom 19. Februar 1991 - XI ZR 202/89 = WM 1991, 668, 670).
  • BGH, 02.04.1991 - VI ZR 241/90

    Berücksichtigung einer nach der letzten Tatsachenverhandlung geschlossenen

    Sollte in der neuen Verhandlung eine der Vollstreckung entgegenstehende Einwendung des Klägers festgestellt werden, so wird das Berufungsgericht bei der Berechnung des Umfangs der Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung (s. dazu BGH, Urteile vom 17.4.1986 III ZR 246/84 - WM 1986, 1032, 1033 und vom 19.2.1991 - XI ZR 202/89 - zur Veröffentlichung bestimmt) auch zu beachten haben, daß die Zahlungen des Klägers die Forderungen der Beklagten nicht schon am Tage der Überweisungen, sondern erst mit der Erteilung entsprechender Gutschriften in deren Umfang zum Erlöschen bringen konnten (BGHZ 58, 108, 109).
  • BGH, 06.02.2002 - VIII ZR 185/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung der Zahlungsunfähigkeit eines

    Sollte es aufgrund erneuter Verhandlung bei der Durchführung des Kaufvertrages verbleiben, wird ferner der Erwägung der Revision nachzugehen sein, der Kläger könne sich gegenüber der Vollstreckung aus dem Titel jedenfalls in Höhe geleisteter 30.000 DM auf den Einwand der (teilweisen) Erfüllung berufen (BGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - XI ZR 202/89, NJW-RR 1991, 759 unter II. 3.).
  • OLG Brandenburg, 22.12.2008 - 3 U 160/07

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung aus einem als Sicherheit dienenden

    Erweist sich der titulierte Anspruch als zu weit gefasst, ist dem im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage durch Teilstattgabe Rechnung zu tragen, auch ohne dahingehenden Hilfsantrag (vgl. BGH, 19. Februar 1991, XI ZR 202/89, juris Tz. 18 = WM 1991, 668; BGH, 6. März 1996, VIII ZR 212/94, juris Tz. 21 = NJW 1996, 2165).

    Erweist sich der titulierte Anspruch damit - schon nach dem Beklagtenvorbringen - als zu weit gefasst, ist dem im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage durch Teilstattgabe Rechnung zu tragen, auch ohne dahingehenden Hilfsantrag (vgl. BGH, Urteil vom 19.02.1991 - XI ZR 202/89 juris Tz. 18 = WM 1991, 668; BGH, Urteil vom 06.03.1996 - VIII ZR 212/94, juris Tz. 21=NJW 1996, 2165).

  • VerfG Brandenburg, 17.06.2016 - VfGBbg 95/15

    Zwangsvollstreckung; Vollstreckungsabwehrklage; Notwegerecht; Ersatzweg;

    Allerdings hat der Bundesgerichtshof wiederholt angenommen, einer umfassend gegen einen Vollstreckungstitel gerichteten, jedoch nur zum Teil begründeten Vollstreckungsabwehrklage sei teilweise stattzugeben, ohne dass es hierfür eines Hilfsantrages bedürfe (BGH NJW 1993, 1394, 1396; NJW-RR 1991, 759 f; NJW-RR 1987, 59 f; zustimmend etwa Herget, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 767 Rn. 21; Kindl, in: Saenger, ZPO, 6. Aufl., § 767 Rn. 15, 25).
  • OLG Stuttgart, 04.02.2009 - 9 U 154/07

    Zwangsversteigerung: Widerspruch gegen den Teilungsplan durch den

    (1) Darlegungs- und beweisbelastet dafür, dass die Voraussetzungen für einen ausreichend hohen Übererlös vorliegend gegeben sind, ist der Sicherungsgeber bzw. sein Rechtsnachfolger, hier somit der Beklagte (BGHZ 109, 197; BGH WM 1991, 668; BGH WM 1992, 566).
  • BGH, 16.07.2008 - IV ZR 309/07

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage

  • OLG Brandenburg, 21.06.2007 - 5 U 40/06

    Vollstreckungsgegenklage: Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer

  • BGH, 17.12.1996 - XI ZR 41/96

    Annahme einer Beweislastumkehr aus Billigkeitsgründen

  • OLG Frankfurt, 11.06.2014 - 23 W 27/14

    Berechtigung einer Vorfälligkeitsentschädigung

  • OLG Saarbrücken, 26.11.2002 - 4 U 46/02

    Zur Frage, ob die verspätete Zustellung eines Pfändungs- und

  • KG, 20.10.2017 - 4 U 90/15

    Wirksamkeit der Erweiterung einer Grundschuldsicherung in der Insolvenz

  • OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 4/11

    Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde in Grundschuld: Abwehrklage des

  • OLG Köln, 23.10.2007 - 4 U 5/07
  • OLG Zweibrücken, 26.11.1998 - 4 U 43/98

    Fehlende Darlegung und fehlender Beweis einer Valutierung;

  • BGH, 13.03.1991 - VII ZR 34/90

    Vollstreckungsgegenklage des Leasingnehmers gegen Zwangsvollstreckung wegen

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