Rechtsprechung
OLG Oldenburg, 17.03.1994 - 1 U 151/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Faktischer Bezugsrechtsausschluß
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 1313
- WM 1995, 924
- DB 1994, 929
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.11.1993 - II ZR 235/92
Rechtsfolgen der Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer AG; Nichtigkeit von …
Auszug aus OLG Oldenburg, 17.03.1994 - 1 U 151/93
Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff , a.a.O., § 243, Rdn. 11 m.w.N.; BGH, Urteil vom 15.11.1993 - II ZR 235/92, DB 1994 S. 84 bejahend für Beschlüsse, die rechtsgeschäftlichen Charakter haben.
- OLG Schleswig, 19.09.2002 - 5 U 164/01
Zur Zulässigkeit eines Aktienoptionsprogramms für Aufsichtsratsmitglieder einer …
Dies muss aber auch für Pflichtberichte zur Vorbereitung von Pflichtbeschlüssen gelten, zumal der Vorstandsbericht wenigstens regelmäßig die Basis der anschließenden Inhaltskontrolle darstellen soll (BGHZ 83, 319, 326;… Hüffer, 5. Aufl., Rn. 23 zu § 186 AktG m.w. Nachw.) und eine - auch vom Senat befürwortete - Beschränkung auf eine Plausibilitätskontrolle vor dem Hintergrund berechtigter Aktionärsinteressen nur zu rechtfertigen ist, wenn im Sinne eines funktionalen Äquivalents der Vorstandsbericht in seiner Begründung des Beschlussvorschlags zumindest in dem Maße einen Planungs- und Abwägungsvorgang nachvollziehbar werden lässt, wie der damit verbundenen Informationspreisgabe nicht berechtigte unternehmerische Interessen erkennbar entgegenstehen, Mindestanforderungen also, deren Nichteinhaltung den auf dieser Grundlage zustande gekommenen Beschluss unwiderruflich und unheilbar verfahrensfehlerhaft werden lässt (vgl. nur OLG Oldenburg WM 1995, 924, 927 und Wiedemann in Großkommentar AktG 4. Aufl. (1995), Rn. 130-132 zu § 186 AktG). - OLG Schleswig, 18.12.2003 - 5 U 30/03
Begründungsanforderungen für Kapitalerhöhung unter gleichzeitigem …
Ein auf der Grundlage eines insoweit mangelhaften Vorstandsberichts zustande gekommener Beschluss ist unwiderruflich und unheilbar verfahrensfehlerhaft (Senat NZG 2003, 176, 180; OLG Oldenburg WM 1995, 924, 927 und Wiedemann in Großkommentar zum Aktiengesetz, 4. Aufl. (1995), § 186, Rn. 130-132).