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   BGH, 01.07.1994 - BLw 103/93   

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https://dejure.org/1994,1042
BGH, 01.07.1994 - BLw 103/93 (https://dejure.org/1994,1042)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1994 - BLw 103/93 (https://dejure.org/1994,1042)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1994 - BLw 103/93 (https://dejure.org/1994,1042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    Ansprüche der Mitglieder einer LPG auf Vermögensaufteilung

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1219
  • MDR 1995, 429
  • WM 1994, 1765
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08

    Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung

    Der Auskunftsanspruch dient dazu, dem Mitglied eine Berechnung seines Anteils am Liquidationserlös zu ermöglichen, der nach § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG dem nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zu berechnenden Wert seiner Beteiligung am Eigenkapital der aufgelösten LPG entsprechen muss (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, VIZ 1995, 102, 103; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, aaO).
  • OLG Naumburg, 12.11.2001 - 2 Ww 34/01

    Vermögensaufteilung bei Auflösung und Abwicklung einer LPG

    Im Fall der Auflösung und Abwicklung einer LPG erfolgt die Vermögensaufteilung zwar nach dem Maßstab des § 44 Abs. 1 LwAnpG (vgl. BGH, Beschl. v. 01.07.1994, Az: BLw 103/93, AgrarR 1994, 365, 366), nicht jedoch nach der Liquidationseröffnungsbilanz (§§ 89, 33 Abs. 1 GenG), die der Liquidator sofort bei Beginn der Liquidation aufzustellen hat, sondern nach dem Eigenkapital, das nach Tilgung oder Deckung aller Schulden übrig bleibt.

    Deshalb erfolgt im Fall der Auflösung und Abwicklung der LPG die Vermögensaufteilung zwar nach dem Maßstab des § 44 Abs. 1 LwAnpG (vgl. BGH, Beschl. v. 01.07.1994, Az: BLw 103/93, AgrarR 1994, 365, 366), nicht jedoch nach der Liquidationseröffnungsbilanz (§§ 89, 33 Abs. 1 GenG), die der Liquidator sofort bei Beginn der Liquidation aufzustellen hat (vgl. OLG Jena, Beschl. v. 24.03.1999, 6 W 1/99, AgrarR 2000, 345, 346), sondern nach dem Eigenkapital, das nach Tilgung oder Deckung aller Schulden übrig bleibt.

    Dieser Anspruch setzt aber die vorherige Tilgung oder Deckung der Schulden voraus (vgl. BGH, Beschl. v. 1. Juli 1994 - BLw 103/93, ZIP 1994, 1219).

    Vor Abschluss der Liquidation kann er keine Zahlung verlangen, sondern nur die Feststellung, mit welchem Anteil er an dem späteren Liquidationserlös zu beteiligen sein wird (vgl. BGH, Beschl. v. 08.12.1997, Az: II ZR 217/96, AgrarR 1998, 345 f, und Beschl. v. 01.07.1994, BLw 103/93, AgrarR 1994, 365).

  • BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08

    Auskunfts- und Einsichtsrecht eines Mitglieds einer Landwirtschaftlichen

    Für den Grund des Anspruchs ergebe sich das aus zwei - von dem Beschwerdegericht auszugsweise wörtlich zitierten - Beschlüssen des Senats (Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, ZIP 1994, 1219 und Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, ZIP 1998, 1126).

    Dass die Antragsteller, die Mitglieder der sich in Liquidation befindlichen Antragsgegnerin sind, bereits jetzt einen fälligen Anspruch auf Auszahlung ihres Anteils an einem zu verteilenden Vermögen (§ 42 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 91 Abs. 2 GenG) haben, was die Tilgung oder Deckung der Schulden voraussetzte (dazu: Senat , Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, AgrarR 1994, 365), ist nämlich weder vorgetragen noch ersichtlich.

  • BGH, 06.10.2005 - BLw 7/05

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im landwirtschaftsgerichtlichen Verfahren

    Weiter vertritt der Antragsteller die Ansicht, dass die angefochtene Entscheidung auch von dem Senatsbeschluss vom 1. Juli 1994 (BLw 103/93, AgraR 1994, 365) abweicht, weil das Beschwerdegericht weitergehende Ansprüche, etwa auf Zahlung, wegen der noch nicht feststehenden Höhe des verteilbaren Eigenkapitals verneine.

    Im Übrigen ist auch diese Ansicht des Antragstellers unverständlich, weil das Berufungsgericht seiner Entscheidung zu Recht den von dem Antragsteller aufgezeigten Rechtssatz in dem Senatsbeschluss vom 1. Juli 1994 (aaO) zugrunde legt.

  • BGH, 17.02.2011 - IX ZB 268/08

    Gesamtvollstreckungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Anordnung einer

    Es kann daher offen bleiben, ob der Schuldnerin das Rechtsschutzbedürfnis zur Einlegung der sofortigen Beschwerde ermangelt hat, weil die Schuldnerin den streitigen Mittelzufluss auch im genossenschaftlichen Liquidationsverfahren nach § 90 Abs. 1 GenG, § 42 Abs. 1 Satz 1, § 69 Abs. 3 Satz 4 LwAnpG in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 20. Dezember 1991 (BGBl. I, S. 2312) vollständig zur Befriedigung der Gläubiger verwenden müsste (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 1994 - BLw 103/93, WM 1994, 1765; Urteil vom 2. Juli 1996 - IX ZR 157/95, WM 1996, 1681, 1682; Urteil vom 17. Mai 1999 - II ZR 76/98, BGHZ 141, 372, 374 ff).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Der Auskunftsanspruch dient dazu, dem Mitglied eine Berechnung seines Anteils am Liquidationserlös zu ermöglichen, der nach §§ 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG dem nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zu berechnenden Wert seiner Beteiligung am Eigenkapital der aufgelösten LPG entsprechen muss (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, VIZ 1995, 102, 103; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, aaO).
  • BGH, 28.11.2008 - II ZR 334/02
    Der Auskunftsanspruch dient dazu, dem Mitglied eine Berechnung seines Anteils am Liquidationserlös zu ermöglichen, der nach § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG dem nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zu berechnenden Wert seiner Beteiligung am Eigenkapital der aufgelösten LPG entsprechen muss (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, VIZ 1995, 102, 103; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, aaO).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 8/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Der Auskunftsanspruch dient dazu, dem Mitglied eine Berechnung seines Anteils am Liquidationserlös zu ermöglichen, der nach § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG dem nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zu berechnenden Wert seiner Beteiligung am Eigenkapital der aufgelösten LPG entsprechen muss (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, VIZ 1995, 102, 103; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, aaO).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 9/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Der Auskunftsanspruch dient dazu, dem Mitglied eine Berechnung seines Anteils am Liquidationserlös zu ermöglichen, der nach § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG dem nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zu berechnenden Wert seiner Beteiligung am Eigenkapital der aufgelösten LPG entsprechen muss (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, VIZ 1995, 102, 103; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, aaO).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 5/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Der Auskunftsanspruch dient dazu, dem Mitglied eine Berechnung seines Anteils am Liquidationserlös zu ermöglichen, der nach § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG dem nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zu berechnenden Wert seiner Beteiligung am Eigenkapital der aufgelösten LPG entsprechen muss (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, VIZ 1995, 102, 103; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, aaO).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 6/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

  • BGH, 08.12.1997 - II ZR 217/96

    Abfindungsansprüche von Mitgliedern einer ehemaligen, einem VEG angeschlossenen

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 41/97

    Rechte des Mitglieds einer LPG im Liquidationsverfahren

  • KG, 22.10.2008 - 8 WLw 1/08
  • BGH, 02.07.1996 - IX ZR 157/95

    Auszahlung des Vermögens einer LPG an die Genossenschaftsmitglieder; Rechtsnatur

  • BGH, 31.01.2002 - BLw 35/01

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 1/98

    Abfindungsanspruch eines Erbenmitglieds

  • OLG Naumburg, 29.08.2001 - 2 Ww 48/00

    Anspruch eines LPG -Mitglieds auf Mindestvergütung für die Bodennutzung nach dem

  • OLG Brandenburg, 30.08.2001 - 5 W (Lw) 140/00

    Zu den Ansprüchen aus § 44 LwAnpG und ihrer Vererblichkeit

  • OLG Naumburg, 19.11.1999 - 2 Ww 46/99

    Mitgliedschaft einer Erbengemeinschaft in einer LPG; Entscheidung des

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