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   OLG Braunschweig, 20.03.1997 - 2 U 141/96   

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https://dejure.org/1997,16296
OLG Braunschweig, 20.03.1997 - 2 U 141/96 (https://dejure.org/1997,16296)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20.03.1997 - 2 U 141/96 (https://dejure.org/1997,16296)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 20. März 1997 - 2 U 141/96 (https://dejure.org/1997,16296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 354a HGB; § 355 HGB
    Anforderungen an die Darlegung von Kaufpreisforderungen; Wirksamkeit von Abtretungen trotz vertraglich vereinbarten Abtretungsverbots; Anwendung von § 354a Handelsgesetzbuch (HGB) auf langfristige Vertragsbeziehungen mit einem vertraglich vor dem 01.08.1994 vereinbarten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Darlegung von Kaufpreisforderungen; Wirksamkeit von Abtretungen trotz vertraglich vereinbarten Abtretungsverbots; Anwendung von § 354a Handelsgesetzbuch (HGB) auf langfristige Vertragsbeziehungen mit einem vertraglich vor dem 01.08.1994 vereinbarten ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1997, 1214
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 342/85

    Formularmäßige Vereinbarung eines erweiterten und verlängerten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.1997 - 2 U 141/96
    Darin könnte allenfalls eine Übersicherung von insgesamt 45 % gesehen werden, die die in der früheren Rechtsprechung angenommene Grenze von 50 % nicht überschreitet (vgl. z.B. BGHZ 98, 303 ff,; ferner zur jüngeren Rechtsprechung Palandt-Heinrichs, BGB, 56. Aufl., § 9 AGBG, Rdnr. 129 ff.).
  • OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 102/93

    Mitwirkungspflicht des Bestellers beim Werkvertrag

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.1997 - 2 U 141/96
    Die gegenteilige Auffassung, wonach § 354 a HGB bei vor dem 30.07.1994 vereinbarten Abtretungsverboten auch für solche Forderungen nicht gelten soll, die nach diesem Zeitpunkt entstanden sind (Roth/Koller, HGB, § 354 a, Rdnr. 5; Henseler, BB 1995, 5 (9); vgl. auch LG Bonn, WM 1996, 930 (931)), berücksichtigt nicht, daß nach den Gesetzesmaterialien Abtretungsverbote, die vor dem Inkrafttreten der Norm vereinbart wurden, bei nach dem 01.08.1994 entstandenen Geldforderungen nur dazu führen sollten, daß die Abtretung dem Schuldner gegenüber unwirksam ist, er also weiterhin an den Zedenten mit befreiender Wirkung leisten kann (vgl. BT-Drucksache 12/7912, S. 25 f. zu An, 5).
  • BGH, 28.05.1991 - XI ZR 214/90

    Darlegungspflicht bei Geltendmachung eines Kontokorrentsaldos ohne Anerkenntnis;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.1997 - 2 U 141/96
    Bei dieser Sachlage hätte die Klägerin auf die in das Kontokorrent eingestellten Einzelforderungen zurückgreifen und zu diesen vortragen müssen, wozu die Darlegung allein von Aktivposten - oder, wie vorliegend, der Aktivseite - nicht ausreicht Vielmehr muß der Anspruchsteller unter Einschluß aller von ihm akzeptierten Passivposten so vortragen, daß auch für das Gericht die eingeklagte Saldoforderung rechnerisch nachvollziehbar und zu prüfen ist (vgl. BGH NJW 1991, 2908 [BGH 28.05.1991 - XI ZR 214/90] und WM 1983, 704 (705), ferner OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 1074 (1075) und Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Bd. I, 2. Aufl., § 781 BGB, Rdnr. 10 f.).
  • BGH, 05.05.1983 - III ZR 187/81

    Anspruch auf Rückerstattung eines Darlehens und vereinbarungsgemäße Verzinsung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.1997 - 2 U 141/96
    Bei dieser Sachlage hätte die Klägerin auf die in das Kontokorrent eingestellten Einzelforderungen zurückgreifen und zu diesen vortragen müssen, wozu die Darlegung allein von Aktivposten - oder, wie vorliegend, der Aktivseite - nicht ausreicht Vielmehr muß der Anspruchsteller unter Einschluß aller von ihm akzeptierten Passivposten so vortragen, daß auch für das Gericht die eingeklagte Saldoforderung rechnerisch nachvollziehbar und zu prüfen ist (vgl. BGH NJW 1991, 2908 [BGH 28.05.1991 - XI ZR 214/90] und WM 1983, 704 (705), ferner OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 1074 (1075) und Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Bd. I, 2. Aufl., § 781 BGB, Rdnr. 10 f.).
  • OLG Oldenburg, 21.04.1995 - 13 W 15/95
    Auszug aus OLG Braunschweig, 20.03.1997 - 2 U 141/96
    Bei dieser Sachlage hätte die Klägerin auf die in das Kontokorrent eingestellten Einzelforderungen zurückgreifen und zu diesen vortragen müssen, wozu die Darlegung allein von Aktivposten - oder, wie vorliegend, der Aktivseite - nicht ausreicht Vielmehr muß der Anspruchsteller unter Einschluß aller von ihm akzeptierten Passivposten so vortragen, daß auch für das Gericht die eingeklagte Saldoforderung rechnerisch nachvollziehbar und zu prüfen ist (vgl. BGH NJW 1991, 2908 [BGH 28.05.1991 - XI ZR 214/90] und WM 1983, 704 (705), ferner OLG Oldenburg NJW-RR 1995, 1074 (1075) und Baumgärtel, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Bd. I, 2. Aufl., § 781 BGB, Rdnr. 10 f.).
  • BGH, 23.01.2001 - X ZR 247/98

    Zeitliche Geltung rechtsgeschäftlicher Abtretungsverbote

    Während eine Ansicht § 354a HGB nicht anwenden will, wenn das Abtretungsverbot vor Inkrafttreten der Vorschrift am 30. Juli 1994 vereinbart worden ist (OLG Rostock, OLGR 1998, 363; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1248; OLG Schleswig BB 2001, 61, 63; LG Bonn, WM 1996, 930, 931; Röhricht/v. Westphalen/Wagner, HGB, § 354a Rdn. 9; Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Aufl., § 399 Rdn. 9; Grub, ZIP 1994, 1650; Henseler, BB 1995, 5, 9; Bruns, WM 2000, 505, 510), hält die Gegenmeinung die Neuregelung auch dann für anwendbar, wenn zwar das Abtretungsverbot vorher vereinbart wurde, die abgetretene Forderung aber erst nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens entstanden ist (OLG Braunschweig WM 1997, 1214; OLG Köln WM 1998, 859, 861; Baumbach/Hopt, HGB, 30. Aufl., § 354a Rdn. 1; Ruß in Heidelberger Kommentar zum HGB, 5. Aufl., § 354a Rdn. 6; Roth in Koller/Roth/Morck, HGB, 2. Aufl., § 354a Rdn. 5; Ensthaler/Schmidt, GK-HGB, 6. Aufl., § 354a Rdn. 9; Wagner, NJW 1995, 180; Schmidt, NJW 1999, 400).
  • OLG Schleswig, 08.11.2000 - 9 U 104/99

    Abtretungsanzeigen - nichtige Formularklauseln - Verwendung vorgedruckter

    Andernfalls wäre die zeitliche Reichweite des § 354a HGB auch nicht derart umstritten (vgl. OLG Köln, BB 1997, 2021, 2022: Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist; OLG Braunschweig, WM 1997, 1214: Anwendbarkeit auf vor dem 1. August 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist; Wagner, NJW 1995, 180: Anwendbarkeit für nach dem 30. Juli 1994 entstehende Forderungen; Koller/Roth/Morck, HGB, 2. Aufl., § 354 a HGB Rn. 5: Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist [anders noch die Vorauflage]; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1248, 1249: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 25. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote, auch wenn die Forderung nach diesem Zeitpunkt entstanden ist; OLG Rostock, OLGR 1998, 363: Keine Anwendbarkeit auf Abtretungsverbote, die vor Inkrafttreten des § 354 a HGB vereinbart sind, wenn die Forderung vor diesem Zeitpunkt entstanden ist; LG Bonn, WM 1996, 930: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 1. August 1994 vereinbarte Abtretungsverbote; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 399 Rn. 9: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 29. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote; Busche, a.a.O., Rn. 72: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote; Grub, ZIP 1994, 1650: Keine Anwendbarkeit auf vor dem 30. Juli 1994 vereinbarte Abtretungsverbote).
  • OLG Hamburg, 05.10.2004 - 9 U 141/03

    Verbindlichkeit von Abbuchungen aufgrund unverbindlicher

    Die bloße Vorlage eines Anlagenkonvoluts mit Unterlagen, die durchgearbeitet werden müssten, um die Schlüssigkeit der Klage zu ermitteln, reicht als Vortrag hierfür nicht aus (OLG Braunschweig, WM 1997, 1214, 1215; OLG Oldenburg, NJW-RR 1995, 1074, 1975).
  • LG Düsseldorf, 12.11.1998 - 4 O 165/98

    INCOM

    Die Berufung gegen das Urteil der Kammer vom 29. Oktober 1996, 4 O 413/95, Entscheidungen 1996, 72 - Schwenkvorrichtung für Industrieroboter - ist durch Urteil des OLG vom 7. Mai 1998, 2 U 141/96, zurückgewiesen worden; die Revision (X ZR 108/98) ist zurückgenommen worden.
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