Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.11.1993

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   BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93   

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BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93 (https://dejure.org/1993,813)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1993 - BLw 39/93 (https://dejure.org/1993,813)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1993 - BLw 39/93 (https://dejure.org/1993,813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Errechnung von Anteilen am Vermögen der Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG) - Pauschalierung der Abfindung ausscheidender Mitglieder - Auszahlung eingebrachter Inventarbeiträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 44 Abs. 1
    Abfindungsanspruch eines LPG -Mitglieds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1154
  • WM 1994, 26
  • WM 1994, 260
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 34/93

    Unwirksamer Ausschluß von Rückerstattungsansprüchen - Verfassungsmäßigkeit echter

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93
    Aus diesem Grund kann die LPG den Abfindungsanspruch weder ausschließen (vgl. Senatsbeschl. v. 9. Juni 1993, BLw 34/93, WM 1993, 1760) noch der Höhe nach abstrakt oder konkret niedriger bemessen, als es das Gesetz zuläßt.

    Der Beschluß Nr. 3 verletzt § 44 Abs. 2 LwAnpG in der bei Beschlußfassung geltenden (alten) Fassung, so daß die durch § 51 a Abs. 1 LwAnpG n.F. angeordnete rückwirkende Anwendung von § 44 Abs. 1 LwAnpG n.F. verfassungsrechtlich selbst dann keinen Bedenken begegnet, wenn der Beschluß den Beteiligten zu 1 günstiger stellte, als die Neufassung der gesetzlichen Regelung, wie die Beteiligte zu 2 dies behauptet hat (vgl. Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 23/92, AgrarR 1993, 89 und v. 9. Juni 1993, BLw 34/93, a.a.O.).

    Die in §§ 44 Abs. 2, 49 LwAnpG a.F. festgelegten Kriterien für die Bemessung der Abfindung galten, wie der Senat bereits entschieden hat (Beschl. v. 9. Juni 1993, BLw 34/93, a.a.O.), nicht nur für Wiedereinrichter, sondern für alle ausscheidenden Mitglieder.

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 23/92

    Zulässige Rückwirkung bei Abfindungsanspruch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93
    Die Neuregelung enthält nur eine den Entscheidungsspielraum der LPG einengende Konkretisierung des alten Tatbestandes (Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 23/92, NJW 1993, 856).

    Der Beschluß Nr. 3 verletzt § 44 Abs. 2 LwAnpG in der bei Beschlußfassung geltenden (alten) Fassung, so daß die durch § 51 a Abs. 1 LwAnpG n.F. angeordnete rückwirkende Anwendung von § 44 Abs. 1 LwAnpG n.F. verfassungsrechtlich selbst dann keinen Bedenken begegnet, wenn der Beschluß den Beteiligten zu 1 günstiger stellte, als die Neufassung der gesetzlichen Regelung, wie die Beteiligte zu 2 dies behauptet hat (vgl. Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, BLw 23/92, AgrarR 1993, 89 und v. 9. Juni 1993, BLw 34/93, a.a.O.).

  • BGH, 07.04.1983 - IX ZR 24/82

    Ehelichkeitsanfechtung bei heterologer künstlicher Samenübertragung

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93
    Ebenso wie es nicht gegen Treu und Glauben verstößt, wenn eine Partei sich nachträglich auf die Unwirksamkeit einer von ihr abgegebenen Willenserklärung beruft (BGHZ 87, 169, 177) [BGH 07.04.1983 - IX ZR 24/82], kann auch die Zustimmung zu einem gesetzwidrigen Beschluß der Vollversammlung nicht auf dem Umweg über den Einwand des Rechtsmißbrauchs zur Bindung an den Beschluß und damit zum Verlust eines gesetzlichen Anspruchs führen.
  • BGH, 29.10.1981 - IX ZR 92/80

    Umfang der Auskunftspflicht

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93
    Denn die Abwicklung des Mitgliedschaftsverhältnisses bringt es mit sich, daß das ausscheidende oder ausgeschiedene Mitglied entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Abfindungsanspruchs im Unklaren und deshalb auf die Auskunft der abfindungsverpflichteten Genossenschaft oder Gesellschaft angewiesen ist, während diese die Auskunft unschwer erteilen kann und dadurch nicht unbillig belastet wird (vgl. BGHZ 55, 201, 203 [BGH 20.01.1971 - VIII ZR 251/69]; 61, 180, 184; 81, 21, 24 [BGH 04.06.1981 - III ZR 31/80]; 82, 132, 137; 95, 285, 287) [BGH 13.06.1985 - I ZR 35/83].
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93

    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Abfindungsanspruch

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93
    Zutreffend ist zwar, daß das ausscheidende oder ausgeschiedene, abfindungsberechtigte Mitglied über seinen Abfindungsanspruch im Rahmen einer Individualvereinbarung disponieren und ggf. auf ihn verzichten kann (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 57/93, zur Veröffentlichung bestimmt; Schweizer/Thöne, Recht der landwirtschaftlichen Betriebe 1993, S. 82).
  • BGH, 27.06.1973 - IV ZR 50/72

    Auskunftsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den Beschenkten

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93
    Denn die Abwicklung des Mitgliedschaftsverhältnisses bringt es mit sich, daß das ausscheidende oder ausgeschiedene Mitglied entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Abfindungsanspruchs im Unklaren und deshalb auf die Auskunft der abfindungsverpflichteten Genossenschaft oder Gesellschaft angewiesen ist, während diese die Auskunft unschwer erteilen kann und dadurch nicht unbillig belastet wird (vgl. BGHZ 55, 201, 203 [BGH 20.01.1971 - VIII ZR 251/69]; 61, 180, 184; 81, 21, 24 [BGH 04.06.1981 - III ZR 31/80]; 82, 132, 137; 95, 285, 287) [BGH 13.06.1985 - I ZR 35/83].
  • BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 251/69

    Bucheinsicht und Offenbarungseid

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93
    Denn die Abwicklung des Mitgliedschaftsverhältnisses bringt es mit sich, daß das ausscheidende oder ausgeschiedene Mitglied entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Abfindungsanspruchs im Unklaren und deshalb auf die Auskunft der abfindungsverpflichteten Genossenschaft oder Gesellschaft angewiesen ist, während diese die Auskunft unschwer erteilen kann und dadurch nicht unbillig belastet wird (vgl. BGHZ 55, 201, 203 [BGH 20.01.1971 - VIII ZR 251/69]; 61, 180, 184; 81, 21, 24 [BGH 04.06.1981 - III ZR 31/80]; 82, 132, 137; 95, 285, 287) [BGH 13.06.1985 - I ZR 35/83].
  • BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83

    GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93
    Denn die Abwicklung des Mitgliedschaftsverhältnisses bringt es mit sich, daß das ausscheidende oder ausgeschiedene Mitglied entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Abfindungsanspruchs im Unklaren und deshalb auf die Auskunft der abfindungsverpflichteten Genossenschaft oder Gesellschaft angewiesen ist, während diese die Auskunft unschwer erteilen kann und dadurch nicht unbillig belastet wird (vgl. BGHZ 55, 201, 203 [BGH 20.01.1971 - VIII ZR 251/69]; 61, 180, 184; 81, 21, 24 [BGH 04.06.1981 - III ZR 31/80]; 82, 132, 137; 95, 285, 287) [BGH 13.06.1985 - I ZR 35/83].
  • BGH, 04.06.1981 - III ZR 31/80

    Amtshaftung einer kassenärztlichen Vereinigung

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93
    Denn die Abwicklung des Mitgliedschaftsverhältnisses bringt es mit sich, daß das ausscheidende oder ausgeschiedene Mitglied entschuldbar über das Bestehen und den Umfang seines Abfindungsanspruchs im Unklaren und deshalb auf die Auskunft der abfindungsverpflichteten Genossenschaft oder Gesellschaft angewiesen ist, während diese die Auskunft unschwer erteilen kann und dadurch nicht unbillig belastet wird (vgl. BGHZ 55, 201, 203 [BGH 20.01.1971 - VIII ZR 251/69]; 61, 180, 184; 81, 21, 24 [BGH 04.06.1981 - III ZR 31/80]; 82, 132, 137; 95, 285, 287) [BGH 13.06.1985 - I ZR 35/83].
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/92

    Rechte des ausscheidenden Mitglieds zur Ermittlung eines Abfindungsanspruchs;

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 39/93
    Steht dem Beteiligten zu 1 nach alledem ein Abfindungsanspruch nach Maßgabe des § 44 Abs. 1 LwAnpG n.F. zu, so kann er auch umfassend Auskunft und Einsicht in die maßgeblichen Unterlagen der Genossenschaft, insbesondere deren Bilanzen verlangen (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 57/92, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Brandenburg, 10.04.1997 - 5 W 90/96

    Ansprüche auf Abfindung gemäß §§ 51a, 44 Landwirtschaftsanpassungsgesetz

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  • BGH, 22.02.1994 - BLw 89/93

    Aufteilung des Vermögens einer LPG

    Der Beschluß der Mitgliedervollversammlung war daher insoweit wegen Verstoßes gegen zwingendes Recht (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 39/93, zur Veröffentlichung bestimmt) unwirksam.

    Die Mitgliedervollversammlung einer LPG hat im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nur insoweit einen Ermessens- und Entscheidungsspielraum, als ihn das Gesetz ihr einräumt (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 39/93, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 19.03.1998 - BLw 55/97

    Begriff des Abweichungsfalls

    Der Rechtsbeschwerde läßt sich nur mittelbar entnehmen, daß sie eine Abweichung zum Senatsbeschluß vom 24. November 1993, BLw 39/93 (WM 1994, 260) geltend machen will.

    Diese Rechtsfrage hat mit den im Senatsbeschluß vom 24. November 1993, BLw 39/93 behandelten Rechtsfragen (Beschneidung von Abfindungsansprüchen durch Vollversammlungsbeschluß) nichts zu tun.

  • BGH, 02.07.1996 - IX ZR 157/95

    Auszahlung des Vermögens einer LPG an die Genossenschaftsmitglieder; Rechtsnatur

    Die in § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG in der Fassung vom 3. Juli 1991 (n.F.) enthaltene Verweisung auf die die Bemessung des Abfindungsguthabens eines ausscheidenden Genossen regelnde, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingende (BGH, Beschl. v. 24. November 1993 - BLw 39/93, AgrarR 1994, 156, 157) Vorschrift des § 44 LwAnpG fehlte in der ursprünglichen Fassung jener Bestimmung.
  • BGH, 23.10.1998 - BLw 19/98

    Risiko der Richtigkeit einer Bilanz

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats können die Beteiligten in den Grenzen der Privatautonomie sowohl über das Ausscheiden als auch über die dem Mitglied zustehende Abfindung eine Vereinbarung treffen (u.a. Senatsbeschlüsse v. 24. November 1993, BLw 39/93, WM 1994, 26o, 261 m. Anm. Buchele EWiR 1994, 481; v. 1. Juli 1994, BLw 110/93, WM 1994, 1766, 1767 m. Anm. Schweizer, EWiR 1994, 957).
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 110/93

    Bindung an eine Abfindungsvereinbarung im Rahmen der Auseinandersetzung einer LPG

    Nach der Senatsrechtsprechung (vgl. dazu Senatsbeschlüsse v. 24. November 1993, BLw 29/93, WM 1994, 260 und BLw 39/93, WM 1994, 260, 261) können die gesetzlichen Abfindungsansprüche zwar nicht durch organschaftlichen Willensbildungsakt beschränkt werden (Senatsbeschlüsse aaO.), eine individuelle Vereinbarung hierüber ist jedoch zulässig.
  • BGH, 24.07.2003 - BLw 8/03

    Begriff des Abweichungsfalls

    Vielmehr hält sie die angefochtene Entscheidung, die sich hinsichtlich der Verpflichtung zur Berechnung des Beteiligungswertes ausdrücklich auf den Senatsbeschluß vom 24. November 1993 (BLw 39/93, WM 1994, 260) stützt, für rechtsfehlerhaft.
  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 W (Lw) 21/05

    Landwirtschaftsrecht: Umfang des Auskunftsanspruchs im Rahmen der Ermittlung

    Zur Klärung der Frage, ob eine unzureichende Beteiligung am neuen Unternehmen durch eine bare Zuzahlung nach § 28 Abs. 2 LwAnpG aufzustocken ist, besteht nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ein umfassendes Auskunfts- und Einsichtsrecht in die für den Barzuzahlungsanspruch maßgeblichen Unterlagen, das entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin auch die Mitteilung zur Höhe eines solchen Anspruchs (= Berechnung) einschließt (BGH VIZ 1994, 132; BGH Beschluss vom 24. Juli 2003, Az. BLw 8/03).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93

    Bewertung der Inventarbeiträge in der Vermögensauseinandersetzung einer LPG;

    Ein hiervon abweichender Beschluß der Mitgliedervollversammlung wäre daher nichtig (vgl. Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 39/93, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Naumburg, 12.09.2001 - 2 Ww 43/00

    Landwirtschaftsanpassungsgesetz - formularmäßige Abfindungsvereinbarungen - keine

    c) Eine einvernehmliche Regelung, durch die die Ansprüche eines ehemaligen LPG-Mitgliedes nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz - auch erheblich - eingeschränkt werden, können die Beteiligten nach der Rechtsprechung des BGH in den Grenzen der Privatautonomie treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24.11.1993, BLw 39/93, WM 1994, 260, 261; vom 01.07.1994, BLw 110/93, WM 1994, 1766, 1767; 23.10.1998, BLw 20/98).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 5 W (Lw) 4/05

    LPG-Umstrukturierung: Auskunft über den Abfindungsanspruch eines ausgeschiedenen

  • OLG Brandenburg, 03.11.2005 - 5 W (Lw) 10/05

    Anspruch eines aus einer LPG bei formwechselnder Umwandlung ausgeschiedenen

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 20/98

    Zulässigkeit einer Vereinbarung über die dem ausscheidenden Mitglied einer LPG

  • BGH, 23.10.1998 - BLw 21/98

    Zulässigkeit einer Vereinbarung über die dem ausscheidenden Mitglied einer LPG

  • BGH, 06.11.1997 - BLw 20/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 5 W (Lw) 172/00

    Anspruch auf bare Zuzahlung eines in der umgewandelten, eingetragenen

  • OLG Dresden, 30.04.2001 - WLw 1468/00

    Ausscheiden aus LPG - weitgehender Verzicht auf Ansprüche - Sittenwidrigkeit

  • OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 5 W Lw 4/05

    Kein Auskunftsanspruch bei Verjährung des Abfindungsanspruches eines

  • OLG Brandenburg, 30.08.2001 - 5 W (Lw) 140/00

    Zu den Ansprüchen aus § 44 LwAnpG und ihrer Vererblichkeit

  • BGH, 06.11.1997 - BLw 22/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 06.11.1997 - BLw 21/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 06.11.1997 - BLw 24/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 06.11.1997 - BLw 25/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • OLG Brandenburg, 03.11.2005 - 5 W Lw 10/05

    Relevanter Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs auf bare Zuzahlung nach § 3b

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 37/94

    Möglichkeit der Einschränkung des Anspruchs auf Ersatz des Wertes der

  • BGH, 06.11.1997 - BLw 23/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • OLG Dresden, 28.02.2001 - WLw 1313/00

    Einbringungsvertrag zum Zwecke des Vollzuges der beschlossenen Umstrukturierung

  • OLG Brandenburg, 29.03.2007 - 5 W Lw 21/05

    Anspruch auf Auskunft der Beteiligung einer Erblasserin an einer LPG zur

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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1993 - BLw 29/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1727
BGH, 24.11.1993 - BLw 29/93 (https://dejure.org/1993,1727)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1993 - BLw 29/93 (https://dejure.org/1993,1727)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1993 - BLw 29/93 (https://dejure.org/1993,1727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 1256
  • WM 1994, 260
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.1993 - BLw 18/93

    Vermögensaufteilung bei Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 29/93
    Die Ansicht des Landwirtschaftsgerichts, der von dem Erblasser durch Sachleistungen erbrachte Fondsausgleich sei eine dem Inventarbeitrag gleichstehende Leistung im Sinn des § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG n.F. und sei deshalb bei der Berechnung des dem Beteiligten zu 1 gemäß § 51 a Abs. 2 LwAnpG n.F. zustehenden Abfindungsanspruch nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 LwAnpG n.F. zu berücksichtigen, entspricht der von jeher herrschenden Meinung (vgl. Senatsbeschlüsse v. 4. Dezember 1992, AgrarR 1993, 85 und v. 9. Juni 1993, BLw 18/93, NJW 1993, 2110; Krüger, AgrarR 1991, 265, 266; Schramm, EWiR 1993, 281; Lachmann, AgrarR 1993, 97, 100; Schweizer, ZiP 1993, 580 f).
  • BGH, 09.06.1993 - BLw 34/93

    Unwirksamer Ausschluß von Rückerstattungsansprüchen - Verfassungsmäßigkeit echter

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 29/93
    Dementsprechend hat der Senat bereits durch Beschluß vom 9. Juni 1993 (BLw 34/93, WM 1993, 273 [BGH 12.11.1992 - IX ZR 236/91]) entschieden, daß ein Beschluß der Vollversammlung, der Abfindungsansprüche ehemaliger Mitglieder ausschließt, nichtig ist.
  • BGH, 12.11.1992 - IX ZR 236/91

    Benachteiligungsabsicht bei inkongruenter Deckung im Zusammenhang mit

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 29/93
    Dementsprechend hat der Senat bereits durch Beschluß vom 9. Juni 1993 (BLw 34/93, WM 1993, 273 [BGH 12.11.1992 - IX ZR 236/91]) entschieden, daß ein Beschluß der Vollversammlung, der Abfindungsansprüche ehemaliger Mitglieder ausschließt, nichtig ist.
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 37/94

    Möglichkeit der Einschränkung des Anspruchs auf Ersatz des Wertes der

    Dem Anspruch steht auch nicht entgegen, daß der Antragsteller nach Erklärung, aber vor Wirksamwerden der Kündigung noch am 21. März 1991 an der Vollversammlung der LPG teilgenommen und der Umwandlung sowie den in diesem Zusammenhang über die Vermögenszuordnung gefaßten Beschlüssen zugestimmt hat (Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 39/93, WM 1994, 260).

    Ohne Erfolg wendet sich die Rechtsbeschwerde schließlich auch dagegen, daß das Landwirtschaftsgericht das zur Begleichung des Inventarbeitrags und des Fondsausgleichsbetrages eingebrachte - und von jeher von der ganz herrschenden Meinung für ersatzfähig gehaltene (vgl. Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 29/93, WM 1994, 260) - lebende und tote Inventar mit dem im Übernahmeprotokoll ausgewiesenen Wert im Verhältnis 1: 1 in Ansatz gebracht hat.

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 63/93

    Bewertung der Inventarbeiträge in der Vermögensauseinandersetzung einer LPG;

    Wäre das Inventar unter Außerachtlassung der Agrarpreiserhöhungen nicht zu den damals aktuellen Preisen bewertet worden, hätte der Bauer den Unterschied durch entsprechende Fondsausgleichsleistungen in Form von Geldzahlungen oder Sachbeiträgen (vgl. Senatsbeschl. v. 4. Dezember 1992, BLw 20/92, NJW 1993, 1207; v. 24. November 1993, BLw 29/93, zur Veröffentlichung bestimmt) begleichen müssen.
  • BGH, 11.02.1999 - BLw 62/98

    Darlegung eines Abweichungsfalls bei Bestätigung der angefochtenen Entscheidung

    Die von der Rechtsbeschwerde in Bezug genommenen Senatsentscheidungen (BGHZ 120, 349, 351; 123, 23, 24 f; Beschlüsse v. 24. November 1993, BLw 29/93, WM 1994, 260 = AgrarR 1994, 126; v. 22. Februar 1994, BLw 87/93, WM 1994, 1082 = AgrarR 1994, 201) sind hierzu nicht einschlägig.
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 110/93

    Bindung an eine Abfindungsvereinbarung im Rahmen der Auseinandersetzung einer LPG

    Nach der Senatsrechtsprechung (vgl. dazu Senatsbeschlüsse v. 24. November 1993, BLw 29/93, WM 1994, 260 und BLw 39/93, WM 1994, 260, 261) können die gesetzlichen Abfindungsansprüche zwar nicht durch organschaftlichen Willensbildungsakt beschränkt werden (Senatsbeschlüsse aaO.), eine individuelle Vereinbarung hierüber ist jedoch zulässig.
  • BGH, 30.06.1994 - BLw 80/93

    Beschränkung der Zulassung der Rechtsbeschwerde in den Beschlussgründen

    Die Zuerkennung der von dem Antragsteller seinerzeit durch lebendes Inventar erbrachten Beiträge entspricht von jeher der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. Senatsbeschl. v. 24. November 1993, BLw 29/93, WM 1994, 260) und hat mit der Erstattungsfähigkeit des von der LPG Typ I übernommenen anteiligen Fondsvermögens (BGHZ 120, 349; 123, 23) [BGH 09.06.1993 - BLw 18/93]nichts zu tun.
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