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   BayObLG, 21.10.1993 - 2Z BR 103/93   

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BayObLG, 21.10.1993 - 2Z BR 103/93 (https://dejure.org/1993,3685)
BayObLG, Entscheidung vom 21.10.1993 - 2Z BR 103/93 (https://dejure.org/1993,3685)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Oktober 1993 - 2Z BR 103/93 (https://dejure.org/1993,3685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines einberufenen Verwaltungsbeirats; Beeinträchtigung des Verwaltungsbeirats durch eine Gemeinschaftsordnung; Stillschweigendes Außer-Kraft-Setzen einer Gemeinschaftsordnung durch jahrelanges widersprüchliches Verhalten; Qualifizierung der Anfechtung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4, § 29 Abs. 1 Satz 1
    Bestellung eines Verwaltungsbeirats durch unangefochtenen Mehrheitsbeschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 338
  • WM 1994, 45
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus BayObLG, 21.10.1993 - 2Z BR 103/93
    Nach ganz überwiegender Ansicht wäre aber auch ein die Gemeinschaftsordnung abändernder Mehrheitsbeschluß, sofern er nicht gemäß § 23 Abs. 4 WEG angefochten und für ungültig erklärt wurde, wirksam (BGHZ 54, 65, 69; BayObLG NJW-RR 1993, 85 ; Demharter MittBayNot 1992, 138).
  • BayObLG, 02.04.1992 - 2Z BR 4/92

    Rechtsschutzbedürfnis bei Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses aufgrund eines

    Auszug aus BayObLG, 21.10.1993 - 2Z BR 103/93
    e) Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch einen Wohnungseigentümer kann im Einzelfall rechtsmißbräuchlich sein, so daß dem Wohnungseigentümer das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. BayObLGZ 1992, 79, 83).
  • BayObLG, 10.09.1992 - 2Z BR 74/92

    Überlassung einer Terrasse zum alleinigen Gebrauch eines Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 21.10.1993 - 2Z BR 103/93
    Nach ganz überwiegender Ansicht wäre aber auch ein die Gemeinschaftsordnung abändernder Mehrheitsbeschluß, sofern er nicht gemäß § 23 Abs. 4 WEG angefochten und für ungültig erklärt wurde, wirksam (BGHZ 54, 65, 69; BayObLG NJW-RR 1993, 85 ; Demharter MittBayNot 1992, 138).
  • OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 19 W 6/00

    Begriff des beherrschenden Einflusses; Rechtsstellung eines Minderheitsaktionärs

    Deshalb wird als betriebsneutral alles angesehen, was frei veräußert werden kann, ohne dass der eigentliche Unternehmenszweck berührt wird (vgl. Senat WM 1988, 1052, 1055; 1990, 1282, 1289; Bilda in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 305, Rdnr. 84; Aha AG 1997, 26, 35; Seetzen WM 1994, 45, 50).

    Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Literatur ist das nichtbetriebsnotwendige Vermögen mit dem am Stichtag erzielbaren Veräußerungserlös anzusetzen (vgl. Senat DB 1998, 1454, 1455; Bilda in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 305, Rdnr. 84; Seetzen WM 1994, 45, 50), wobei anerkannt ist, dass hierbei sowohl besondere Auswirkungen auf den Grundstücksmarkt (vgl. Senat DB 1998, 1454, 1455) als auch latente Ertragssteuern als Veräußerungskosten wertmindernd in Abzug zu bringen sind (vgl. Senat AG 2002, 398, 401).

    Es kommt deshalb für den Basiszins auf die aus der Sicht des Stichtags auf Dauer zu erzielende Rendite öffentlicher Anleihen an und nicht auf die am Stichtag aktuelle Rendite (vgl. OLG Düsseldorf, WM 1988, 1052, 1058/1059; WM 1990, 1282, 1286 f.; AG 1992, 200, 203; DB 1999, 681, 683; BayObLG AG 1996, 127, 129; LG Mannheim AG 2000, 85, 86; Seetzen WM 1994, 45, 48; Aha AG 1997, 26, 32; Bilda in Münchener Kommentar zum Aktiengesetz, 2. Aufl., § 305, Rdnr. 78; so auch IDW-Standards S 1, Teilziffer 121).

    Hierdurch soll der Erfahrung Rechnung getragen werden, dass die Anlage von Kapital in einem Unternehmen regelmäßig größeren Risiken ausgesetzt ist als die Anlage in festverzinslichen Anleihen der öffentlichen Hand (vgl. Senat WM 1990, 1282, 1288; AG 1995, 85, 87; AG 2002, 398, 401 f.; BayObLG AG 1996, 127, 129; vgl. auch IDW S 1, Teilziff. 94 ff.; Aha AG 1997, 26, 33; Seetzen WM 1994, 45, 49).

  • OLG Düsseldorf, 31.01.2003 - 19 W 9/00

    Ermittlung des Börsenwertes einer einzugliedernden Aktiengesellschaft

    In der Rechtsprechung ist bisher in der Regel ein Satz von 7, 5 bis 8% angenommen worden (Senat, WM 1988, 1052, 1058; Senat, AG 1991, 196; Senat, WM 1992, 986, 991; BayOblG, AG 1996, 127, 129; Seetzen, WM 1994, 45, 48).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    Es hat sich in der Unternehmensbewertung grundsätzlich durchgesetzt (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 24. September 1984, II ZR 256/83, NJW 1985, 192, 193; OLG Düsseldorf, WM 1984, 732; Emmerich/Sonnenschein, Konzernrecht, 5. Aufl., S. 328 f m.w.N.; Großfeld, aaO, S. 23 m.w.N.; IdW Stellungnahme HFA 2/1983, WPg 1983, 468, 469; Seetzen, WM 1994, 45, 46).

    Hinzu kommt, daß der für eine Ertragswertberechnung maßgebliche Zukunftserfolg ("Zukunftserwartungswert") anhand der Vergangenheitsergebnisse - schon wegen der weggefallenen Preisregulierung - nicht hinreichend sicher ermittelt werden kann (Gschwendtner, AgrarR 1998, 33, 45; Karg aaO S. 399; Köhne, NL-BzAR 1997, 386, 389) und die spätere tatsächliche Entwicklung nach der sog. Wurzeltheorie nur berücksichtigt werden darf, sofern sie in ihren Ursprüngen bereits am Stichtag angelegt und erkennbar war (BGH, Urt. v. 17. Januar 1973, IV ZR 142/70, NJW 1973, 509, 511; Seetzen, WM 1994, 45, 46).

  • OLG Stuttgart, 08.03.2006 - 20 W 5/05

    Unternehmensverschmelzung: Angemessenheit des Umtauschverhältnisses

    Ebenso wenig besteht Anlass, die akzeptable Entscheidung der Verhandlungspartner für die Ertragswertmethode durch den Vorschlag des gemeinsamen Vertreters zu ersetzen, in Anlehnung an die sog. Pauschalmethode (Seetzen WM 1994, 45, 46 ff) für die abzuzinsenden Zukunftserträge im Wesentlichen von den Vergangenheitsergebnissen auszugehen und nur die relativ sicher vorhersagbaren Veränderungen in der Zukunft zu berücksichtigen.
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 19 W 3/00
    Die Ertragswertmethode ist in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt (OLG Zweibrücken, WM 1995, 980, 981; Hüffer AktG, 5. Aufl. § 305 Rn. 19; Stellungnahme HFA 2/1983, WpG 1983, 468; Seetzen, WM 1994, 45, 46).

    Der Basiszinssatz von 6, 5 % liegt unter den Werten, die die Rechtsprechung üblicherweise gewählt hat (Senat, AG 1991, 106, 107; Senat, WM 1992, 986, 991; BayObLG, AG 1996, 127, 129; Seetzen, WM 1994, 45, 48).

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2003 - 19 W 6/03

    Eingliederung einer Aktiengesellschaft; Gerichtliche Festsetzung einer

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  • BayObLG, 31.03.2004 - 2Z BR 11/04

    Bestellung eines Verwaltungsbeirats durch Mehrheitsbeschluss - Sondervergütung

    Wie das Bayerische Oberste Landesgericht in einem gleich gelagerten Fall mit Beschluss vom 21.10.1993 (NJW-RR 1994, 338) entschieden habe, sei die Regelung in der Gemeinschaftsordnung über den Verwaltungsbeirat wirksam.

    (2) Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses kann im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 338 f.).

    (3) Die von dem teilenden Grundstückseigentümer in der Gemeinschaftsordnung getroffene Bestimmung, nach der die gesetzlich vorgesehene Bestellung eines Verwaltungsbeirats durch Mehrheitsbeschluss dahin eingeschränkt wird, dass ein Beschluss aller Wohnungseigentümer für erforderlich erklärt wird, kann auch bei größeren Eigentümergemeinschaften nicht als nichtig angesehen werden (BayObLG NJW-RR 1994, 338 f.).

    Diese Annahme setzt voraus, dass den Wohnungseigentümern die abweichende Regelung der Gemeinschaftsordnung bekannt ist (BayObLG NJW-RR 1994, 338 f.).

  • OLG Stuttgart, 04.02.2000 - 4 W 15/98
    11, S. 19 Rdn. 80 m.w.N.; BGH, NJW 1998, 1866, 1867, BayObLG, AG 1996, 127, 128., 177; OLG Hamburg, AG 1980, 163, 165; vgl. auch OLG Celle, DB 1979, 1031; OLG Düsseldorf, AG 1964, 246; OLG Düsseldorf, WM 1988, 1052, 1056; LG Dortmund, AG 1996, 278, 279; vgl. ferner Hüffer, AktG , 4. Aufl., § 305 Rdn. 22; Mertens, AG 1992, 321; Seetzen, WM 1994, 45, 49 jeweils m.w.N).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2006 - 26 W 8/06

    Abfindung und Ausgleich von Aktionären im Rahmen eines Beherrschungs- und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats kommt es deshalb für den Basiszins auf die aus der Sicht des Stichtags auf Dauer zu erzielende Rendite öffentlicher Anleihen an und nicht auf eine aktuelle Rendite (vgl. Senat AG 1990, 397, 399; AG 1992, 200, 203; DB 1999, 681, 683; AG 2003, 329, 333; so auch Seetzen WM 1994, 45, 48; Aha AG 1997, 26, 32).

    Der Abschlag vom Kapitalisierungszins hängt davon ab, in welchem Umfang erwartet werden kann, dass die Gewinne des Unternehmens die Fähigkeit besitzen, die laufende Geldentwertung aufzufangen, so dass die Kapitalanlage in einem Unternehmen insoweit einer Geldentwertung entzogen werden kann (OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, AG 2003, 329, 333; Seetzen, WM 1994, 45, 48).

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 16/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

    Es hat sich in der Unternehmensbewertung grundsätzlich durchgesetzt (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 24. September 1984, II ZR 256/83, NJW 1985, 192, 193; OlG Düsseldorf, WM 1984, 732; Emmerich/Sonnenschein, Konzernrecht, 5. Aufl., S. 328 f m.w.N.; Großfeld, aaO, S. 23 m.w.N.; IdW Stellungnahme HFA 2/1983, WPg 1983, 468, 469; Seetzen, WM 1994, 45, 46).

    Hinzu kommt, daß der für eine Ertragswertberechnung maßgebliche Zukunftserfolg ("Zukunftserwartungswert") anhand der Vergangenheitsergebnisse - schon wegen der weggefallenen Preisregulierung - nicht hinreichend sicher ermittelt werden kann (Gschwendtner, AgrarR 1998, 33, 45; Karg aaO S. 399; Köhne, NL-BzAR 1997, 386, 389) und die spätere tatsächliche Entwicklung nach der sog. Wurzeltheorie nur berücksichtigt werden darf, sofern sie in ihren Ursprüngen bereits am Stichtag angelegt und erkennbar war (BGH, Urt. v. 17. Januar 1973, IV ZR 142/70, NJW 1973, 509, 511; Seetzen, WM 1994, 45, 46).

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 19/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

  • AG München, 30.07.2009 - 483 C 393/09

    Wohnungseigentümerbeschluss: Nichtigkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die

  • OLG Düsseldorf, 30.12.2005 - 19 W 10/03

    Angemessenheit einer Barabfindung für das Ausscheiden außenstehender Aktionäre

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 17/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

  • OLG Schleswig, 13.12.2004 - 2 W 124/03

    Aufwendungsersatz für Mitglied des Verwaltungsbeirates einer

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 19 W 6/98

    Bewertung des Aktienmntausches

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2011 - 26 W 2/06
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2006 - 26 W 5/06

    Zur Bewertung von Unternehmen mit der Ertragswertmethode

  • LG München I, 12.04.2010 - 36 S 16624/09

    Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer: Bestellung eines Verwaltungsbeirates

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2008 - 26 W 6/08

    Bemessung des Risikozuschlags bei der Entschädigung von Aktionären im Rahmen der

  • LG Düsseldorf, 11.01.2012 - 33 O 137/07

    Anspruch auf Festsetzung einer angemessenen Abfindung und eines Ausgleichs gem.

  • LG Hamburg, 03.04.2007 - 414 O 26/97

    Berechnung der Abfindung eines außenstehenden Aktionärs bei einem Beherrschungs-

  • KG, 02.09.1999 - 2 W 2341/97

    Anforderungen an die Durchführung der Beschwerde gegen den Beschluss der Kammer

  • LG Konstanz, 13.09.2007 - 62 T 85/07

    Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2004 - 19 W 2/01

    Anspruch aus § 15 Abs. 1 UmwG auf einen weiteren Ausgleich durch eine bare

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