Rechtsprechung
   BGH, 04.03.1994 - V ZR 241/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1131
BGH, 04.03.1994 - V ZR 241/92 (https://dejure.org/1994,1131)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1994 - V ZR 241/92 (https://dejure.org/1994,1131)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1994 - V ZR 241/92 (https://dejure.org/1994,1131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Wohnungsgrundbuch; Grundstückskaufvertrag; Wohnungseigentumskaufvertrag; Beurkundung; Eintragungsbewilligung, Teilungserklärung; Wohnungskauf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 313, 415; WEG § 4 Abs. 3
    Bezeichnung von Wohnungseigentum in einem notariellen Kaufvertrag; Bezeichnung zu übernehmender Verbindlichkeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kauf von Wohnungseigentum

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 313, 415; WEG § 4 Abs. 3
    Kauf einer Eigentumswohnung: Bezeichnung durch Angabe des betreffenden Wohnungsgrundbuchs ausreichend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nicht alles muß beurkundet werden (IBR 1994, 438)

Papierfundstellen

  • BGHZ 125, 235
  • NJW 1994, 1347
  • ZIP 1994, 888
  • MDR 1994, 579
  • DNotZ 1994, 476
  • WM 1994, 1078
  • DB 1994, 1615
  • JR 1994, 509
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.1968 - V ZR 58/65

    Nichtigkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück - Ordnungsgemäße Beurkundung

    Auszug aus BGH, 04.03.1994 - V ZR 241/92
    Anerkannt ist, daß beim Kauf eines Grundstücks die Bezeichnung der Grundbuchstelle genügt, an der es eingetragen ist (Senatsurt. v. 8. November 1968, V ZR 58/65, NJW 1969, 131, 132).
  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 99/77

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises - Voraussetzungen für eine vollständige

    Auszug aus BGH, 04.03.1994 - V ZR 241/92
    Demgemäß ist auch insoweit der Kaufgegenstand in der notariellen Urkunde durch die Bezeichnung des Wohnungsgrundbuches eindeutig bestimmt, ganz abgesehen davon, daß solche Einzelheiten über die Beschaffenheit des Sondereigentums ohnehin nur einen zusätzlichen Identifizierungsbehelf dargestellt hätten (vgl. Senatsurt. v. 23. Februar 1979, V ZR 99/77, NJW 1979, 1495).
  • BGH, 27.04.1979 - V ZR 175/77

    Beurkundungspflicht der Teilungserklärung

    Auszug aus BGH, 04.03.1994 - V ZR 241/92
    Nur unter der Voraussetzung, daß die Teilungerklärung noch nicht in das Grundbuch eingetragen ist und sich auf ihren Inhalt der Kaufvertrag in Erweiterung seiner Regelungen erstrecken soll, stellt sich die Frage der Mitbeurkundung (vgl. dazu Senatsurt. v. 27. April 1979, V ZR 175/77, NJW 1979, 1498).
  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 85/95

    Berufung auf mangelnde Form des Vertragseintritts in einen Grundstückskaufvertrag

    Sie bedurfte daher der Form des § 313 S. 1 BGB (RGZ 103, 154, 156; vgl. BGH, Urt. v. 11. Mai 1988, IVa ZR 305/86, NJW-RR 1988, 1196, 1197; Urt. v. 4. März 1994, V ZR 241/92, NJW 1994, 1347, 1348).
  • BGH, 04.12.2008 - III ZR 51/08

    Sorgfaltspflichten des Notars bei Beurkundung des Verkaufs einer

    Im notariellen Vertrag genügt zur Bezeichnung der Wohnung die Angabe des betreffenden Wohnungsgrundbuches (BGHZ 125, 235).
  • OLG Hamm, 24.07.2013 - 15 W 199/12

    Gerichtliche ersetzung der Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Veräußerung

    Bei einer Schuldübernahme muss deshalb der Inhalt der übernommenen Verpflichtung nicht mitbeurkundet werden (vgl. BGH NJW 1994, 1347, 1348; Winkler, BeurkG, 17. Aufl., § 9 Rdnr. 74).
  • OLG Brandenburg, 18.08.2021 - 6 U 159/18

    Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen Abberufung eines Geschäftsführers und

    Beurkundungsbedürftig ist in solchen Fällen nur die Begründung des neuen Rechtsverhältnisses, nicht aber der Inhalt eines den Hintergrund dafür bildenden Rechtsverhältnisses, denn dieses ist bereits festgelegt und wird durch das beurkundungsbedürftige Rechtsgeschäft inhaltlich nicht verändert (vgl. BGH, Urteil vom 04.03.1994 - V ZR 241/92, DNotZ 1994, 476, 478; KG, aaO; BeckOGK/Bord, Stand 01.07.2021, aaO Rn. 47.1 mwN).
  • BGH, 17.07.1998 - V ZR 191/97

    Umfang der Beurkundungspflicht bei Veräußerung eines Grundstücks mit bereits

    Die Rechtslage weist vielmehr Ähnlichkeit zur Übernahme von Verbindlichkeiten des Verkäufers aus einem anderen Schuldverhältnis auf (Senatsurt. v. 4. März 1994, V ZR 241/92, WM 1994, 1078, 1079), bei der sich die Vereinbarung der Vertragsparteien auf die Übernahme bestehender Verpflichtungen beschränkt und nicht die Begründung neuer Verpflichtungen zum Inhalt hat.
  • BGH, 28.02.1997 - V ZR 27/96

    Sachmängelgewährleistung des Verkäufers einer Eigentumswohnung wegen Fehlens

    Diese Angaben beinhalten eine hinreichend genaue Bezeichnung der Kaufsache (vgl. BGH, Urt. v. 4. März 1994, V ZR 241/92, N 1994, 1347).
  • BGH, 16.02.2000 - XII ZR 258/97

    Schriftformerfordernis bei Mietvertrag

    a) Zum Formerfordernis des § 313 BGB hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß der Inhalt einer vom Käufer im Grundstückskaufvertrag gemäß § 415 BGB übernommenen Verbindlichkeit des Verkäufers aus einem anderen Schuldverhältnis nicht mitbeurkundet zu werden braucht, weil die Vereinbarung der Kaufvertragsparteien sich insoweit auf die Übernahme schon rechtsgeschäftlich begründeter Verpflichtungen beschränkt und diese nicht erst festlegt (BGHZ 125, 235, 238; vgl. auch BGH, Urteil vom 17. Juli 1998 - V ZR 191/97 - BB 1998, 1866 f).
  • OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 4 U 170/05

    Haftung des Notars: Schadensersatzpflicht des Notars wegen Verletzung der Pflicht

    Demgemäß ist auch der Kaufgegenstand in der notariellen Urkunde durch die Bezeichnung des Wohnungsgrundbuches eindeutig bestimmt (BGH NJW 1994, 1347, zitiert nach Juris).
  • BayObLG, 25.09.1996 - 2Z BR 55/96

    Anspruch auf Auskunft bezüglich Mieteinnahmen und Nutzungsentschädigungen im

    Da es sich insoweit um zusätzliche Verpflichtungen handelt, die die Rechtsstellung der Antragsteller gegenüber der gesetzlichen Rechtslage nachteilig beeinflußte, und die übernommenen Verpflichtungen nicht als Inhalt des Sondereigentums im Grundbuch eingetragen waren, bedurfte der Kaufvertrag hinsichtlich dieser zusätzlich übernommenen Verpflichtungen und nicht nur hinsichtlich der Erklärung ihrer Übernahme der notariellen Beurkundung (BGHZ 74, 346 ff.; 125, 235, 237 f.; BGH NJW 1979, 1498 f.).
  • OLG Stuttgart, 24.03.1997 - 8 W 24/94

    Geschäftswert bei Kaufvertrag mitÜbernahme von Verpflichtungen aus Mietvertrag

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Frankfurt, 22.02.2006 - 19 O 105/04

    Notar muss eine von den Beteiligten vorgelegte Kopie des Wohnungsplans auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht