Rechtsprechung
LG Stuttgart, 26.04.1996 - 23 O 248/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Geschäfte in selbständigen Optionsscheinen auf Aktienkörbe als Börsentermingeschäfte; glattstellendes Gegengeschäft; Differenzeinwand
Papierfundstellen
- ZIP 1996, 1339
- WM 1996, 1446
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 12.05.1998 - XI ZR 180/97
Rechtsnatur von Geschäften mit selbständigen Basket-Optionsscheinen; Erlangung …
Anders als bei Aktienindexoptionsscheinen fehle bei Basket-Optionsscheinen mit einem vom Emittenten individuell zusammengestellten Aktienkorb als Grundlage die Verbindung zu einem Terminmarkt, der es dem Anleger ermögliche, das Erstgeschäft durch ein Gegengeschäft zu neutralisieren (LG Stuttgart WM 1996, 1446, 1447; LG Heidelberg ZIP 1998, 203, 205;… Tilp, in: Allmendinger/Tilp, Börsentermin- und Differenzgeschäfte Rdn. 78 ff., 105). - BGH, 15.04.1997 - XI ZR 215/96
Wiederholung der Unterrichtung vor Ablauf der Jahresfrist
Ein Teil der instanzgerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur ist deshalb der Ansicht, daß eine erneute schriftliche Unterrichtung innerhalb einer gewissen Toleranzfrist vor oder nach Ablauf eines Jahres genügt (LG Stuttgart WM 1996, 1446, 1448 [LG Stuttgart 26.04.1996 - 23 O 248/95]; LG Frankfurt EWiR 1996, 16; Worms WM 1991, 81, 82).