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   OLG Hamm, 12.05.1995 - 20 U 37/95   

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https://dejure.org/1995,2689
OLG Hamm, 12.05.1995 - 20 U 37/95 (https://dejure.org/1995,2689)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.1995 - 20 U 37/95 (https://dejure.org/1995,2689)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 1995 - 20 U 37/95 (https://dejure.org/1995,2689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812; BGB § 814; BGB § 1204; BGB § 1204; BGB § 1273; BGB § 1273; KO § 4; KO § 17; KO § 48; KO § 65; KO § 127; ALB a. F. § 15 Nr. 2; ALB a. F. § 15
    Wissenszurechnung zum Versicherer bei rechtsgrundloser Leistung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Lebensversicherung; Konkurseröffnung; Konkursverwalter; Pfändungsgläubiger; Einziehung; Kenntnis; Mitarbeiter; Vertragsabteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 814 1282 Abs. 1; KO §§ 17 65 Abs. 1
    Einziehung verpfändeter Ansprüche aus Lebensversicherung zur Konkursmasse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1312
  • VersR 1996, 878
  • WM 1996, 1928
  • BB 1995, 2083
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • OLG Stuttgart, 12.06.2006 - 5 U 28/06

    Bereicherungsrechtlicher Rückgewähranspruch: Kenntnis von der Nichtschuld bei

    Bei Leistung durch einen Vertreter kommt es für die Kenntnis des Nichtbestehens eines Rechtsgrundes i. S. des § 814 BGB grds. auf das Wissen des die Leistung bewirkenden Vertreters an (BGHZ 73, 202, 204 f.; WM 1962, 346, 347; WM 1964, 87, 88; NJW 1999, 1024, 1025; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1312).

    Hat eine juristische Person mehrere Vertreter, ist auf die Kenntnis des die Leistung tatsächlich Erbringenden abzustellen (OLG Hamm NJW-RR 1996, 1312; Staudinger-Lorenz, BGB, 1999, § 814 Rn. 4; Palandt-Sprau, BGB, 65. A., § 814 Rn. 7; Anwaltskommentar, 2005, Band 2 § 814 Rn. 6; Hk-BGB/Schulze, 4. A., § 814 Rn. 2).

    Ein Organisationsmangel ist aber nicht ein Fall des widersprüchlichen, sondern ein Fall des vorwerfbaren Verhaltens, so dass die Rechtsprechung zur rechtsgeschäftlichen Zurechnung im Schadensersatz- und Haftungsrecht auf die Kenntnis i.S. des § 814 Alt. 1 BGB nicht übertragbar ist (so auch OLG Hamm NJW-RR 1996, 1312, das die Zurechnung der Kenntnis eines Mitarbeiters der Vertragsabteilung eines Versicherungsunternehmens gegenüber dem die Zahlung veranlassenden Mitarbeiter der Leistungsabteilung verneinte).

  • BGH, 10.12.1998 - III ZR 208/97

    Kenntnis des Vertreters

    Wird - wie hier - die Leistung, deren Rückabwicklung im Streit steht, durch einen Vertreter erbracht, so kommt es für die Kenntnis des Nichtbestehens eines Rechtsgrundes im Sinne des § 814 BGB auf das Wissen des die Leistung bewirkenden Vertreters an (BGHZ 73, 202, 204 f; BGH, Urteile vom 18. Januar 1962 - II ZR 24/61 - WM 1962, 346, 347; vom 31. Oktober 1963 - VII ZR 138/62 - WM 1964, 87, 88; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1312).
  • OLG Braunschweig, 16.10.2014 - 9 U 135/14

    Voraussetzungen des Anspruchs des Betreibers einer Photovoltaikanlage auf

    Die insoweit zu fordernde Kenntnis kann bei einer juristischen Person nicht durch Zurechnung des Wissens einzelner Mitarbeiter, die mit dem Vorgang in Berührung gekommen sind, festgestellt werden, sondern es kann nur abgestellt werden auf die Kenntnis desjenigen, der die Leistung entweder tatsächlich bewirkt oder zumindest angeordnet hat (OLG Köln, Teilurteil vom 03.04.2009 - 20 U 168/08 - , juris Rn. 5; OLG Hamm, Urteil vom 12.05.1995 - 20 U 37/95 - , juris Rn. 7).

    Das wäre mit dem Sinn des § 814 BGB nicht vereinbar, der eine Ausprägung des allgemeinen Grundsatzes von Treu und Glauben darstellt (OLG Hamm, Urteil vom 12.05.1995 - 20 U 37/95 - , juris Rn. 8 unter Verweis auf BGHZ 73, 202, 205).

  • OLG Celle, 02.04.2009 - 8 U 206/08

    Pfändung einer Lebensversicherung und anschließende Insolvenz des

    Diese Vorschrift findet indessen auf ge- oder verpfändete Forderungen keine Anwendung, so dass diese nicht dem Verwertungsrecht des Verwalters unterliegen (OLG Hamm VersR 1996, 878. Wimmer, § 160 Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 03.04.2009 - 20 U 168/08

    Rückforderungen von Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung wegen Bezugs

    Die insoweit zu fordernde Kenntnis kann bei einer juristischen Person nicht durch Zurechnung des Wissens einzelner Mitarbeiter, die mit dem Vorgang in Berührung gekommen sind, festgestellt werden, sondern es kann nur abgestellt werden auf die Kenntnis desjenigen, der die Leistung entweder tatsächlich bewirkt oder zumindest angeordnet hat (so auch OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1312; OLG Stuttgart, OLGR 2006, 711).
  • OLG Stuttgart, 27.09.2012 - 2 U 160/11

    Insolvenzanfechtung: Grundschuldbestellung zur Sicherung einer künftig fällig

    Das gilt auch für Forderungen, die durch ein zur Absonderung berechtigendes Pfandrecht gesichert sind (BGHZ 31, 337, 340 f.; OLG Hamm, WM 1996, 1928).
  • AG Köln, 27.04.2015 - 142 C 558/13

    Mitverschulden einer Bank bei Auszahlung von gepfändeten Sparguthaben

    Ein Organisationsmangel stellt aber nicht einen Fall des widersprüchlichen Verhaltens, sondern einen des vorwerfbaren Verhaltens dar (OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1312).

    Es kommt somit bei einer juristischen Person im Rahmen des § 814 Abs. 1 BGB allein auf die Kenntnis desjenigen an, der die Leistung entweder tatsächlich bewirkt oder zumindest angeordnet hat (OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1312; OLG Brandenburg, NJW-RR 2013, 1295).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2005 - 16 U 176/05

    Vereinbarung einer mit den Vorschriften des GmbH-Gesetzes unvereinbaren

    Existieren mehrere Vertreter oder Organe, kommt es auf die Kenntnis des die Leistung tatsächlich Erbringenden an (RGZ 79, 285, 286 f.; OLG Hamm NJW-RR 1996, 1312).
  • OLG Düsseldorf, 25.08.2006 - 16 U 187/05

    Anspruchsinhaber des Rückkaufswerts einer Lebensversicherung auf den Todesfall

    Vielmehr sollte der Rückkaufswert nach § 176 VVG automatisch fällig werden, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird (vgl. BGH, NJW 1993, 1994; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1311 = VersR 1996, 360; NJW-RR 1996, 1312 = VersR 1996, 878; OLG Hamburg, VersR 2003, 630; Prölss/Martin/Kollhosser, a.a.O., § 165 Rdnr. 3; Stegmann/Lind, NVersZ 2002, 193, 194).
  • LG Erfurt, 04.12.2003 - 3 O 660/03
    Um den Anspruch auf den Rückkaufswert zu erhalten, brauchte der Kläger das Versicherungsvertragsverhältnis nicht noch ausdrücklich zu kündigen (vgl. u.a. BGH NJW 93, 1994 oder OLG Hamm VersR 96, 878).

    Der Beklagten ist darin zuzustimmen, dass die mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Höhe des Rückkaufswertes fällig gewordenen, allerdings verpfändeten Ansprüche aus der Lebensversicherung vom Insolvenzverwalter dann nicht zur Masse eingezogen werden dürfen, wenn der Pfandgläubiger zur Einziehung gemäß § 1282 Abs. 1 BGB berechtigt ist (vgl. OLG Hamm VersR 96, 878).

  • OLG Brandenburg, 03.03.2015 - 6 U 55/13

    Erneuerbare Energien: Anspruch eines Anlagebetreibers auf Einspeisevergütung;

  • OLG Köln, 26.11.2003 - 5 U 72/03

    Abzinsung einer Pensionszusage gegenüber Insolvenzschuldner

  • OLG Köln, 14.04.2000 - 11 U 3/98

    Unwirksame Lohngleitklausel im Bauvertrag - Bereicherungsanspruch - Kenntnis der

  • LG Hamburg, 31.03.2022 - 333 S 15/21

    Flächenunterschreitung von mehr als 10% ist immer ein Mangel!

  • KG, 06.03.2021 - 14 U 111/19
  • KG, 06.03.2020 - 14 U 111/19

    Insolvenzanfechtung sowie Rückzahlung aus ungerechtfertigter Bereicherung

  • OLG Hamm, 27.04.2009 - 6 W 19/09

    Voraussetzungen der verschäften Haftung des Bereicherungsempfängers bei

  • OLG München, 22.06.2004 - 25 U 5618/03

    Behandlung von Rückdeckungsversicherungen zu Gunsten der Geschäftsführer einer in

  • OLG Karlsruhe, 05.10.2001 - U 1/01

    Schiffshavarie: Umfang der Schadensersatzpflicht des Eigners eines Binnenschiffes

  • OLG Köln, 10.01.2012 - 20 W 57/11

    Rückforderung von Leistungen aus einem Rentenversicherungsvertrag nach Widerruf

  • OLG Köln, 19.06.2023 - 19 U 153/22
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