Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.06.1995 - 31 U 4/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8286
OLG Hamm, 28.06.1995 - 31 U 4/95 (https://dejure.org/1995,8286)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.06.1995 - 31 U 4/95 (https://dejure.org/1995,8286)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 1995 - 31 U 4/95 (https://dejure.org/1995,8286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,8286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Darlehensvertragsabschluss durch Verfügung über vorläufige Scheckgutschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 133 157
    Rechtsnatur der Verfügung über eine vorläufige Gutschrift bei Scheckinkasso

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1451
  • WM 1995, 1441
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bremen, 18.09.1990 - 3 U 43/90

    Rückzahlung eines Saldos; Schadensersatz auf Grund der Verletzung von

    Auszug aus OLG Hamm, 28.06.1995 - 31 U 4/95
    Ein entgegenstehender innerer Wille des Kunden ist unbeachtlich (Abweichung zu OLG Bremen WM 1991, 1252 = NJW-RR 1991, 365).
  • OLG Frankfurt, 23.10.2019 - 13 U 99/18

    Finanzplankredit bei Ausscheiden aus der Gesellschaft kündbar

    Zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 2) wurden konkludent fünf Darlehensverträge durch Auszahlung der Darlehensvaluta durch den Kläger als Darlehensgeber und die Inanspruchnahme des Darlehens durch die Beklagte zu 2) als Darlehensnehmerin geschlossen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.6.1995 - 31 U 4/95; Jauernig/Berger, BGB, 17. Aufl. 2018, § 488 Rn. 6; Langenbucher/Bliesener/Spindler/Steffek, Bankrechts-Kommentar, 2. Aufl. 2016, § 488 Rn. 13).
  • OLG Saarbrücken, 27.09.2007 - 8 U 694/05

    Auszahlung der Darlehensvaluta als Annahme des Kreditantrags - Mehrheit von

    Insoweit ist anerkannt, dass das - in der Rückgabe des unterschriebenen Darlehensantrages durch den Darlehensnehmer liegende - Angebot zum Abschluss eines Darlehensvertrages auch durch stillschweigende Willenserklärung der Bank angenommen werden kann und die - auch weisungsgemäß an Dritte erfolgte -Auszahlung der Darlehensvaluta nach Zugang des Darlehensantrages regelmäßig eine solche stillschweigende Annahme des Kreditantrages des Kunden durch die Bank beinhaltet, zumal der Annahmewillen deutlicher als auf diese Weise nicht zum Ausdruck kommen kann (vgl. OLG Hamm WM 1985, 1338; WM 1995, 1441; Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, Band II, S. 1881; MünchKomm-Berger, 4. Aufl., Rn. 4 zu § 488 BGB, jeweils m. w. N.).
  • LG Duisburg, 06.08.2010 - 2 O 200/06

    Ein ohne Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG abgeschlossener Treuhandvertrag über

    Insoweit ist von einer Verkehrssitte im Sinne von § 151 S. 1 BGB auszugehen ((MüKo/Berger, § 488, Rn. 2; OLG Hamm WM 1995, 1441; BankR-HndB/Lwowski/ Wunderlich aaO).
  • OLG Frankfurt, 26.05.1999 - 13 U 183/97

    Scheckrecht: Überprüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingung einer Bank zur

    Eine andere Art der zur Verfügungstellung von Valuta ist nicht vorgesehen (wie hier auch Urteil des OLG Hamm vom 28. Juli 1995, abgedr. in WM 1995 S. 1441 ff, 1443).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht