Rechtsprechung
   OLG München, 09.07.1992 - 6 U 5584/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6551
OLG München, 09.07.1992 - 6 U 5584/91 (https://dejure.org/1992,6551)
OLG München, Entscheidung vom 09.07.1992 - 6 U 5584/91 (https://dejure.org/1992,6551)
OLG München, Entscheidung vom 09. Juli 1992 - 6 U 5584/91 (https://dejure.org/1992,6551)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,6551) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZIP 1993, 135
  • WM 1993, 434
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 09.11.2006 - IX ZR 133/05

    Rechte des Grundschuldgläubigers in der Insolvenz des Grundstückseigentümers;

    In der Rechtsprechung wurde wiederholt eine Verwertungsvereinbarung der von der Beklagten behaupteten Art anerkannt (RGZ 35, 118, 120 ff; OLG München WM 1993, 434, 435 f).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 288/98

    Umfang der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Konkursverwalters

    Die Vereinbarung einer solchen "stillen Zwangsverwaltung" hält sich im Rahmen der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Konkursverwalters (§ 6 KO) und ist rechtswirksam (vgl. RGZ 35, 118, 120 f; RG JW 1915, 709, 710; OLG München WM 1993, 434, 435 f mit zust. Anm. Hess WuB VI B. § 21 KO 1.93; Kilger/K. Schmidt, Insolvenzgesetze 17. Aufl. § 4 KO Anm. 2, § 21 KO Anm. 4).
  • LG Münster, 18.03.2004 - 4 O 654/02

    Anspruch auf Rückzahlung von Mieteinnahmen im Wege der Insolvenzanfechtung;

    Für die Realisierung eines Absonderungsrechts ist es ausreichend, dass eine Vereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Absonderungsberechtigten besteht, wonach ohne formelle Durchführung des Zwangsverwaltungsverfahrens vom Insolvenzverwalter laufend Beträge zur Befriedigung aus Nutzungen an den Berechtigten abgeführt werden (vgl. OLG München, WM 93, 434 (435)).
  • LG Stendal, 07.02.2005 - 21 O 293/04

    Massezugehörigkeit der nach Insolvenzeröffnung auf dem Konto des Schuldners

    Mit Blick darauf, dass der Grundpfandgläubiger gemäß §§ 1123, 1124 BGB vorgehen könnte, sind derartige Vereinbarungen, die zum gleichen Ziel und zur Kosteneinsparung zu Gunsten der Insolvenzmasse führen, zulässig (OLG München WM 1993, 434 [OLG München 09.07.1992 - 6 U 5584/91] ; Eckardt, Münchener Kommentar, Insolvenzordnung, § 110 Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht