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   OLG Frankfurt, 22.09.1994 - 16 U 138/93   

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https://dejure.org/1994,7687
OLG Frankfurt, 22.09.1994 - 16 U 138/93 (https://dejure.org/1994,7687)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.09.1994 - 16 U 138/93 (https://dejure.org/1994,7687)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. September 1994 - 16 U 138/93 (https://dejure.org/1994,7687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anlageberatung durch Bank; Sorgfaltsmaßstab; Effektengeschäfte zu Spekulationszwecken; Effektenerwerb als solide Kapitalanlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 276 § 675 § 676
    Sorgfaltspflichten der Bank bei Effektengeschäften

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • WM 1995, 245
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2003 - 17 U 124/02

    Wertpapiergeschäft: Zweck der Sonderbedingungen einer Direktbank; Pflicht zur

    Ebenso muss nicht entschieden werden, ob grundsätzlich überhaupt eine Aufklärung über das Risiko bei kreditfinanzierten Wertpapiergeschäften erfolgen muss, da es selbstverständlich ist, dass mit der Spekulation auf Kredit erhebliche Gefahren verbunden sind (so OLG Frankfurt, WM 1995, 245, 248).
  • OLG München, 05.03.1997 - 15 U 5361/96

    Beratungspflicht einer Bank bei Effektengeschäften

    An die Beratungspflicht einer Bank bei Effektengeschäften sind demgemäß grundsätzlich niedrigere Anforderungen zu stellen, wenn der Effektenerwerb - offenkundig wie hier - primär nicht Anlage- sondern Spekulationszwecken dient (OLG Frankfurt WM 1995, 245 ).
  • OLG Köln, 26.06.1997 - 7 U 154/95

    Beratungsvertrag zwischen einem Anlageinteressenten und einer Bank

    Erstrebt der Kunde erkennbar eine solide Kapitalanlage, so sind an die Beratungspflicht höhere Anforderungen zu stellen als bei Geschäften, die primär nicht Anlage-, sondern Spekulationszwecken dienen (OLG Frankfurt, WM 1995, 245, 247).
  • OLG München, 07.08.1996 - 21 U 2514/96

    Beratungspflicht der Bank bei Kunden mit Erfahrungen mit Optionen und

    Sie muß deshalb grundsätzlich dem Kunden alle Informationen, die für eine Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben, wahrheitsgemäß und vollständig erteilen (BGH WM 1982, 90 = NJW 1992, 1095 ; OLG Frankfurt WM 1995, 245/247).
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