Rechtsprechung
   BGH, 14.07.1997 - II ZR 238/96   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot eines Gesellschafters: Teilweise Aufrechterhaltung einer sittenwidrigen Klausel im Gesellschaftsvertrag?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots; Verbot der Ausübung einer Tätigkeit im Umkreis von 30 km.

Kurzfassungen/Presse

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Unwirksames Wettbewerbsverbot unter Ärzten

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1997, 3089
  • MDR 1997, 953
  • DNotZ 1998, 905
  • WM 1997, 1707
  • DB 1997, 2070



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Wird zitiert von ... (48)  

  • BGH, 07.05.2007 - II ZR 281/05  

    Gesellschaftsrecht - Ausschließungsrecht bei neuem Gesellschafter

    Es entspricht zwar der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass eine Kündigungsregelung, die allein im Hinblick auf ihre zeitlich unbegrenzte Geltung anstößig ist, bei einer zeitlich begrenzten Geltung indessen nicht zu beanstanden wäre, nur dann auf eine nach dem Grundsatz von Treu und Glauben angemessene Geltungsdauer beschränkt werden kann, wenn gegen die übrigen Vertragsteile nichts einzuwenden ist (BGHZ 105, 213, 221; Sen.Urt. v. 14. Juli 1997 - II ZR 238/96, WM 1997, 1707, 1708 m.w.Nachw.).
  • BGH, 08.05.2000 - II ZR 308/98  

    Mandantenschutz beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer

    Nach der zu nachvertraglichen Wettbewerbsverboten ergangenen ständigen Rechtsprechung des Senats sind derartige Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit nur dann wirksam, wenn sie räumlich, zeitlich und gegenständlich das notwendige Maß nicht überschreiten (Sen.Urt. v. 14. Juli 1997 - II ZR 238/96, WM 1997, 1707 m.w.N.).

    Verstößt eine solche Wettbewerbsklausel allein gegen diese zeitliche Grenze, ohne daß weitere Gründe vorliegen, deretwegen die Beschränkungen der Berufsausübungsfreiheit als sittenwidrig zu qualifizieren sind, läßt der Senat (Sen.Urt. v. 14. Juli 1997 aaO unter 3. m.w.N.) eine geltungserhaltende Reduktion auf das zeitlich tolerable Maß zu.

  • OLG Stuttgart, 13.03.1998 - 2 U 21/98  
    Eine Parallele zum Sachverhalt BGH, NJW 1997, 3089 bestehe nicht.

    Dies ist Folge des in das Zivilrecht hineinwirkenden Grundsatzes der freien Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG ; BGH, NJW 1997, 3089 ).

    Ein generelles Niederlassungsverbot erweist sich deshalb häufig als zu weitgehend (ebenso BGH, NJW 1997, 3089 ).

    Bestehen aber schon Bedenken gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot wegen dessen Eignung zur Beschränkung des ordentlichen Kündigungsrechts eines Gesellschafters (so BGH, NJW 1997, 3089, 3090), so muss dies erst recht für ein solches Weitbewerbsverbot gelten, das auch den Fall der Kündigung aus wichtigem Grund mit einschließt.

    Eine geltungserhaltende Reduktion eines kumulativen, d.h. räumlich und sachlich zu weitgehenden vertraglichen Wettbewerbsverbots ist deshalb nicht möglich (BGH, NJW 1997, 3089, 3090).

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