Rechtsprechung
   BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Jurion
  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtzeitige Erhebung einer Anfechtungsklage

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Wahrung der Konkursanfechtungsfrist durch ungerügte Bezugnahme auf Klageentwurf

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 1351
  • ZIP 1996, 552
  • MDR 1996, 519
  • WM 1996, 554



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Wird zitiert von ... (9)  

  • BGH, 07.06.2001 - IX ZR 195/00  

    Auszahlung einer zweckgebundenen Darlehenssumme in der Insolvenz des

    Damit ist die Anfechtung als im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung wirksam rechtshängig gemacht anzusehen (vgl. BGH, Urt. v. 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95, ZIP 1996, 552, 553).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01  

    Insolvenzrecht - Wahrung der Anfechtungsfrist

    Daher nützt es ihm auch nichts, daß die Parteien am 19. November 1998 mündlich verhandelt haben; denn der Mangel der Klageschrift ist dadurch lediglich mit Wirkung von jenem Tage, also ex nunc, geheilt worden (BGH, Urt. v. 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95, WM 1996, 554, 555; v. 7. Juni 2001 - IX ZR 155/00, WM 2001, 1436, 1438).
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 20/05 R  

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch - Verjährungshemmung durch

    Die Nachbesserung einer in diesem Punkt unzureichenden Klageschrift im laufenden Verfahren ist zwar möglich; die Heilung des Mangels tritt aber nicht rückwirkend ein, sondern nach ständiger Rechtsprechung des BGH erst ab dem Zeitpunkt der Vornahme der entsprechenden Prozesshandlung (BGH NJW 1996, 1351; BGHZ 22, 254, 257).
mehr
  • BGH, 09.01.2008 - VIII ZR 12/07  

    Verfahrensrecht - Zustellung an prozessunfähige Person

    Der Verfahrensmangel der fehlenden Klagezustellung wird durch rügelose Einlassung gemäß § 295 ZPO geheilt (BGHZ 25, 66, 72 ff., BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1983 - IVb ZB 29/82, NJW 1984, 926, unter II 2; BGH, Urteil vom 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95, NJW 1996, 1351, unter 3 b).
  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/97  

    Leistung der Unterschrift des Prozeßbevollmächtigten mittels Faksimile-Stempel;

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 65, 46, 47 f.; 92, 251, 254; Urteile vom 27. September 1995 - I ZR 156/93 - BGHR ZPO § 295 Abs. 1 Klageschrift 1 und vom 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95 - NJW 1996, 1351), der sich auch das Bundesarbeitsgericht unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung angeschlossen hat (NJW 1986, 3224, 3225).
  • OLG Schleswig, 30.05.2005 - 16 W 47/05  

    Verfahrensrecht - Richterablehnung bei grobem Verstoß gegen Verfahrensrecht

    Dass der Schriftsatz vom 11. November 2004 keine ordnungsgemäße Klage darstellt und jedenfalls bei Rüge des Gegners auch nicht als solche behandelt werden darf, entspricht einhelliger Ansicht (BGH NJW 1996, 1351).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2008 - 7 U 152/07  

    Zur Doppelvertretung der AG durch Vorstand und Aufsichtsrat im Rahmen der

    Es kommt danach nicht darauf an, dass die rügelose Verhandlung bei einer fehlenden Zustellung, und um eine solche handelt es sich hier bei der Doppelvertretung, nicht ex tunc wirkt, sondern lediglich ex nunc und damit erst ab dem Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung, die ca. 9 Monate nach Einreichung der Klage stattfand und damit eine demnächst erfolgende Zustellung im Sinne des § 167 ZPO nicht hätte bewirken können (BGH NJW 1996, 1351 f.; Musielak/Huber, ZPO, 5. Auflage, § 295 Rn. 7).
  • OLG Celle, 05.05.2011 - 13 W 42/11  

    Kostenentscheidung: Klagerücknahme vor Anhängigkeit; Anforderungen an die

    Die Klage hätte vielmehr frühestens in einer etwaigen mündlichen Verhandlung als eingereicht angesehen werden können, wenn der Antragsteller in einer solchen Verhandlung zu erkennen gegeben hätte, dass er den Prozesskostenhilfeantrag nunmehr als Klageschrift ansehen wollte (vgl. BGH, Urteil vom 24. Mai 1972 - IV ZR 65/71, NJW 1972, 1373, 1374; BGH, Urteil vom 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95, zitiert nach juris, Tz. 7; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20. Juni 2008 - 14 U 195/07, zitiert nach juris, Tz. 13; OLG Dresden, Beschluss vom 17. April 1997 - 6 W 0287/97, NJW-RR 1997, 1424, 1425).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.07.2002 - 21 Sa 13/02  

    Überprüfbarkeit von Entscheidungen paritätisch besetzter Bewertungs- und

    Ob die Heilungsfolgen ex tunc -- bezogen auf den Zeitpunkt der Klageinreichung -- oder erst ex nunc -- mit der Antragstellung im Termin vom 20.11.2001 eingetreten sind (so die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vergleiche BGH NJW 1996, 1351), kann hier dahinstehen.
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