Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.01.1994

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   BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92   

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https://dejure.org/1994,256
BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92 (https://dejure.org/1994,256)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1994 - V ZR 238/92 (https://dejure.org/1994,256)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1994 - V ZR 238/92 (https://dejure.org/1994,256)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 371; ZPO § 767
    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer vollstreckbaren Urkunde an den Notar

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 767; BGB § 371
    Rücktritt des Verkäufers von Grundstücksvertrag: Vollstreckungsabwehrklage und Klage auf Herausgabe des Titels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1161
  • MDR 1994, 479
  • DNotZ 1994, 471
  • WM 1994, 650
  • DB 1994, 2496
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 362/87

    Rechtsschutzinteresse für Vollstreckungsgegenklage bei Erlöschen der titulierten

    Auszug aus BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92
    Dies gilt selbst dann, wenn der Gläubiger auf seine Rechte aus dem Titel verzichtet hat oder zwischen ihm und dem Schuldner Einigkeit darüber besteht, daß eine Zwangsvollstreckung nicht mehr in Betracht komme (Senatsurteile v. 23. November 1973, V ZR 23/72, WM 1974, 59, 61; v. 10. Oktober 1975, V ZR 5/74, WM 1975, 1213; BGH, Urt. v. 19. September 1988, II ZR 362/87, WM 1988, 1592,.

    Ausnahmen werden nur bei einer Teilerfüllung - insbesondere bei Titeln auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen - zugelassen, soweit eine Zwangsvollstreckung nach den Umständen des Falles unzweifelhaft nicht mehr droht (BGH, Urt. v. 19. September 1988, II ZR 362/87, aaO; Urt. v. 16. Juni 1992, XI ZR 166/91, aaO).

  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines

    Auszug aus BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92
    1593; Urt. v. 16. Juni 1992, XI ZR 166/91, WM 1992, 1269 [BGH 16.06.1992 - XI ZR 166/91]).

    Ausnahmen werden nur bei einer Teilerfüllung - insbesondere bei Titeln auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen - zugelassen, soweit eine Zwangsvollstreckung nach den Umständen des Falles unzweifelhaft nicht mehr droht (BGH, Urt. v. 19. September 1988, II ZR 362/87, aaO; Urt. v. 16. Juni 1992, XI ZR 166/91, aaO).

  • BGH, 23.11.1973 - V ZR 23/72

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung - Beseitigung der

    Auszug aus BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92
    Dies gilt selbst dann, wenn der Gläubiger auf seine Rechte aus dem Titel verzichtet hat oder zwischen ihm und dem Schuldner Einigkeit darüber besteht, daß eine Zwangsvollstreckung nicht mehr in Betracht komme (Senatsurteile v. 23. November 1973, V ZR 23/72, WM 1974, 59, 61; v. 10. Oktober 1975, V ZR 5/74, WM 1975, 1213; BGH, Urt. v. 19. September 1988, II ZR 362/87, WM 1988, 1592,.
  • BGH, 27.04.1983 - VIII ZR 24/82

    Zulässigkeit der Vernehmung von Streitgenossen als Zeugen bei Identität des

    Auszug aus BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92
    Dies gilt auch dann, wenn die Urkunden deshalb herauszugeben sind, weil eine Schuld von vornherein nicht bestanden hat (BGH, Urt., v. 10. Oktober 1958, VIII ZR 141/57, NJW 1958, 2112; Urt. v. 27. April 1983, VIII ZR 24/82, DB 1983, 2621).
  • BGH, 10.10.1975 - V ZR 5/74

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage trotz zwischenzeitlich eingetretener

    Auszug aus BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92
    Dies gilt selbst dann, wenn der Gläubiger auf seine Rechte aus dem Titel verzichtet hat oder zwischen ihm und dem Schuldner Einigkeit darüber besteht, daß eine Zwangsvollstreckung nicht mehr in Betracht komme (Senatsurteile v. 23. November 1973, V ZR 23/72, WM 1974, 59, 61; v. 10. Oktober 1975, V ZR 5/74, WM 1975, 1213; BGH, Urt. v. 19. September 1988, II ZR 362/87, WM 1988, 1592,.
  • BGH, 10.10.1958 - VIII ZR 141/57
    Auszug aus BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92
    Dies gilt auch dann, wenn die Urkunden deshalb herauszugeben sind, weil eine Schuld von vornherein nicht bestanden hat (BGH, Urt., v. 10. Oktober 1958, VIII ZR 141/57, NJW 1958, 2112; Urt. v. 27. April 1983, VIII ZR 24/82, DB 1983, 2621).
  • BGH, 24.02.1978 - V ZR 182/75

    Aufrechnungsvalutierung; Zurückbehaltungsrecht und Löschungsbewilligung

    Auszug aus BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92
    Der Senat hat schließlich entschieden, daß der auf Verurteilung der Löschungsbewilligung in Anspruch genommene Hypothekengläubiger dem Eigentümer kein Zurückbehaltungsrecht wegen anderer persönlicher Ansprüche entgegenhalten kann, wenn die durch eine Hypothek zu sichernde Darlehensforderung nicht entstanden ist (BGHZ 71, 19 f.).
  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 113/82

    Anspruch auf Verzugsschaden nach Rücktritt vom Vertrag

    Auszug aus BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92
    Denn hier ist das Kausalverhältnis nicht - wie in den entschiedenen Fällen - durch Erfüllung erloschen oder von Anfang an nicht entstanden, sondern in ein Abwicklungsverhältnis umgewandelt worden (Senatsurt. v. 24. Juni 1983, V ZR 113/82, NJW 1984, 42 [BGH 24.06.1983 - V ZR 113/82]).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92
    Dies ergibt eine Auslegung der entsprechenden Erklärung, die der Senat selbst vornehmen kann, weil sie das Berufungsgericht unterlassen hat und weitere Feststellungen hierzu nicht erforderlich sind (BGHZ 65, 107, 112) [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73].
  • RG, 25.01.1911 - I 238/10

    Zwangsvollstreckungs-Gegenklage; Rücktritt

    Auszug aus BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92
    Dementsprechend hatte bereits das Reichsgericht keinen Zweifel daran gelassen, daß das Leistungsverweigerungsrecht aus §§ 348, 322 BGB auch gegenüber dem Anspruch auf Rückgabe eines Wechsels bestehe (RGZ 75, 199, 202).
  • BGH, 27.03.2015 - V ZR 296/13

    Grundschuld zur Kreditsicherung: Einigung der Parteien über den Fortbestand der

    Durch die Rückgabe der Titel als solche entfällt deren Vollstreckbarkeit nicht (vgl. Senat, Urteil vom 21. Januar 1994 - V ZR 238/92, NJW 1994, 1161, 1162).
  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 82/13

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung in einem notariellen

    a) Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung einer vollstreckbaren Urkunde nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO ist nach herrschender Ansicht jedenfalls dann zulässig, wenn entweder über eine Vollstreckungsabwehrklage bereits rechtskräftig zugunsten des Herausgabeklägers entschieden worden ist oder wenn die Erfüllung der dem Titel zugrunde liegenden Forderung zwischen den Parteien unstreitig ist (Senat, Urteil vom 21. Januar 1994- V ZR 238/92, WM 1994, 650, 652 und BGH, Urteile vom 14. Juli 2008 - II ZR 132/07, NJW-RR 2008, 1512 Rn. 9 und vom 22. September 1994 - IX ZR 165/93, BGHZ 127, 146, 148 f.; Bamberger/Roth/Dennhardt, BGB, 3. Aufl., § 371 Rn. 3; Staudinger/Olzen, BGB [2011], § 371 Rn. 7; aM MünchKomm-BGB/Fetzer, 6. Aufl., § 371 Rn. 8: Vollstreckungsgegenklage sei weder erforderlich noch ausreichend).
  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 132/07

    Zulässigkeit und Erledigung einer Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren

    a) Die Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung eines unter § 794 ZPO fallenden Titels ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Literatur ganz überwiegend folgt, in analoger Anwendung von § 371 BGB jedenfalls zulässig, wenn entweder über eine Vollstreckungsabwehrklage bereits rechtskräftig zugunsten des Herausgabeklägers entschieden worden ist oder die Erfüllung der dem Titel zugrunde liegenden Forderung zwischen den Parteien unstreitig ist (BGHZ 127, 146, 148 f. allerdings mit der Einschränkung "jedenfalls"; BGH, Urt. v. 21. Januar 1994 - V ZR 238/92, WM 1994, 650, 652; Staudinger/Olzem, BGB [2006] § 371 Rdn. 7; Palandt/Grüneberg, BGB 67. Aufl. § 371 Rdn. 4; Musielak/Lackmann, ZPO 6. Aufl. § 767 Rdn. 14 m.w.Nachw.).
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   BGH, 25.01.1994 - 5 StR 678/93   

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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1161
  • WM 1994, 650
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 5 StR 678/93
    Insoweit ist der Angeklagte dadurch aber nicht beschwert (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Auswirkung, nachteilige 13).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 5 StR 678/93
    Für die - hier gerade noch ausreichende - Fassung der Anklage in vergleichbaren Fällen verweist der Senat auf seinUrteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 12.01.1994 - 5 StR 740/93

    Vollendung - Beischlaf - Glied - Scheide - Berühren - Vergewaltigung - Sexuelle

    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 5 StR 678/93
    Die Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung hat schon deshalb keinen Bestand, weil das Landgericht, das ausdrücklich festgestellt hat, daß der Angeklagte seine Stieftochter nie geschlagen hat, keine Feststellungen getroffen hat, wonach er der Geschädigten anläßlich jener Versuche Gewalt zugefügt oder sie in der von § 177 StGB geforderten qualifizierten Form (vgl.Senatsbeschluß vom 12. Januar 1994 - 5 StR 740/93 -) bedroht hätte.
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Dadurch wurde die Notwendigkeit, bei einer fortgesetzten Tat eine Mindestzahl individualisierter Tatbestandsverwirklichungen festzustellen (vgl. BGH StV 1991, 245, 246; 1993, 508, 509; BGH, Beschlüsse vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93 und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 678/93; Jähnke GA 1989, 376, 390), nicht in Frage gestellt, sondern lediglich ein entsprechender Mangel bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen unter dem Gesichtspunkt mangelnder Beschwer für hinnehmbar erklärt.
  • BGH, 05.10.1994 - 2 StR 411/94

    Fortgesetzte Vergewaltigung - Opferschutz - Schuldumfang - Revision

    Eine solche Vernehmung wäre aber nach einer Aufhebung des Schuldspruchs unumgänglich (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Januar 1994 - 5 StR 678/93).
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch -

    e) Der Senat sieht mit Rücksicht auf das in Fällen dieser Art überragend wichtige Interesse des Opferschutzes (vgl. auch Senatsbeschlüssevom 25. Januar 1994 - 5 StR 678/93 - undvom 18. Mai 1994 - 5 StR 252/94 -) von einer Aufhebung des Schuldspruchs wegen der Taten zum Nachteil M ab, spricht den Angeklagten der insoweit im einzelnen aus dem Urteil feststellbaren neun Einzeltaten schuldig - woran § 265 StPO nicht hindert, da sich der Angeklagte insoweit nicht wirksamer hätte verteidigen können - und spricht ihn im übrigen wegen des weitergehenden Anklagevorwurfs frei.
  • BGH, 25.03.1997 - 1 StR 93/97

    Einstellung des Verfahrens wegen Verfolgungsverjährung - Unterbrechung der

    Deshalb sieht der Senat - auch unter dem Gesichtspunkt des Wohles der kindlichen Zeugin - von einer Aufhebung des Schuldspruchs und einer Zurückverweisung zur neuen Verhandlung zum Schuldspruch ab (vgl. BGH Beschl. vom 25. Januar 1994 - 5 StR 678/93 und vom 18. Mai 1994 - 5 StR 252/94).
  • BGH, 22.02.1994 - 5 StR 27/94

    Verurteilung eines Täters wegen Annahme des Fortsetzungszusammenhangs bei der

    Der Senat entnimmt dem Gesamtzusammenhang des Urteils angesichts festgestellter höherer Frequenz zu Beginn dieses Tatkomplexes, daß sich der Schuldumfang danach auf die Hälfte der festgestellten Einzelfälle, also auf zehn Einzelfälle, vermindert (vgl. zur Bestimmung des Mindestschuldumfangs durch das Revisionsgericht in derartigen Fällen Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93 -, vom 12. Januar 1994 - 5 StR 740/93 - und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 678/93 -).
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