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   OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94   

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https://dejure.org/1994,3565
OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94 (https://dejure.org/1994,3565)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.12.1994 - 2 U 74/94 (https://dejure.org/1994,3565)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Dezember 1994 - 2 U 74/94 (https://dejure.org/1994,3565)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerbefreiung für Zinsen aus Sozialpfandbriefen; Ausgabeprospekt; Hypothekenbank; Verwendungszweck der Erlöse; Zusicherung der Steuerfreiheit; Gesamtpfandbrieflaufzeit; Geschäftsgundlage; Pfandbriefinhaber; Marktungerechter Zins; Äquivalenzstörung; Vertragsanpassung; ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 242; EStG § 3 a i. d. F. vom 17. 1. 1952; GG Art. 3; HypBG § 8 Abs. 2
    Geschäftsgrundlage des Erwerbs steuerfreier Sozialpfandbriefe L

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur ersatzlosen Streichung der in § 3 a EStG geregelten Steuerbefreiung für Zinsen aus Sozialpfandbriefen durch das Steueränderungsgesetz 1992

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1995, 556
  • ZIP 1996, 1984
  • VersR 1996, 1243
  • WM 1995, 971
  • DB 1995, 421
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.01.1967 - II ZR 166/65

    Ehegatten-Kommanditgesellschaft. Übernahmeklage

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94
    Für Änderungen des Steuerrechts ist bei diesem Merkmal darauf abzustellen, ob die Parteien von der positiven Erwartung ausgegangen sind, die steuerrechtliche Rechtslage werde unverändert bleiben (BGH NJW 1967, 1081, 1082 f.).
  • BGH, 17.04.1973 - X ZR 59/69

    Vergütung für Arbeitnehmererfindung

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94
    Denn zur Geschäftsgrundlage gehören nicht nur die beim Vertragsabschluß zutagegetretenen gemeinsamen Vorstellungen der Vertragspartner, sondern auch die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt oder dem Fortbestand gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Partei aufbaut (vgl. BGHZ 23, 390, 392; 40, 334, 336; 61, 153, 160; 74, 370, 372 f.; 84, 1, 8 f.; 88, 226, 231).
  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94
    Denn zur Geschäftsgrundlage gehören nicht nur die beim Vertragsabschluß zutagegetretenen gemeinsamen Vorstellungen der Vertragspartner, sondern auch die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt oder dem Fortbestand gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Partei aufbaut (vgl. BGHZ 23, 390, 392; 40, 334, 336; 61, 153, 160; 74, 370, 372 f.; 84, 1, 8 f.; 88, 226, 231).
  • BGH, 14.05.1991 - X ZR 2/90

    Pauschalzahlung für nicht angefallene Entwicklungskosten

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94
    cc) Nach Ansicht des Senats ist auch das Risiko einer Aufhebung der Steuerbefreiung nach dem Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen nicht ausschließlich den Inhabern zugewiesen (vgl. zu diesem Gesichtspunkt etwa BGHZ 74, 373 ; 101, 152; NJW 1992, 2691 ; NJW-RR 1991, 1269; Palandt/Heinrichs, 52.Aufl., § 242 Rn. 126 ff. mit weiteren Nachweisen; für die vorliegende Fallgestaltung nimmt Schöne aaO. S. 2151 eine solche Risikozuweisung an).
  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94
    Denn zur Geschäftsgrundlage gehören nicht nur die beim Vertragsabschluß zutagegetretenen gemeinsamen Vorstellungen der Vertragspartner, sondern auch die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt oder dem Fortbestand gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Partei aufbaut (vgl. BGHZ 23, 390, 392; 40, 334, 336; 61, 153, 160; 74, 370, 372 f.; 84, 1, 8 f.; 88, 226, 231).
  • BGH, 12.12.1963 - V BLw 32/63

    Geschäftsgrundlage im Höferecht

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94
    Denn zur Geschäftsgrundlage gehören nicht nur die beim Vertragsabschluß zutagegetretenen gemeinsamen Vorstellungen der Vertragspartner, sondern auch die dem Geschäftsgegner erkennbaren und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Vertragspartei von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt oder dem Fortbestand gewisser Umstände, auf denen der Geschäftswille der Partei aufbaut (vgl. BGHZ 23, 390, 392; 40, 334, 336; 61, 153, 160; 74, 370, 372 f.; 84, 1, 8 f.; 88, 226, 231).
  • BGH, 27.09.1983 - VI ZR 294/81

    Umfang und Wirksamkeit von Sperrabreden zu Lasten nichtkaufmännischer

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94
    Zwar wiegen die Bedenken, die gegen die Verfassungsmäßigkeit der Entscheidung des Gesetzgebers vorgebracht werden (vgl. Ehrenforth BB 1992, 900, 901; Meilicke/Heidel DB 1993, 313 ff.; Schmid DStR 1992, 805 ff.; Turiaux BB 1993, 843 ff. und Keßler DB 1984, 111, 1113 f.; a.A.: BFH in Stellungnahme an das BVerfG Bl. 394 ff. d.A; Hermann/Heuer/Raupach/Kanzler aaO. Rn. 5; zweifelnd Littmann/Meincke, EStG , § 3 a Rn. 3), schwer.
  • LG Köln, 07.04.1994 - 8 O 106/93

    Bankverkehr; keine Kündbarkeit von Sozialpfandbriefen wegen Wegfalls der

    Auszug aus OLG Köln, 28.12.1994 - 2 U 74/94
    Der Senat teilt die Ansicht des Landgerichts in der angefochtenen Entscheidung (veröffentlicht in ZIP 1994, 1520 mit Kommentar von Alisch in EWiR 1994, 983), die Klage sei unbegründet, nicht in vollem Umfang.
  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

    Für diese Fälle, in denen die Streichung der Steuervergünstigung zu unzumutbaren Ergebnissen führen kann, weil der Renditeverlust auf Dauer und kein Rückzahlungsanspruch besteht, ergibt sich jedenfalls eine Ausgleichsmöglichkeit nach einfachem Recht in Form einer Anpassung des Begebungsvertrags nach den zivilrechtlichen Grundsätzen eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage (vgl. OLG Köln, Urteil vom 28. Dezember 1994 - 2 U 74/94 - WM 1995, S. 971, 974 ff.).
  • OLG München, 22.01.1997 - 7 U 4544/96

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Wegfall der Steuerbefreiung der Zinserträge

    Der Senat kann dem aber nicht folgen (so i.E. auch OLG Köln, DB 95, 421).

    Der Senat zieht dabei im vorliegenden Fall insbesondere in Betracht, daß bei einer Inhaberschuldverschreibung auch die den Erwerbern nach Maßgabe der Emissionsbedingungen in Aussicht gestellte Rendite zur Geschäftsgrundlage werden kann, wenn wie hier renditerelevante Umstände, die der Erwerber für den Emittenten erkennbar seiner Kaufentscheidung zugrundelegt, in Fortfall kommen (so i.E. wohl übereinstimmend auch Meilicke/Heidel, a.a.O., Seite 315; Schöne, a.a.O., Seite 2151; OLG Köln DB 95, 421).

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2000 - 19 W 6/98

    Bewertung des Aktienmntausches

    Es kann dahinstehen, ob diese Ansicht zutreffend ist, da das Oberlandesgericht München gerade im Hinblick auf die hier in Rede stehende Steuerbefreiung gemäß § 3 a EStG a.F. mit Urteil vom 22.01.1997 (DB 1997, 1072, 1073; 1. Erg.; ebenso OLG Köln, DB 1995, 421, 422 f.) entschieden hat, dass das Risiko des Wegfalls einer Steuerbefreiung in der Risikosphäre des Anlegers liege und die emittierende Bank keine Zusicherung dafür übernehme, dass die Steuervergünstigung über einen bestimmten Zeitraum erhalten bliebe.
  • OLG Nürnberg, 17.09.1998 - 8 U 1175/98

    Wegfall der Geschäftsgrundlage

    Ebenso hat das Oberlandesgericht Köln in seiner Entscheidung WM 95, 971 in einem Fall, der die ersatzlose Streichung des § 3 a EStGa.F. durch das Steueränderungsgesetz 1992 betraf (Wegfall der Steuerbefreiung für Zinsen aus Sozialpfandbriefen) eine Berufung des Pfandbriefinhabers auf die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nur deshalb zugelassen, weil das vertragliche Äquivalenzverhältnis unmittelbar tiefgreifend gestört war.
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