Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 12.06.1996 - 9 U 7/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Aufrechnung gegen Schadensersatzanspruch wegen mißbräuchlicher Inanspruchnahme aus Bürgschaft auf erstes Anfordern
Papierfundstellen
- WM 1996, 1856
- BB 1996, 1957
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 24.09.1998 - IX ZR 371/97
Rückabwicklung der unberechtigten Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft auf erstes …
Die Sicherungabrede zwischen Hauptschuldner und Gläubiger über die Stellung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern ist danach grundsätzlich in dem Sinne auszulegen, daß der Gläubiger gegenüber dem eigenen Rückforderungsanspruch des Hauptschuldners nicht mit Forderungen aufrechnen darf, die von der Bürgschaft nicht gedeckt sind, es sei denn, sie seien unstreitig oder rechtskräftig festgestellt (vgl. auch OLG Düsseldorf WM 1996, 1856). - OLG Düsseldorf, 10.10.1997 - 22 U 69/97
Ersatzpflicht des Bürgschaftsnehmers bei Inanspruchnahme zu Unrecht oder nach …
Denn die Klägerin kann, sofern die Beklagte die Bürgschaftssumme zu Unrecht forderte, zumindest auch aus positiver Vertragsverletzung der Sicherungsabrede von der Beklagten Ersatz verlangen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf WM 1996, 1856 = BB 1996, 1957 OLG Report 1996, 249) und/oder, falls das Recht der Beklagten zur Inanspruchnahme der Bürgschaft nachträglich wegfiel, aus der Sicherungsabrede selbst.