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   BGH, 28.04.1997 - II ZR 20/96   

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https://dejure.org/1997,2192
BGH, 28.04.1997 - II ZR 20/96 (https://dejure.org/1997,2192)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1997 - II ZR 20/96 (https://dejure.org/1997,2192)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1997 - II ZR 20/96 (https://dejure.org/1997,2192)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Konkursantragspflicht - Berechnung des Quotenschadens - Sicherungszession aller Forderungen - Eigentumsvorbehalt Dritter am gesamten Warenlager - Fehlerhafte rechtliche Einordnung von Eigentumsvorbehalt und Sicherungszession - Bilanzielle Behandlung von ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 2; GmbHG § 64 Abs. 1; KO § 4 Abs. 2; KO § 43; KO § 48
    Berechnung des Quotenschadens infolge verspäteter Konkursanmeldung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung des Quotenschadens der Altgläubiger

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 2; GmbHG § 64 Abs. 1; KO §§ 4 Abs. 2, 43, 48
    Haftung eines GmbH-Geschäftsführers wegen Verletzung der Konkursantragspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3021
  • ZIP 1997, 1542
  • MDR 1997, 955
  • VersR 1997, 1285
  • WM 1997, 1679
  • DB 1997, 1864
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.04.1986 - IX ZR 54/85

    Kontosperre zugunsten eines Gläubigers im Konkurs des Schuldners

    Auszug aus BGH, 28.04.1997 - II ZR 20/96
    Bei Wirksamkeit der Sicherungszession vom 15. Dezember 1988 - wovon aufgrund der Unterstellung des Berufungsgerichts jedenfalls für das Revisionsverfahren auszugehen ist - hätte der DNB als Treunehmerin an den abgetretenen Forderungen im Wert von 6, 5 Mio. DM kein Aussonderungs-, sondern nur ein Absonderungsrecht gemäß § 48 KO zugestanden (vgl. z.B. BGHZ 109, 47, 53 [BGH 12.10.1989 - IX ZR 184/88]; BGH, Urt. v. 17. April 1986 - IX ZR 54/85, ZIP 1986, 720, 721 m.w.N.).
  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 268/85

    Voraussetzungen der Konkursantragspflicht bei Überschuldung; Haftung des

    Auszug aus BGH, 28.04.1997 - II ZR 20/96
    Unter (einfachem) Eigentumsvorbehalt stehende Warenbestände gehören nicht zur Konkursmasse (§ 1 KO) und unterliegen daher dem Aussonderungsrecht des Eigentumsvorbehaltsverkäufers gemäß § 43 KO (vgl. z.B. BGHZ 100, 19, 24).
  • BGH, 12.10.1989 - IX ZR 184/88

    Rechte an auf ein Anderkonto des Vergleichsverwalters geleisteten Zahlungen

    Auszug aus BGH, 28.04.1997 - II ZR 20/96
    Bei Wirksamkeit der Sicherungszession vom 15. Dezember 1988 - wovon aufgrund der Unterstellung des Berufungsgerichts jedenfalls für das Revisionsverfahren auszugehen ist - hätte der DNB als Treunehmerin an den abgetretenen Forderungen im Wert von 6, 5 Mio. DM kein Aussonderungs-, sondern nur ein Absonderungsrecht gemäß § 48 KO zugestanden (vgl. z.B. BGHZ 109, 47, 53 [BGH 12.10.1989 - IX ZR 184/88]; BGH, Urt. v. 17. April 1986 - IX ZR 54/85, ZIP 1986, 720, 721 m.w.N.).
  • BGH, 16.03.1995 - IX ZR 72/94

    Sittenwidrigkeit der Abtretung sämtlicher Kundenforderungen unmittelbar vor dem

    Auszug aus BGH, 28.04.1997 - II ZR 20/96
    Eine abschließende Abweisung der Teilklage durch den Senat gemäß § 565 Abs. 3 ZPO kommt allerdings nicht in Betracht, weil nicht auszuschließen ist, daß - entsprechend dem derzeit noch pauschalen Klägervortrag - die Globalzession und damit das aus ihr abgeleitete Absonderungsrecht als unwirksam anzusehen sind, und zwar sowohl formal im Sinne von § 9 AGBG (vgl. hierzu BGH, Vorlagebeschluß v. 6. März 1997 - IX ZR 75/95, ZIP 1997, 632) als auch inhaltlich nach § 138 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 16. März 1995 - IX ZR 72/94, ZIP 1995, 630).
  • BGH, 06.03.1997 - IX ZR 74/95

    Freigabeanspruch des Sicherungsgebers bei formularmäßiger Sicherungsübereignung

    Auszug aus BGH, 28.04.1997 - II ZR 20/96
    Eine abschließende Abweisung der Teilklage durch den Senat gemäß § 565 Abs. 3 ZPO kommt allerdings nicht in Betracht, weil nicht auszuschließen ist, daß - entsprechend dem derzeit noch pauschalen Klägervortrag - die Globalzession und damit das aus ihr abgeleitete Absonderungsrecht als unwirksam anzusehen sind, und zwar sowohl formal im Sinne von § 9 AGBG (vgl. hierzu BGH, Vorlagebeschluß v. 6. März 1997 - IX ZR 75/95, ZIP 1997, 632) als auch inhaltlich nach § 138 BGB (vgl. BGH, Urt. v. 16. März 1995 - IX ZR 72/94, ZIP 1995, 630).
  • RG, 09.04.1929 - VII 536/28

    Ist das im Wege des Besitzkonstituts erworbene Sicherungseigentum ein die

    Auszug aus BGH, 28.04.1997 - II ZR 20/96
    Da die sicherungshalber abgetretenen Forderungsrechte selbst bei (voller) Werthaltigkeit die persönlichen Forderungen der DNB auch nicht annähernd abdeckten, hätte diese am 31. Dezember 1989 im Wege der Absonderung den Verwertungserlös in vollem Umfang beanspruchen können und nicht etwa teilweise der Masse den Wert gewähren müssen (vgl. schon RGZ 124, 73, 75).
  • BGH, 30.03.1998 - II ZR 146/96

    Geltendmachung eines Quoten- oder sonstigen Schadens der Neugläubiger wegen

    Jedoch darf aus Rechtsgründen nur die "freie", den damals vorhandenen Altgläubigern (als Konkursgläubigern) zur Verfügung stehende Masse berücksichtigt werden, weshalb neben dem Anteil von gemäß §§ 58, 59 KO bevorrechtigten Gläubigern auch Aus- oder Absonderungsrechte - unter Einschluß solcher aus Sicherungszessionen - von der Masse ebenso abzusetzen sind, wie die bevorrechtigten bzw, gesicherten Forderungen von der Summe der bilanzierten Verbindlichkeiten der Gemeinschuldnerin (vgl. Sen.Urt. v. 28. April 1997 - II ZR 20/96, WM 1997, 1679).
  • BGH, 19.09.2005 - II ZR 372/03

    Rechts- und Parteifähigkeit liechtensteinischer Kapitalgesellschaften mit

    Als Inhaberin des ihr dann als Sicherungszessionarin weiterhin zustehenden Absonderungsrechts (§ 48 KO) hätte die Klägerin freilich keine Masseforderung, sondern wäre allenfalls befugt, unabhängig vom Konkursverfahren aus der abgetretenen Forderung Befriedigung zu suchen (vgl. §§ 4 Abs. 2, 127 Abs. 2 KO; vgl. dazu: Urt. v. 28. April 1997 - II ZR 20/96, ZIP 1997, 1542 f.; BGHZ 95, 149, 152).
  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 10 U 147/07

    Insolvenzanfechtung: Mittelbare Gläubigerbenachteiligung bei Zahlungen auf unter

    Unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Warenbestände gehören nicht zur Insolvenzmasse und unterliegen daher dem Aussonderungsrecht des Eigentumsvorbehaltsverkäufers (BGH WM 1997, 1679, Juris RN 9).
  • OLG Jena, 28.11.2001 - 4 U 234/01

    Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung

    Die Insolvenzantragspflicht gemäß § 64 Abs. 1 GmbHG wird nach ständiger Rechtsprechung als Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten aller Gläubiger mit Ausnahme der GmbH selbst angesehen (BGHZ 126, 181 ; BGHZ 138, 211 ; BGH, WM 1997, 1679 ; Lutter/Hommelhoff, GmbHG , 15. Aufl. 2000, § 64 Rdn. 36).
  • OLG Oldenburg, 31.05.2001 - 1 U 140/99

    Haftung; Geschäftsführer; GmbH; Tilgung; Persönliche Haftung; Schadensersatz;

    Denn es ist davon auszugehen, dass Aussonderungs und - wie hier - Absonderungsrechte im Regelfall geltend gemacht werden und deshalb die davon betroffenen Vermögenswerte nicht zur effektiv frei verfügbaren Konkursmasse zu zählen sind (BGH ZIP 1997, 1542, 1543 f. - betr. Vorbehaltseigentum und Sicherungszessionen).
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