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   OLG Naumburg, 11.12.1997 - 3 U 144/96   

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https://dejure.org/1997,3652
OLG Naumburg, 11.12.1997 - 3 U 144/96 (https://dejure.org/1997,3652)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11.12.1997 - 3 U 144/96 (https://dejure.org/1997,3652)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 3 U 144/96 (https://dejure.org/1997,3652)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung der Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes; Überwiegende private Nutzung eines geleasten PkW; Darlegungen zur Berechnung des konkreten Schadensersatzes ; Angabe der Refinanzierungskosten durch den Leasinggeber; Vollamortisationsanspruch; Einsparung ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1351
  • NZV 1998, 467 (Ls.)
  • WM 1998, 2158
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.05.1990 - VIII ZR 108/89

    Umfang der Ausgleichsleistung bei vorzeitiger Kündigung eines

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.1997 - 3 U 144/96
    Erfaßt werden von der Abzinsung also die gesamten Kreditkosten des Leasinggebers (BGH WM 1990, 1244,1246; Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 4. Aufl., Anm. 787).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH muß bei der Berechnung des Vollamortisationsanspruches vom Leasinggeber jedoch grundsätzlich der Nachweis erbracht werden, daß der Abzinsungssatz den Refinanzierungssatz im Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingvertrages entspricht (BGH WM 1985, 960,864; 1986, 458,460; 1990, 1244,1246).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 111, 237, 242 = MDR 1990, 912; WM 1995, 935) besteht ein weiterer dem Leasinggeber anzurechnender Vorteil in einem höheren Restwert, den das Leasinggut bei vorzeitiger Rückgabe aufweist.

  • BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 302/80

    Rechte des Leasinggebers bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.1997 - 3 U 144/96
    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 82, 121, 132 = MDR 1982, 485) obliegt es dem Leasinggeber, seine Refinanzierungskosten anzugeben, deren Ersparnis im Rahmen des ihm zustehenden Schadensersatzes anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist.

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Senates, an der er festhält, ist im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung grundsätzlich davon auszugehen, daß der Leasinggeber laufzeitabhängige Aufwendungen einspart (vgl. auch BGHZ 82, 121 132 = MDR 1982, 485).

  • BGH, 22.01.1986 - VIII ZR 318/84

    Verjährung der Ansprüche des Leasinggebers bei Rückgabe der Leasingsache im

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.1997 - 3 U 144/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH muß bei der Berechnung des Vollamortisationsanspruches vom Leasinggeber jedoch grundsätzlich der Nachweis erbracht werden, daß der Abzinsungssatz den Refinanzierungssatz im Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingvertrages entspricht (BGH WM 1985, 960,864; 1986, 458,460; 1990, 1244,1246).

    Dabei ist der Leasinggeber im Zweifel verpflichtet, seine Kalkulation offenzulegen (BGH WM 1986, 458, 461).

  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.1997 - 3 U 144/96
    Da es hieran fehlt, würde eine Schätzung im Sinne der Rechtsprechung des BGH mangels greifbarer Anhaltspunkte völlig in der Luft hängen (BGHZ 91, 243, 257 = MDR 1984, 740).
  • BGH, 08.03.1995 - VIII ZR 313/93

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach vom Leasingnehmer veranlaßter fristloser

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.1997 - 3 U 144/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (BGHZ 111, 237, 242 = MDR 1990, 912; WM 1995, 935) besteht ein weiterer dem Leasinggeber anzurechnender Vorteil in einem höheren Restwert, den das Leasinggut bei vorzeitiger Rückgabe aufweist.
  • KG, 15.04.1993 - 22 U 2960/92
    Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.1997 - 3 U 144/96
    Es mag zutreffen, daß in Einzelfällen angesichts des Einsatzes elektronischer Datenverarbeitung bei der Betreuung laufender Verträge einerseits und des Verwaltungsaufwandes, den eine vom Leasingnehmer veranlaßte Kündigung des Leasingvertrages durch die Leasinggeber andererseits verursacht, eine echte Ersparnis möglicherweise nicht festzustellen ist (vgl. hierzu Kammergericht BB 1994, 818, 819).
  • BGH, 12.06.1985 - VIII ZR 148/84

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Kündigung eines auf unbestimmte Dauer geschlossenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 11.12.1997 - 3 U 144/96
    Danach hat sich ein Leasinggeber um die bestmögliche Verwertung des Leasingobjektes zu bemühen (BGHZ 95, 39 = MDR 1985, 1018).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2000 - 24 U 184/99

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf ein überwiegend privat genutztes Leasingfahrzeug;

    Bei sogenannter "Mischnutzung" ist auf den Schwerpunkt der Nutzung abzustellen (OLG Naumburg WM 1998, 2158; Ulmer a.a.O., Rdnr. 24 - 26 zu § 1 VerbrKrG; Graf von Westphalen, a.a.O., Rdnr. 49, 50 zu § 1; Kessal-Wulf, a.a.O., Rdnr. 34 zu § 1 VerbrKrG).
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