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   BVerfG, 17.08.1995 - 1 BvR 62/87   

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BVerfG, 17.08.1995 - 1 BvR 62/87 (https://dejure.org/1995,4230)
BVerfG, Entscheidung vom 17.08.1995 - 1 BvR 62/87 (https://dejure.org/1995,4230)
BVerfG, Entscheidung vom 17. August 1995 - 1 BvR 62/87 (https://dejure.org/1995,4230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewertungsgesetz - Gesonderter Ansatz - Erbbauzins - Voller Kapitalwert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1995, 1972
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1995 - 1 BvR 62/87
    Aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergeben sich je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsgrund unterschiedliche Anforderungen an gesetzliche Vorschriften, die von einem bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an Verhältnismäßigkeitserfordernisse reichen (vgl. BVerfGE 88, 87 [96] stRspr.).

    Dagegen sind dem Gesetzgeber um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf Personengruppen bezieht und sich auf deren verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheiten auswirkt (vgl. BVerfGE 82, 126 [146]; 88, 87 [96]) und je weniger der Einzelne Nachteile durch eigenes Verhalten vermeiden kann.

    Erst wenn vor diesem Hintergrund die gesetzliche Differenzierung willkürlich erscheint oder im Ergebnis Personengruppen unterschiedlich behandelt werden, ohne daß zwischen diesen Gruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die verschiedene Behandlung rechtfertigen könnten, kommt ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. BVerfGE 55, 72 [88 ff.]; 88, 87 [97] stRspr.).

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvL 50/86

    Zweifamilienhaus

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1995 - 1 BvR 62/87
    Der Einzelne hat indessen kein Recht darauf, aus jeder der ihm zur Auswahl angebotenen Regelungen die für ihn günstigsten Möglichkeiten in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfGE 84, 348 [361]).

    Hierbei handelt es sich vielmehr um eine jener Massenerscheinungen, bei deren Bewältigung sich der Gesetzgeber nicht um die vollständige Gleichbehandlung aller denkbaren Einzelfälle bemühen muß, sondern von dem Gesamtbild ausgehen darf, das sich aus den ihm vorliegenden Erkenntnissen und Erfahrungen ergibt (vgl. BVerfGE 84, 348 [359] m.w.N.).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1995 - 1 BvR 62/87
    Es ist dann grundsätzlich Sache der Betroffenen, sich durch eigenes Verhalten auf die unterschiedlichen Regelungen einzustellen (vgl. BVerfGE 55, 72 [89]).

    Erst wenn vor diesem Hintergrund die gesetzliche Differenzierung willkürlich erscheint oder im Ergebnis Personengruppen unterschiedlich behandelt werden, ohne daß zwischen diesen Gruppen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die verschiedene Behandlung rechtfertigen könnten, kommt ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. BVerfGE 55, 72 [88 ff.]; 88, 87 [97] stRspr.).

  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1995 - 1 BvR 62/87
    Darüber hinaus kann eine Grundrechtsverletzung auch dann vorliegen, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 35, 324 [335]; 58, 369 [374]; 69, 188 [205]).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1995 - 1 BvR 62/87
    Dagegen sind dem Gesetzgeber um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung auf Personengruppen bezieht und sich auf deren verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheiten auswirkt (vgl. BVerfGE 82, 126 [146]; 88, 87 [96]) und je weniger der Einzelne Nachteile durch eigenes Verhalten vermeiden kann.
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1995 - 1 BvR 62/87
    Darüber hinaus kann eine Grundrechtsverletzung auch dann vorliegen, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 35, 324 [335]; 58, 369 [374]; 69, 188 [205]).
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BVerfG, 17.08.1995 - 1 BvR 62/87
    Darüber hinaus kann eine Grundrechtsverletzung auch dann vorliegen, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 35, 324 [335]; 58, 369 [374]; 69, 188 [205]).
  • FG Hamburg, 22.05.1997 - II 160/95

    Streit im Normenkontrollverfahren um die Anwendbarkeit des Vermögensteuergesetzes

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  • FG Hamburg, 25.08.2015 - 3 K 200/15

    FGO/AO/ErbStG/BewG: I. Ungeordnete Nichtigkeitsklage; entgegenstehende

    Diese Sonderregelung geht nach § 12 ErbStG den zivilrechtlichen Regelungen der §§ 96, 94, 1105 BGB, § 9 Abs. 1 - 2 ErbbauRG vor und ist verfassungsgemäß (vgl. BFH-Urteil vom 08.04.1987 II R 175/82, BFH/NV 1988, 568, nachgehend BVerfG-Beschluss vom 24.08.1995, Information StW 1995, 736; BFH-Urteil vom 26.11.1986 II R 32/83, BFHE 148, 180, BStBl II 1987, 101, nachgehend BVerfG-Beschluss vom 17.08.1995 1 BvR 62/87, WM 1995, 1972).
  • VG Neustadt, 26.10.2005 - 1 K 1285/05

    Keine Grundsteuerermäßigung für Familien mit Kindern

    Bei Massenerscheinungen, die verwaltungstechnisch nicht anders als durch Typisierung bewältigt werden können, darf der Gesetzgeber von dem Gesamtbild - hier des Steuertatbestandes - ausgehen, das sich aus den ihm vorliegenden Erkenntnissen und Erfahrungen ergibt (vgl BVerfG, Beschluss vom 17. August 1995 - 1 BvR 62/87 und Urteil vom 8. Oktober 1991, 1 BvL 50/86, BVerfGE 84, 348, 359).
  • FG Düsseldorf, 19.11.1998 - 10 K 2221/96

    Leerstandszeiten bei Ferienhausvermietung

    ( BVerfG Beschluß vom 17.08.1995 1 BvR 62/87 StRK BewG 1965 § 16 R.15 a ).
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