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   BGH, 30.05.1995 - XI ZR 180/94   

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https://dejure.org/1995,1283
BGH, 30.05.1995 - XI ZR 180/94 (https://dejure.org/1995,1283)
BGH, Entscheidung vom 30.05.1995 - XI ZR 180/94 (https://dejure.org/1995,1283)
BGH, Entscheidung vom 30. Mai 1995 - XI ZR 180/94 (https://dejure.org/1995,1283)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 276, 607
    Hinweispflichten einer Bank wegen Verlagerung des Risikos durch Auszahlung des finanzierten Kaufpreises auf ein Konto des Verkäufers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2218
  • ZIP 1995, 1075
  • MDR 1995, 1024
  • DNotZ 1996, 286
  • VersR 1995, 968
  • WM 1995, 1306
  • BB 1995, 1502
  • DB 1995, 2209
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.04.1992 - XI ZR 165/91

    Schriftliches Verfahren nur bei Prozeßförderung - Aufklärungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 30.05.1995 - XI ZR 180/94
    Auf ein etwaiges Mitverschulden des Klägers zu 2) käme es nicht an, soweit die Beklagte durch Verbuchung der Überweisungsbeträge auf dem Bankkonto der Verkäuferin eigene Vorteile erlangt hat (vgl. Senatsurteil vom 28. April 1992 - XI ZR 165/91, WM 1992, 1310, 1312) [BGH 28.04.1992 - XI ZR 165/91].
  • OLG Hamm, 03.03.2010 - 31 U 106/08

    Pflichten einer Bank im Rahmen der Anlageberatung; Pflicht zur Aufklärung über zu

    Die Beklagte bzw. ihre mit der Prüfung der Rechtslage betrauten Mitarbeiter hätten aber erkennen können, dass § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG a.F. nicht nur Sachverhalte betrifft, die in den Anwendungsbereich des WpHG fallen, sondern die Norm lediglich einen allgemein anerkannten Grundsatz der Vermeidung von vertragswidrigen Interessenkonflikten (vgl. BGHZ 78, 263, 267 f.; BGH, WM 1981, 993; BGH, BB 1994, 2376 f.; BGH, BB 1995, 1502 f.) aufsichtsrechtlich für den Bereich des Wertpapierhandels normiert.
  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 31 U 70/09

    Haftung einer Bank aus einem Anlageberatungsvertrag

    Die Beklagte bzw. ihre mit der Prüfung der Rechtslage betrauten Mitarbeiter hätten aber erkennen können, dass § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG a.F. nicht nur Sachverhalte betrifft, die in den Anwendungsbereich des WpHG fallen, sondern die Norm lediglich einen allgemein anerkannten Grundsatz der Vermeidung von vertragswidrigen Interessenkonflikten (vgl. BGHZ 78, 263, 267 f.; BGH, WM 1981, 993; BGH, BB 1994, 2376 f.; BGH, BB 1995, 1502 f.) aufsichtsrechtlich für den Bereich des Wertpapierhandels normiert.
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2002 - 17 U 140/01

    Widerrufsbelehrung bei einem im Wege eines Haustürgeschäfts geschlossenen

    Denn ein solcher Konflikt entsteht erst dann, wenn die Kreditgewährung an die Kläger dazu dienen würde, das finanzielle Engagement der Bank gegenüber der Verkäuferseite zurückzuführen und auf diese Weise ihr eigenes wirtschaftliches Wagnis auf die Erwerber zu verlagern (BGH, NJW 1992, 2146, 2147; NJW 1995, 2218; OLG Karlsruhe, WM 2001, 1210, 1214; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692, 694).
  • OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99

    Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum

    Von einer Gefahr der Verlagerung eines bereits eingetretenen konkreten Insolvenzrisikos von der kreditgebenden Bank auf unwissende Anleger kann deshalb im konkreten Fall keine Rede sein (hierzu BGH WM 1992, 1310, 1311 = DNotZ 1993, 114; Senat ZIP 1999, 529 ; OLG Hamm WM 1999, 1056; BGH NJW-RR 1986, 1167 ; NJW 1992, 2146 = DNotZ 1993, 114; NJW 1995, 2218 = DNotZ 1996, 286 ; NJW 1997, 1361; WM 1999, 678 ).
  • OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 6 U 35/03

    Finanzierung des Beitritts zu einem Immobilienfonds: Widerrufsbelehrung im

    Die Gefahr eines Interessenkonflikts mag gegeben sein, wenn die Bank nicht nur die Beitritte der Anleger, sondern auch das Gesamtprojekt, nämlich Erwerb und Vermarktung der Immobilie durch den Initiator, finanziert und das Risiko des Forderungsausfalls, insbesondere bei drohender Insolvenz des Initiators, auf eine Vielzahl von Darlehensnehmern verlagert hat, durch deren Einlagen das notleidend gewordene Darlehen des Initiators zurückgeführt wird, die für ihren Gesellschaftsbeitrag keinen entsprechenden Gegenwert erhalten (hierzu Köndgen, Die Entwicklung des Bankkreditrechts in den Jahren 1995 - 1999, NJW 2000, 468, 471; Interessenkonflikt durch Schaffung einer Aufrechnungslage: BGH NJW 95, 2218; BGH WM 90, 920).
  • OLG Hamm, 02.11.2009 - 31 U 53/09

    Anspruch auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit

    Die Beklagte bzw. ihre mit der Prüfung der Rechtslage betrauten Mitarbeiter hätten aber erkennen können, dass § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG a.F. nicht nur Sachverhalte betrifft, die in den Anwendungsbereich des WpHG fallen, sondern die Norm lediglich einen allgemein anerkannten Grundsatz der Vermeidung von vertragswidrigen Interessenkonflikten (vgl. BGHZ 78, 263, 267 f.; BGH, WM 1981, 993; BGH, BB 1994, 2376 f.; BGH, BB 1995, 1502 f.) aufsichtsrechtlich für den Bereich des Wertpapierhandels normiert.
  • KG, 27.07.2007 - 13 U 36/06

    Bankenhaftung bei kreditfinanzierter Kapitalanlage in Immobilien: Umfang der

    Diese sind etwa anzunehmen, wenn die Bank ihr aus einer drohenden Insolvenz des Verkäufers oder auch Anlagevermittlers resultierendes eigenes wirtschaftliches Wagnis - etwa ihr Risiko aus einem eigenen notleidenden Kreditengagement - auf den Erwerber verlagert und diesen so mit einem Risiko belastet, das über die mit der Beteiligung an einem solchen Projekt normaler Weise verbundenen Gefahren deutlich hinausgeht (BGH ZIP 1992, 990; BGH NJW 1995, 2218; BGH Urt. V. 20.3.2007, XI ZR 414/04).
  • OLG Hamm, 16.12.2009 - 31 U 80/09

    Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler einer Kapitalanlage

    Die Beklagte bzw. ihre mit der Prüfung der Rechtslage betrauten Mitarbeiter hätten aber erkennen können, dass § 31 Abs. 1 Nr. 2 WpHG a.F. nicht nur Sachverhalte betrifft, die in den Anwendungsbereich des WpHG fallen, sondern die Norm lediglich einen allgemein anerkannten Grundsatz der Vermeidung von vertragswidrigen Interessenkonflikten (vgl. BGHZ 78, 263, 267 f.; BGH, WM 1981, 993; BGH, BB 1994, 2376 f.; BGH, BB 1995, 1502 f.) aufsichtsrechtlich für den Bereich des Wertpapierhandels normiert.
  • LG Berlin, 17.08.2005 - 22 O 127/05
    Ausnahmsweise können sich Aufklärungs- und Hinweispflichten der kreditgebenden Bank dann ergeben, wenn sie sich bei der Immobilienfinanzierung, also im Zusammenhang mit der Kreditgewährung sowohl an den Bauträger als auch an die einzelnen Erwerber, in schwerwiegende Interessenkonflikte zu Lasten der Erwerber verwickelt (vgl. BGH NJW-RR 1990, 876, 877 = WM 1990, 920 [BGH 24.04.1990 - XI ZR 236/89] ; NJW 1992, 2146, 2147 [BGH 28.04.1992 - XI ZR 165/91] - WM 1992, 1310 [BGH 28.04.1992 - XI ZR 165/91] ; WM 1992, 216, 217 [BGH 17.12.1991 - XI ZR 8/91] ; NJW 1995, 2218 [BGH 30.05.1995 - XI ZR 180/94] ).

    Ein solcher Interessenkonflikt der kreditgebenden Bank zeichnet sich häufig dadurch aus, dass die Bank ihr eigenes wirtschaftliches Wagnis angesichts einer möglichen Insolvenz des Verkäufers (Bauträgers, Initiators), dessen Kreditgeber sie ist, auf ihre Kunden (Erwerber, Anleger), denen sie ebenfalls Kredite gewährt hat, verlagert und diese mit einem Risiko belastet, das über die mit der Beteiligung an einem solchen Projekt normalerweise verbundenen Gefahren deutlich hinausgeht (vgl. BGH NJW 1992, 2146, 2147 = WM 1992, 1310 [BGH 28.04.1992 - XI ZR 165/91] ; NJW 1995, 2218 [BGH 30.05.1995 - XI ZR 180/94] ; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692,694).

  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 151/95

    Aufklärungspflicht des Darlehensgebers über Risiken gegenüber einem zur Übernahme

    Zutreffend ist allerdings der rechtliche Ausgangspunkt des Berufungsgerichts: Die Klägerin wäre gehindert, die Beklagte aus der Schuldmitübernahme in Anspruch zu nehmen, wenn diese Erklärung aufgrund eines vorangegangenen Verschuldens der Klägerin bei den Vertragsverhandlungen abgegeben worden wäre (vgl. z.B. Senatsurteil vom 30. Mai 1995 - XI ZR 180/94 = WM 1995, 1306).
  • BGH, 07.11.1995 - XI ZR 261/94

    Zulässigkeit von Transferrubel-Geschäften nach dem Recht der DDR

  • OLG Köln, 20.06.2000 - 22 U 215/99

    Zur Haftung einer einen Immobilienerwerb finanzierenden Bank

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2013 - 17 U 271/12

    Haftung einer Bausparkasse bei Anlageberatung: Schadensersatz wegen Verletzung

  • KG, 20.05.2008 - 4 U 123/06

    Schadenersatzansprüche i.R. der Rückabwicklung des kreditfinanzierten Erwerbs

  • OLG Stuttgart, 30.09.2002 - 6 U 57/02

    Aufklärungspflicht der Bank bei Finanzierung einer Beteiligung an einem

  • OLG Karlsruhe, 04.06.2013 - 17 U 186/12

    Bankenhaftung: Vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung; Zahlungsanweisung

  • KG, 12.06.2007 - 13 U 33/06
  • LG Karlsruhe, 11.12.2006 - 10 O 150/05
  • LG Karlsruhe, 08.12.2004 - 9 O 188/03

    Wirksamkeit einer Gerichtsstandvereinbarung unter dem Gesichtspunkt des Art 66

  • LG Frankfurt/Main, 08.06.2000 - 19 O 131/99

    Immobilienerwerb und Aufklärung durch Banken

  • LG Bielefeld, 28.11.2008 - 4 O 135/02

    Anspruch auf Berichtigung eines Kontokorrentkontos durch valutagerechte

  • KG, 14.08.2003 - 8 U 320/02

    Schadenersatzklage: Ende der Parteifähigkeit einer GmbH; Verjährung eines

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