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   BGH, 10.10.1994 - VIII ZR 295/93   

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https://dejure.org/1994,2715
BGH, 10.10.1994 - VIII ZR 295/93 (https://dejure.org/1994,2715)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1994 - VIII ZR 295/93 (https://dejure.org/1994,2715)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1994 - VIII ZR 295/93 (https://dejure.org/1994,2715)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Kaufpreiszahlung gegen den Leasinggeber ohne Vorliegen einer Abnahmebestätigung des Leasingnehmers - Vorliegen eines Kaufvertrages über ein elektronisches Systeme zur geometrischen Datenverarbeitung mit der Vereinbarung der ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zurückbehaltungsrecht im leasingtyp. Dreiecksverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 320, §§ 535 ff.
    Geltendmachung der Einrede des nichterfüllten Leasingvertrages

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 187
  • WM 1995, 111
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.11.1982 - II ZR 44/82

    Einrede des nichterfüllten Vertrages im Wechsel- und Scheckrecht

    Auszug aus BGH, 10.10.1994 - VIII ZR 295/93
    Zum werkvertraglichen Nachbesserungsrecht ist anerkannt, daß dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB wegen vorhandener Mängel auch nach Abtretung der Mängelansprüche an einen Dritten zusteht, weil der Werkunternehmer, dessen Leistung mangelhaft ist, andernfalls die volle Bezahlung des Werklohnes verlangen könnte, ohne daß der Besteller seiner Werklohnforderung die Mangelhaftigkeit des Werkes entgegenhalten könnte (BGHZ 55, 354, 358; 70, 193, 198; 85, 346, 348).
  • BGH, 18.01.1991 - V ZR 11/90

    Einrede des nicht erfüllten Vertrages nach Auflassung und Übergabe eines

    Auszug aus BGH, 10.10.1994 - VIII ZR 295/93
    Zwar nimmt das Berufungsgericht im Ansatz zutreffend an, daß der Käufer nach Gefahrübergang wegen etwaiger Mängel die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gemäß § 320 BGB nicht mehr erheben kann (BGHZ 113, 232 = Urteil vom 18. Januar 1991 - V ZR 11/90 = WM 1991, 545 = JZ 1992, 156 [BGH 18.01.1991 - V ZR 11/90] mit Anm. von Grün).
  • BGH, 22.02.1971 - VII ZR 243/69

    Geltendmachung des Mängelbeseitigungsanspruchs gegenüber dem Werklohnanspruch des

    Auszug aus BGH, 10.10.1994 - VIII ZR 295/93
    Zum werkvertraglichen Nachbesserungsrecht ist anerkannt, daß dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB wegen vorhandener Mängel auch nach Abtretung der Mängelansprüche an einen Dritten zusteht, weil der Werkunternehmer, dessen Leistung mangelhaft ist, andernfalls die volle Bezahlung des Werklohnes verlangen könnte, ohne daß der Besteller seiner Werklohnforderung die Mangelhaftigkeit des Werkes entgegenhalten könnte (BGHZ 55, 354, 358; 70, 193, 198; 85, 346, 348).
  • BGH, 14.03.1984 - VIII ZR 284/82

    Erfüllungsgehilfe beim Finanzierungsleasing

    Auszug aus BGH, 10.10.1994 - VIII ZR 295/93
    Klauseln, die ähnlich der in Ziffer 4 der Geschäftsbedingungen der Beklagten enthaltenen die Verpflichtung des Leasinggebers zur Zahlung des Kaufpreises von einer Übernahme- oder Abnahmebestätigung des Leasingnehmers abhängig machen, sind in der Rechtsprechung des Senats bislang im Hinblick auf § 9 AGBG zwar nicht für bedenklich gehalten worden (BGHZ 90, 302, 307; Senatsurteil vom 17. Februar 1993 - VIII ZR 37/92 = ZIP 1993, 436; vgl. auch Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 6. Aufl., Rdnr. 479).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 22/89

    Rügeobleigenheit bei Lieferung von Hardware und Anwenderprogrammen;

    Auszug aus BGH, 10.10.1994 - VIII ZR 295/93
    Ohne Rechtsfehler geht das Berufungsgericht zunächst davon aus, der Vertrag zwischen den Parteien sei als Kaufvertrag anzusehen, weil etwaige zum Lieferumfang gehörende Software nicht an die speziellen Bedürfnisse des Leasingnehmers angepaßt worden sei (BGHZ 102, 135; 110, 130, 137 = Senatsurteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 22/89 = WM 1990, 510 unter II 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.11.1987 - VIII ZR 314/86

    Umfang des Wandelungsrechts beim Erwerb von Hard- und Software

    Auszug aus BGH, 10.10.1994 - VIII ZR 295/93
    Ohne Rechtsfehler geht das Berufungsgericht zunächst davon aus, der Vertrag zwischen den Parteien sei als Kaufvertrag anzusehen, weil etwaige zum Lieferumfang gehörende Software nicht an die speziellen Bedürfnisse des Leasingnehmers angepaßt worden sei (BGHZ 102, 135; 110, 130, 137 = Senatsurteil vom 24. Januar 1990 - VIII ZR 22/89 = WM 1990, 510 unter II 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 22.12.1977 - VII ZR 45/77

    Rechte des Erwerbers bei Geltendmachung von Mängeln durch den Bauträger gegenüber

    Auszug aus BGH, 10.10.1994 - VIII ZR 295/93
    Zum werkvertraglichen Nachbesserungsrecht ist anerkannt, daß dem Besteller ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB wegen vorhandener Mängel auch nach Abtretung der Mängelansprüche an einen Dritten zusteht, weil der Werkunternehmer, dessen Leistung mangelhaft ist, andernfalls die volle Bezahlung des Werklohnes verlangen könnte, ohne daß der Besteller seiner Werklohnforderung die Mangelhaftigkeit des Werkes entgegenhalten könnte (BGHZ 55, 354, 358; 70, 193, 198; 85, 346, 348).
  • BGH, 05.07.1989 - VIII ZR 157/88

    Kaufpreisanspruch für die Dosenverschließmaschine - Verrechnung eines offenen

    Auszug aus BGH, 10.10.1994 - VIII ZR 295/93
    Solange der Käufer Nachbesserung verlangen kann, gibt ihm eine unvollständige Nachbesserung ein Leistungsverweigerungsrecht gemäß § 320 BGB, das er dem Verkäufer entgegenhalten kann, soweit dies nicht - was hier indessen nicht festgestellt werden kann - wegen Geringfügigkeit ausgeschlossen ist (Senatsurteil vom 5. Juli 1989 - VIII ZR 157/88 = WM 1989, 1866 unter II 2 b aa; Soergel/Huber, BGB, 12. Aufl., § 462 Rdnr. 71 b).
  • BGH, 17.02.1993 - VIII ZR 37/92

    Übernahmebestätigung beim Leasingsvertrag - Abrede zur Vorleistungspflicht und

    Auszug aus BGH, 10.10.1994 - VIII ZR 295/93
    Klauseln, die ähnlich der in Ziffer 4 der Geschäftsbedingungen der Beklagten enthaltenen die Verpflichtung des Leasinggebers zur Zahlung des Kaufpreises von einer Übernahme- oder Abnahmebestätigung des Leasingnehmers abhängig machen, sind in der Rechtsprechung des Senats bislang im Hinblick auf § 9 AGBG zwar nicht für bedenklich gehalten worden (BGHZ 90, 302, 307; Senatsurteil vom 17. Februar 1993 - VIII ZR 37/92 = ZIP 1993, 436; vgl. auch Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 6. Aufl., Rdnr. 479).
  • BGH, 08.07.1987 - VIII ZR 274/86

    Unterbrechung der kaufrechtlichen Verjährung durch Nachbesserungsversuch

    Auszug aus BGH, 10.10.1994 - VIII ZR 295/93
    Die Vertragsparteien können sich auch nachträglich - gegebenenfalls konkludent (MünchKomm-Westermann, BGB, 2. Aufl., § 462 Rdnr. 10) - auf die Gewährleistung in Form der Nachbesserung - unter dem Vorbehalt des Erfolgs der Reparaturarbeiten - einigen (Senatsurteil vom 8. Juli 1987 - VIII ZR 274/86 = WM 1987, 1200 unter II 3 a; Paulusch, WM 1991, Sonderbeilage Nr. 9 Seite 42).
  • BGH, 15.03.2013 - V ZR 201/11

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Befugnis des Schuldners zur Ausübung des

    Der dadurch eingetretene Verlust der Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Zedenten führt nicht zum Wegfall seines Leistungsverweigerungsrechts (vgl. BGH, Urteil vom 10. Oktober 1994 - VIII ZR 295/93, NJW 1995, 187, 188; Erman/H.P. Westermann, BGB, 13. Aufl., § 320 Rn. 9; NK-BGB/Tettinger, § 320 Rn. 5).
  • BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 299/98

    Zur Frage, wann bei einem Kaufvertrag über Standardsoftware der Kaufgegenstand im

    Gleiches gilt auch für die in der Revisionsverhandlung angesprochenen etwaigen Ansprüche der Beklagten aus §§ 320 ff BGB wegen einer auch nach Beendigung der Nachbesserungsarbeiten möglicherweise fortbestehenden Mangelhaftigkeit der Software (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. Oktober 1994 - VIII ZR 295/93, WM 1995, 111 = NJW 1995, 187 unter II 2 b und c); auch diese Ansprüche wären durch die nicht rechtzeitige Untersuchung und Rüge verlorengegangen (Senatsurteil vom 20. Dezember 1978 - VIII ZR 236/77, WM 1979, 255 = NJW 1979, 811 unter II 1; Baumbach/Hopt, HGB, 29. Aufl., § 377 Rdnr. 4).
  • OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 318/04

    Anpassung der Leistungszeit bei Verlängerung der Bindefrist

    Die Fälligkeit der Leistung als Voraussetzung des Anspruchsentstehens bleibt daher von einem Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners regelmäßig unberührt (BGH NJW 1995, 187 ; 1992, 2160 ).
  • OLG Hamm, 11.01.1999 - 13 U 132/98

    Ausgestaltung von Finanzierungsleasingverträgen

    Dies hat der BGH in seinem Urt. v. 10.10.1994 im Vorprozeß (VIII ZR 295/93) ausdrücklich hervorgehoben, worauf die Berufung zu Recht hinweist.
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