Rechtsprechung
| BGH, 15.07.1998 - VIII ZR 348/97 |
Gestohlener Mercedes
Untergang der Leasingsache, 'kurzfristiges Kündigungsrecht' - Lösungswahlrecht
Volltextveröffentlichungen (7)
- Alpmann Schmidt
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kfz-Leasing: Unwirksame Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Formularmäßige Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr beim Kraftfahrzeug-Leasingvertrag
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Gefahrabwälzungsklausel in Kfz-Leasingvertrag bei Verlust
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Wirksamkeit der Gefahrabwälzungsklausel eines Kfz-Leasingvertrages bei Lösungsrecht nach Verlust der Leasingsache (Abweichung von BGHZ 116, 278 = ZIP 1992, 179)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1998, 3270
- ZIP 1998, 1535
- MDR 1998, 1284
- NZV 1998, 498
- ZMR 1998, 758
- WM 1998, 2148
- BB 1998, 2078
- DB 1998, 1908
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.10.2003 - VIII ZR 55/03
Leasingvertrag - Abwälzung der Sach- und Preisgefahr in AGB
Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Abwälzung der Sach- und Preisgefahr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kraftfahrzeug-Leasinggebers, wie sie in Abschnitt XI Nr. 1 beziehungsweise Abschnitt X Nr. 6 Abs. 2 Satz 2 AGB enthalten ist, im Sinne des § 9 Abs. 1 AGBG (in der gemäß Art. 229 § 5 EGBGB am 31. Dezember 2001 geltenden Fassung, im folgenden: a.F.; jetzt § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) unangemessen und daher unwirksam, wenn nicht - wie hier in Abschnitt X Nr. 6 - für den Fall des völligen Verlustes oder einer nicht unerheblichen Beschädigung des Leasingfahrzeugs ein kurzfristiges Kündigungs- oder gleichwertiges Lösungsrecht des Leasingnehmers vorgesehen ist (Urteil vom 15. Oktober 1986 - VIII ZR 319/85, WM 1987, 38 unter I 2 a bb; Urteil vom 11. Dezember 1991, BGHZ 116, 278, 287; Urteil vom 6. März 1996 - VIII ZR 98/95, WM 1996, 1320 unter II 1 a; Urteil vom 25. März 1998 - VIII ZR 244/97, WM 1998, 1452 unter II 1 a aa; Urteil vom 15. Juli 1998 - VIII ZR 348/97, WM 1998, 2148 unter II 1 bis 3). - OLG Dresden, 16.06.1999 - 8 U 443/99
Kürzung des Anspruchs auf Restamortisation nach Diebstahl des Leasingfahrzeugs
Diese leasingtypische Gefahrabwälzungsklausel unter anderem für die Fälle "des Untergangs, Verlustes oder Diebstahls" ist wirksam, weil § 4 Abs. 2 ALB dem Leasingnehmer für den Fall, dass sich das Risiko - wie hier - verwirklicht, ein kurzfristiges Kündigungsrecht einräumt (vgl. zuletzt BGH WM 1998, 2148 unter II 1 m.w.N.). - OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 1333/99
Rechte des Leasinggebers bei Fremdfinanzierungsleasing
Regelmäßig ist die Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leasinggebers in Fällen wie dem vorliegenden vor allem deswegen von Bedeutung, weil § 323 BGB abbedungen und die Sach- und Gegenleistungsgefahr auf den Leasingnehmer abgewälzt werden soll (vgl. zuletzt BGH WM 1998, 2148).
