Rechtsprechung
   OLG Celle, 16.02.1994 - 3 U 84/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,20243
OLG Celle, 16.02.1994 - 3 U 84/93 (https://dejure.org/1994,20243)
OLG Celle, Entscheidung vom 16.02.1994 - 3 U 84/93 (https://dejure.org/1994,20243)
OLG Celle, Entscheidung vom 16. Februar 1994 - 3 U 84/93 (https://dejure.org/1994,20243)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,20243) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 1994, 1069
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 26.02.1999 - 29 U 130/97
    Deshalb wird beim Sparbrief ganz überwiegend angenommen, daß der benannte Gläubiger auch der Inhaber ist (OLG Hamm - 11.ZS - EWiR § 328 BGB 1/87 S.547 [Zotz]; OLG Hamm - 31.ZS - WM 1991, 984; OLG Celle WM 1994, 1069; MünchKomm-Gottwald, § 328 Rz,45; Palandt/Heinrichs, § 328 Rz.9).

    b) Die Schenkung ist wirksam, weil der Mangel der nach § 518 Abs. 1 BGB erforderlichen notariellen Beurkundung durch Vollzug geheilt worden ist, und zwar schon mit der Ausstellung des Sparbriefes; die Einbehaltung der Urkunde durch den Kläger steht dem nicht entgegen (OLG Hamm, EWiR § 328 BGB 1/87 S.547 [Zotz]; OLG Celle WM 1994, 1069).

  • OLG Bamberg, 07.10.2005 - 6 U 18/05

    Anlegen von Sparbüchern durch die Eltern auf den Namen eines minderjährigen

    Dem Umstand, dass das Sparbuch im Besitz der Eltern verbleibt, kommt bei einem minderjährigen Kind keine indizielle Bedeutung dafür zu, dass die Eltern Forderungsinhaber bleiben (OLG Celle, WM 1994, 1069; OLG Hamm, FamRZ 2001, 158).
  • OLG Hamm, 27.04.1999 - 29 U 177/98

    Herausgabe des Kindesvermögens - Rechenschaftspflicht der Eltern - Ausnahmen

    Nach verbreiteter und vom Senat geteilter Auffassung ist bei Sparbriefen, denen die hier zum Teil in Frage stehenden Sparkassenbriefe gleichzusetzen sind, der in der Urkunde benannte Gläubiger im Zweifel auch der Inhaber (Senatsurteil vom 26.2.1999 - 29 U 130/97; ebenso OLG Hamm - 11.ZS - EWiR § 328 BGB 1/87 S.547 [Zotz]; OLG Hamm - 31.ZS - WM 1991, 984; OLG Celle WM 1994, 1069; MünchKomm-Gottwald, § 328 Rz,45; Palandt/Heinrichs, § 328 Rz.9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht